Fahrradstraße Schwedter Straße

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    Fahrradstraße Schwedter Straße

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  • Schwedter Straße

    Fahrradstraße Schwedter Straße

Die Schwedter Straße zwischen Bernauer Straße/ Eberswalder Straße und Choriner Straße wird zur Fahrradstraße.

Kraftfahrzeuge werden als Anlieger weiterhin zugelassen. Durch ein Einbahnstraßensystem wird die aktuell hohe Verkehrsbelastung durch den Durchgangsverkehr reduziert. Es sind Abstellbereiche für Fahrräder, Lastenräder und E-Roller im Bereich der Fahrbahn vorgesehen. Im Vorfeld werden Teile der Fahrbahn saniert. Der Anschluss der Schwedter Straße im Norden an die Oderberger Straße sowie die Fortführung der Fahrradstraße südlich der Choriner Straße erfolgt durch das Bezirksamt Pankow.

Fahrradstraße Schwedter Straße: Herr Schriner bei der Informations-Veranstaltung

Ortsgespräch am 27.11.2024

Am 27. November 2024 fand eine Veranstaltung für Anwohnende der Schwedter Straße statt. Rund 15 Teilnehmende waren anwesend. Im Anschluss konnten Fragen diskutiert und Pläne erläutert werden.

FAQ - Häufige Fragen und deren Antworten

  • Was bedeutet die Fahrradstraße für Anwohnende und andere Personen mit Auto oder anderen Kfz?
    Schwedter Straße Verkehrsführung

    Anwohnende mit Kfz können ihre Wohnhäuser weiterhin mit dem Kfz erreichen. Da die Schwedter Straße zu einer Fahrradstraße mit entgegengesetzten Einbahnstraßen wird, verändern sich die Anfahrtswege etwas:

    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Rheinsberger Straße und Kremmener Straße (Nr. 47-50 und 255-227) erreichen ihre Häuser über die Rheinsberger Straße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Kremmener Straße.
    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Kremmener Straße und Fürstenberger Straße (Nr. 35-45 und 228-235) erreichen ihre Häuser über die Fürstenberger Straße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Rheinsberger Straße.
    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Fürstenberger Straße und Griebenowstraße (Nr. 30-34 und 238-242) erreichen ihre Häuser über die Fürstenberger Straße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Griebenowstraße Straße.
    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Griebenowstraße und Kastanienallee (Nr. 29 und 244-245) erreichen ihre Häuser über die Kastanienallee oder Griebenowstraße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Kastanienallee.

    Dasselbe gilt auch für Anlieger, Gewerbetreibende und andere Personen mit Kfz.

  • Warum wurde in der Rheinsberger Straße abschnittsweise das Senkrechtparken auf Längsparken umgestellt?

    In mehreren Fahrradstraßen zeigt sich, dass das Queren insbesondere für unsichere Fußgänger und Fußgängerinnen bei steigendem Radverkehrsanteil mehr und mehr zur Herausforderung wird. Insbesondere an den Kreuzungen sind die Verkehrsströme schwerer zu überblicken. Durch die Mittelinsel an der Kreuzung Rheinsberger Straße werden die Verkehrsströme nach Richtungen aufgeteilt, sodass das Queren auch für unsichere Verkehrsteilnehmer*innen sicherer möglich wird, da die Fahrbahn in zwei Zügen überquert werden kann. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass das Abbiegen z.B. für den Lieferverkehr (z.B. des Edekas) oder aber auch der Feuerwehr weiterhin möglich ist. Aus diesem Grund wurde die Parkanordnung in der Rheinsberger Straße angepasst und die Insel leicht versetzt eingebracht.

  • Warum wurden in der Schwedter Straße Einbahnstraßen eingerichtet und warum ist die Schwedter Straße am Edeka nicht in beide Richtungen befahrbar?

    Nach dem Berliner Mobilitätsgesetz sollen Fahrradstraßen so gestaltet werden, dass ortsfremder motorisierter Individualverkehr unterbunden wird. In der Schwedter Straße sind durch das Verkehrseichen „Anlieger frei“ nur Anlieger zugelassen. Die Erfahrungen zeigen jedoch durchgängig, dass diese Regelung sehr häufig nicht beachtet wird. Um die hohe Verkehrsbelastung aufgrund des Durchgangsverkehrs zu reduzieren, sind gemäß dem Berliner Leitfaden für die Einrichtung von Fahrradstraßen verschiedene Maßnahmen zu prüfen.
    Nach Einschätzung des SGA kann mit der Einrichtung der Einbahnstraßen kann der Durchgangsverkehr wirksam unterbunden werden. Die Einrichtung der Einbahnstraßen stellt z.B. im Vergleich zur Einrichtung von baulichen Sperren das mildere Mittel dar und ist daher die bevorzugte Lösung.
    Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung bis zum edeka würde diesen Ansatz aufweichen. Alle Ziele im Kiez sind weiterhin mit dem Kfz erreichbar. Zudem soll die Nutzung nicht motorisierter Verkehrsmittel unterstützt werden. So wurde neben der Einrichtung der Fahrradstraße selbst das Stellplatzangebot für Fahrräder/ Lastenräder etc. erweitert.

    Eine erneute Überprüfung der Regelung wird dennoch voraussichtlich im Rahmen des Projekts „Kiezblocks Mitte“ stattfinden.

Verkehrszeichenpläne

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    PDF-Dokument (4.7 MB)

Projektsteckbrief

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