Fahrradstraße Schwedter Straße

Fortsetzung der Baumaßnahme ab 24.03.2025

Wie im bereits fertiggestellten Abschnitt werden auch hier wieder schadhafte Asphaltflächen saniert. Im Anschluss erfolgen dann die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten sowie die Aufstellung von Pollern und Radbügeln. Zudem wird in Höhe Schwedter Straße 45 eine Verkehrsinsel eingebaut.
Die Arbeiten werden voraussichtlich im 2. Quartal 2025 abgeschlossen sein.

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    Fahrradstraße Schwedter Straße

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  • Schwedter Straße

    Fahrradstraße Schwedter Straße

Die Schwedter Straße zwischen Bernauer Straße/ Eberswalder Straße und Choriner Straße wird zur Fahrradstraße.

Kraftfahrzeuge werden als Anlieger weiterhin zugelassen. Durch ein Einbahnstraßensystem wird die aktuell hohe Verkehrsbelastung durch den Durchgangsverkehr reduziert. Es sind Abstellbereiche für Fahrräder, Lastenräder und E-Roller im Bereich der Fahrbahn vorgesehen. Im Vorfeld werden Teile der Fahrbahn saniert. Der Anschluss der Schwedter Straße im Norden an die Oderberger Straße sowie die Fortführung der Fahrradstraße südlich der Choriner Straße erfolgt durch das Bezirksamt Pankow.

Fahrradstraße Schwedter Straße: Herr Schriner bei der Informations-Veranstaltung

Ortsgespräch am 27.11.2024

Am 27. November 2024 fand eine Veranstaltung für Anwohnende der Schwedter Straße statt. Rund 15 Teilnehmende waren anwesend. Im Anschluss konnten Fragen diskutiert und Pläne erläutert werden.

FAQ - Häufige Fragen und deren Antworten

  • Was bedeutet die Fahrradstraße für Anwohnende und andere Personen mit Auto oder anderen Kfz?
    Schwedter Straße Verkehrsführung

    Anwohnende mit Kfz können ihre Wohnhäuser weiterhin mit dem Kfz erreichen. Da die Schwedter Straße zu einer Fahrradstraße mit entgegengesetzten Einbahnstraßen wird, verändern sich die Anfahrtswege etwas:

    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Rheinsberger Straße und Kremmener Straße (Nr. 47-50 und 255-227) erreichen ihre Häuser über die Rheinsberger Straße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Kremmener Straße.
    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Kremmener Straße und Fürstenberger Straße (Nr. 35-45 und 228-235) erreichen ihre Häuser über die Fürstenberger Straße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Rheinsberger Straße.
    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Fürstenberger Straße und Griebenowstraße (Nr. 30-34 und 238-242) erreichen ihre Häuser über die Fürstenberger Straße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Griebenowstraße Straße.
    • Anwohnende der Schwedter Straße zwischen Griebenowstraße und Kastanienallee (Nr. 29 und 244-245) erreichen ihre Häuser über die Kastanienallee oder Griebenowstraße. Die Ausfahrt aus der Schwedter Straße erfolgt über die Kastanienallee.

    Dasselbe gilt auch für Anlieger, Gewerbetreibende und andere Personen mit Kfz.

  • Warum wurde in der Rheinsberger Straße abschnittsweise das Senkrechtparken auf Längsparken umgestellt?

    Das Straßen- und Grünflächenamt ist bestrebt, das Kfz-Parken in der Rheinsberger Straße weiterhin zu ermöglichen. Allerdings führte die bisherige Parkanordnung häufig zu eingeschränkter Sicht für Zufußgehende, insbesondere an Querungsstellen. Dies stellte ein erhöhtes Verkehrssicherheitsrisiko dar.

    Um die Sicherheit für Zufußgehende zu verbessern, werden die Flächen an Fußgängerquerungen möglichst freigehalten – in der Regel durch Fahrradabstellanlagen oder ähnliche Maßnahmen. Dies entspricht den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes (§ 55 Abs. 6), das fordert, dass an Querungsstellen ausreichende Sichtbeziehungen gewährleistet werden. Zudem soll das Queren der Fahrbahn grundsätzlich an jeder Kreuzungsseite möglich sein.

    Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass größere Fahrzeuge – insbesondere Müllfahrzeuge und Lkw – durch den Kiez fahren können. Zudem muss es möglich sein, dass Fahrzeuge im Begegnungsfall kurzzeitig aufeinander warten können.

  • Warum wurden in der Schwedter Straße Einbahnstraßen eingerichtet und warum ist die Schwedter Straße am Edeka nicht in beide Richtungen befahrbar?

    Nach dem Berliner Mobilitätsgesetz sollen Fahrradstraßen so gestaltet werden, dass ortsfremder motorisierter Individualverkehr unterbunden wird. In der Schwedter Straße sind durch das Verkehrseichen „Anlieger frei“ nur Anlieger zugelassen. Die Erfahrungen zeigen jedoch durchgängig, dass diese Regelung sehr häufig nicht beachtet wird. Um die hohe Verkehrsbelastung aufgrund des Durchgangsverkehrs zu reduzieren, sind gemäß dem Berliner Leitfaden für die Einrichtung von Fahrradstraßen verschiedene Maßnahmen zu prüfen.
    Nach Einschätzung des SGA kann mit der Einrichtung der Einbahnstraßen kann der Durchgangsverkehr wirksam unterbunden werden. Die Einrichtung der Einbahnstraßen stellt z.B. im Vergleich zur Einrichtung von baulichen Sperren das mildere Mittel dar und ist daher die bevorzugte Lösung.
    Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung bis zum edeka würde diesen Ansatz aufweichen. Alle Ziele im Kiez sind weiterhin mit dem Kfz erreichbar. Zudem soll die Nutzung nicht motorisierter Verkehrsmittel unterstützt werden. So wurde neben der Einrichtung der Fahrradstraße selbst das Stellplatzangebot für Fahrräder/ Lastenräder etc. erweitert.

    Eine erneute Überprüfung der Regelung wird dennoch voraussichtlich im Rahmen des Projekts „Kiezblocks Mitte“ stattfinden.

Verkehrszeichenpläne

  • Fahrradstraße Schwedter Straße

    PDF-Dokument (4.7 MB)

Projektsteckbrief

  • Projektbeschreibung

    Es wird eine Fahrradstraße in der Schwedter Straße zwischen Oderberger Straße und Choriner Straße eingerichtet. Aufgrund der Anliegerdichte werden Kfz als Anlieger zugelassen. Dem Kfz-Durchgansgverkehr wird mit entgegengesetzten EInbahnstraßen begegnet. An den kreuzungen entstehen Abstellanlagen für Fahrräder, Lastenräder, Krafträder, E-Scooter und Sharing-Räder. Die Kreuzungen werden verengt und sicherer für besonders den Fußverkehr gestaltet.

  • Gebiet

    • Ortsteil MItte
    • Schwedter Straße zwischen Oderberger Straße und Choriner Straße
  • Projektzeitraum & Bearbeitungsstand

    • 2023 – 2025
    • Choriner Straße bis Kastanienallee: umgesetzt in 2024
    • Kastanienallee bis Oderberger Straße: in Umsetzung
  • Gesamtkosten & Finanzierung

    • 365.000,00 €
    • Finanzierung zu 75 % durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (Bund) sowie 25 % bezirkliche Mittel
  • Prozess

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