Nach dem Berliner Mobilitätsgesetz sollen Fahrradstraßen so gestaltet werden, dass ortsfremder motorisierter Individualverkehr unterbunden wird. In der Schwedter Straße sind durch das Verkehrseichen „Anlieger frei“ nur Anlieger zugelassen. Die Erfahrungen zeigen jedoch durchgängig, dass diese Regelung sehr häufig nicht beachtet wird. Um die hohe Verkehrsbelastung aufgrund des Durchgangsverkehrs zu reduzieren, sind gemäß dem Berliner Leitfaden für die Einrichtung von Fahrradstraßen verschiedene Maßnahmen zu prüfen.
Nach Einschätzung des SGA kann mit der Einrichtung der Einbahnstraßen kann der Durchgangsverkehr wirksam unterbunden werden. Die Einrichtung der Einbahnstraßen stellt z.B. im Vergleich zur Einrichtung von baulichen Sperren das mildere Mittel dar und ist daher die bevorzugte Lösung.
Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung bis zum edeka würde diesen Ansatz aufweichen. Alle Ziele im Kiez sind weiterhin mit dem Kfz erreichbar. Zudem soll die Nutzung nicht motorisierter Verkehrsmittel unterstützt werden. So wurde neben der Einrichtung der Fahrradstraße selbst das Stellplatzangebot für Fahrräder/ Lastenräder etc. erweitert.
Eine erneute Überprüfung der Regelung wird dennoch voraussichtlich im Rahmen des Projekts „Kiezblocks Mitte“ stattfinden.