Aktueller Hinweis: Berlin hat mit Wirkung zum 06. August 2021 eine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB erlassen (GVBl S. 932). Danach ist in Berlin beim zuständigen Stadtplanungsamt eine Genehmigung zu beantragen, ohne die eine Eintragungsbewilligung nicht erteilt wird. Es wird empfohlen, um Ihnen unnötige Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu ersparen, die Konditionen für die Genehmigung vorab zu klären.