Tierseuchenrecht

Biene an einer Sonnenblume
  • Beratung, Vorbeugung und Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Tierseuchenprophylaxe
  • Registrierung und ständige Überwachung von landwirtschaftlichen Nutztierbeständen (Rinder, Schweine, Geflügel, Bienen, Schafe, Ziegen) und des Zoofachhandels
  • Seuchenbekämpfung bei Ausbruch spezieller Seuchen, z.B. Amerikanische Faulbrut der Bienen, Tollwut, Geflügelpest
  • Tierseuchenrechtliche Maßnahmen bei tierischen Nebenprodukten und Erzeugnissen, Überwachung der Tierkörperbeseitigung
  • Untersuchung und Ausstellung von Attesten für Hunde, Katzen und andere Haustiere im internationalen Reise- und Handelsverkehr

Formulare und Informationen zur Meldung von (Nutz-) Tierhaltungen

  • Antrag auf Registrierung als Geflügelhalter

    PDF-Dokument (48.5 kB) - Stand: 01/2019

  • Meldung Bienenhaltung_Imkerei

    PDF-Dokument (116.8 kB) - Stand: 01/2019

  • Formular - Meldung nach § 26 ViehVerkV

    PDF-Dokument (315.0 kB) - Stand: 01/2019

  • Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter

    PDF-Dokument (77.9 kB) - Stand: 01/2019

  • Merkblatt für Geflügelhalter

    PDF-Dokument (72.1 kB) - Stand: 01/2019

Aviäre Influenza (Geflügelpest)

Was versteht man unter Geflügelpest?

Die klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten , aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese “Vogelgrippe”, wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.
Wassergeflügel bildet einen natürlichen Speicher für die Viren, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren. Solche niedrig pathogenen Influenzaviren können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel, wie etwa Hühner und Puten, zur hochpathogenen Form umwandeln; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage.

Weitere Hinweise und Merkblätter finden Sie auf diesen Internetseiten
Link zum Friedrich-Loeffler-Institut:
Link zum Robert Koch-Institut:

ein Rotfuchs, der auf einer Wiese steht

Staupe und Echinokokkose

In den vergangenen Wochen wurde das hochansteckende Staupe-Virus bei mehreren untersuchten Wildcarnivoren nachgewiesen. Neben Füchsen sind v.a. Hunde aber auch andere Fleischfresser (Marder, Waschbären, Frettchen u.a.) für diesen Erreger empfänglich. Daher wird Hundebesitzern dringend empfohlen, den Impfstatus ihrer Tiere zu überprüfen und die Impfung erforderlichenfalls durch den behandelnden Tierarzt auffrischen zu lassen.

Der Anstieg der Fuchspopulation im urbanen Raum, erhöht das Risiko der Berührung zwischen Mensch und Wildtier. Unvorsichtiges Verhalten und das Außerachtlassen der Hygiene, können zur Aufnahme von Fuchsbandwurmeiern (Echinococcus granulosus) durch den Menschen mit gravierenden Folgen für die Gesundheit folgen. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch den Verzehr mit Fuchskot kontaminierte Beerenfrüchte (Heidelbeeren, Preiselbeeren, Walderdbeeren etc.). Daher sollten alle bodennah wachsenden Nahrungsmittel, die möglicherweise mit dem Kot infizierter Endwirte kontaminiert sind vor dem Verzehr gekocht oder getrocknet werden.

Link zum Robert Koch-Institut:

zwei Wildschweine (Bachen) mit Frischlingen auf der Futtersuche

Afrikanische Schweinepest

Seit 2014 breitet sich die hochansteckende Afrikanische Schweinepest in Europa aus und bedroht Millionen Haus- und Wildschweine. Eine Ansteckungsgefahr für andere Tiere oder gar Menschen besteht nicht. ASP kann direkt von Tier zu Tier übertragen werden, aber auch eine indirekte Übertragung durch kontaminierte Lebensmittel ist möglich. Für Reisende, insbesondere Fernfahrer_innen gilt die dringende Aufforderung keine Lebensmittel aus den betroffenen osteuropäischen Ländern mitzubringen. Bitte werfen Sie daher auch Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Link zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Link zum Friedrich-Loeffler-Instituts:

eine Fledermaus hängt kopfüber an einem Baum

Fledermaus- Tollwut

Die Übertragung der Fledermaus-Tollwut erfolgt durch einen Biss, kann aber auch durch infektiösen Speichel zustande kommen, der in Kratz- und Schürfwunden oder auf die Schleimhäute gelangt. Grundsätzlich gilt, dass die Vermeidung von Bisskontakt den besten Schutz vor einer Übertragung darstellt. Fledermäuse sollten beispielsweise, falls notwendig, nur mit Lederhandschuhen angefasst werden. Sollte es zu einem Biss kommen, muss die Wunde sofort mit Seife gründlich gewaschen werden. Eine post-expositionelle Tollwutimpfung ist in jedem Fall empfohlen.

Link zur Bundestierärztekammer:

Link zum Robert Koch-Institut:

drei Pferde beim grasen

Ansteckende Blutarmut

In Deutschland tritt die anzeigepflichtige Tierseuche (infektiöse Anämie der Einhufer, EIA) sporadisch bei Pferden auf, d.h. es kommt immer wieder zu vereinzelten Ausbrüchen. Die Übertragung erfolgt meist durch große blutsaugende Insekten, direkten Kontakt von Pferden (Blut, kleine Verletzungen) oder durch die Nutzung einer Kanüle/Spritze für mehrere Tiere. Akut erkrankte Pferde können Fieber, Apathie sowie Punktblutungen vor allem auf der Zungenunterseite, auf Schleimhäuten und Lidbindehäuten zeigen. Eine Gefährdung des Menschen durch EIA liegt nicht vor.

Link zum Friedrich-Loeffler-Instituts:

ein Hund, der vor einem offenen Auto sitzt

Reiseverkehr mit Tieren

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen gelten strenge Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen für die verschiedenen Reiseländer zu informieren. Grundsätzlich dürfen bis zu maximal fünf Tiere im Reiseverkehr unter erleichterten Bedingungen verbracht bzw. eingeführt werden. Unabdingbar sind eine gültige Tollwutimpfung, der EU-Heimtierausweis sowie eine unveränderliche Kennzeichnung (Mikrochip). Ferner dürfen die Tiere nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Andernfalls gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren.

Link zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Vogel auf einer Wiese

West-Nil-Virus

Infektionen mit dem West-Nil-Virus traten in Deutschland erstmals 2018 bei Vögeln und Pferden auf (anzeigepflichtige Tierseuche) und breiten sich seitdem weiter aus. Berlin ist hierbei eine Schwerpunktregion. Die Übertragung des Virus erfolgt vorwiegend durch Stechmücken. Häufig verläuft die Erkrankung symptomlos, jedoch erkranken einige Tiere schwer, ein Teil der Infektionen endet tödlich. Bei der Erkrankung, dem West-Nil-Fieber, handelt es sich um eine Zoonose. Auch beim Menschen verlaufen die Infektionen überwiegend klinisch unauffällig. Selten werden allerdings auch hier schwere Erkrankungsfälle, u. a. mit neurologischer Beteiligung (z. B. Hirnhautentzündung), registriert. Tote und kranke Vögel sollten generell nicht angefasst werden. Für Pferde steht ein Impfstoff zur Verfügung.

Link zum Friedrich-Loeffler-Institut FLI

Link zum Robert Koch Institut RKI

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