Teilhabefachdienst

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Herzlich Willkommen beim Teilhabefachdienst Jugend im Jugendamt Berlin Mitte.

Wichtiger Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde des Eingangsmanagements bis einschließlich 31.07.2026 entfällt.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Darüber hinaus kann es aufgrund der aktuellen personellen Situation zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Anfragen, Anträgen und Bescheiden kommen.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie um Geduld!

Über uns

Wir begleiten und unterstützen junge Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und Sinnes-Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit.

Als zentrale Anlaufstelle für Beratung, Planung und Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe agieren wir grundsätzlich im freiwilligen Kontext.

Unsere Bedarfsermittlung orientiert sich an den individuellen Bedarfen der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen.

Ihr Team des Teilhabefachdienstes (THFD)

Der Teilhabefachdienst

Leistungen

ambulante und teilstationäre Angebote sowie Unterbringungen über Tag und Nacht nach verschiedenen Sozialgesetzen, insbesondere:

Ziele

  • drohende Beeinträchtigungen abzuwenden, beziehungsweise die Folgen bestehender Beeinträchtigungen zu mäßigen beziehungsweise zu beseitigen
  • Eltern und Personensorgeberechtigte umfassend zu Fördermöglichkeiten und Leistungsansprüchen zu beraten
  • Eltern und Personensorgeberechtigte bei der Antragstellung zu unterstützen

Zielgruppe

  • junge Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder Sinnes-Beeinträchtigungen (bis zur Volljährigkeit)
  • jungen Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen (bis längstens zum 21. Lebensjahr)

Voraussetzung ist jeweils die Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis gemäß § 35a SGB VIII und/oder § 99 SGB IX.

Weiterführende Informationen und Anträge (Download)

Die örtliche Zuständigkeit für junge Menschen mit einer Personenkreiszuordnung gemäß § 99 SGB IX liegt in der Regel bei uns, wenn diese ihren (Haupt-) Wohnsitz im Bezirk Mitte haben.

Für junge Menschen mit einer Personenkreiszuordnung gemäß § 35a SGB VIII ist vor Erreichen der Volljährigkeit in der Regel der Wohnsitz des sorgeberechtigten Elternteils maßgeblich.

Sie wohnen nicht im Bezirk Mitte? Erkundigen Sie sich gerne bei uns im Eingangsmanagement, welcher Bezirk örtlich zuständig ist.

Eine berlinweite Übersicht finden Sie hier: Senatsverwaltung: Abteilung Soziales

Download

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX)

    Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe

    PDF-Dokument (682.5 kB)

  • Schweigepflichtentbindung

    PDF-Dokument (341.5 kB)

  • Datenschutzerklärung

    Information über die Verarbeitung von Sozialdaten
    durch das Jugendamt

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Anlage 1 AV USE

    Beantragung Schulassistenz SGB IX Bereich und ggf. § 35a SGB VIII Bereich

    PDF-Dokument (94.6 kB)

  • Anlage 3 AV USE

    Beantragung Schulassistenz SGB IX Bereich und ggf. § 35a SGB VIII Bereich

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Antrag auf Landespflegegeld

    Antrag auf Landespflegegeld

    PDF-Dokument (876.5 kB) - Stand: 2023
    Dokument: BA-Mitte

  • Unterlagen zum Teilhabeinstrument Berlin (TIB)

    PDF-Dokument (3.6 MB)

  • Elternschreiben zur Eingliederungshilfe (zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Leichte Sprache)

    Zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Leichte Sprache

    PDF-Dokument (332.6 kB)

  • Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe - Fragebogen Kinder 0-6

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII und SGB IX, Leichte Sprache)

    PDF-Dokument (568.0 kB)

  • Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe - Fragebogen Kinder 7-13

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII und SGB IX, Leichte Sprache)

    PDF-Dokument (746.4 kB)

  • Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe - Fragebogen Kinder 14-18

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII und SGB IX, Leichte Sprache)

    PDF-Dokument (591.6 kB)

Antrag Hilfe zur Pflege (SGB IX Bereich, ggf. auch § 35a SGB VIII Bereich)

FAQ (häufig gestellte Fragen)

  • Was ist mit Eingliederungshilfeleistungen gemeint?

    Hierbei geht es um verschiedene Leistungen für junge Menschen mit Beeinträchtigungen.

    Sie sollen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z.B. in der Kita, der Schule, bei Freizeitaktivitäten) ermöglichen, verbessern und sicherstellen.

    Zu den Leistungen zählen z.B. ambulante Einzelfallhilfen, bestimmte Hilfsmittel, Integrationsreisen sowie Unterbringungen über Tag und Nacht.

  • An welche anderen Stellen kann ich mich wenden, wenn ich ein Kind mit einer Beeinträchtigung habe? (keine abschließende Liste)
  • Welche Altersgruppe wird im THFD Jugend betreut?

    Wir betreuen Kinder und Jugendliche mit körperlichen/geistigen/mehrfachen Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen in einem Alter von ca. 1 Jahr bis zur Volljährigkeit.

  • Wo kann ich mich zu Eingliederungshilfeleistungen beraten lassen?

    Bei uns im Teilhabefachdienst Jugend können Sie sich vom Eingangsmanagement beraten lassen und einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen stellen.

  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

    Es werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie z. B. eine Geburtsurkunde oder Arztbriefe, die Informationen zu den Beeinträchtigungen des Kindes/Jugendlichen enthalten.

    Genauere Informationen erhalten Sie im Eingangsmanagement.

  • Muss das antragstellende Kind beim Gespräch dabei sein?

    Beim Erstgespräch ist die Teilnahme des antragstellenden Kindes nicht unbedingt erforderlich.

    Bei der Bedarfsermittlung muss das Kind dabei sein.

    Die Gespräche zur Bedarfsermittlung finden vorzugsweise in den Lebensräumen der Kinder statt (z.B. zu Hause, in der Kita, in der Schule, in der Wohngruppe…).

Kontakt

Geschäftszimmer

Bei allgemeinen Anliegen wenden Sie sich bitte an:

Eingangsmanagement

Für Erstkontakte und Eingangsberatungen wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: thfd-jug-em@ba-mitte.berlin.de

Sprechstunde:

  • Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

Teilhabeplanung

Sie sind schon im Kontakt mit uns und haben Fragen zur bereits laufenden Hilfen?

Die Teilhabeplaner*innen sind erreichbar unter der E-Mail:

Leistungskoordination

Sie haben Fragen zur Kostenübernahme, zum Bescheid oder zur Rechnung sowie zur Hilfe zur Pflege oder zum Landespflegegeld?

Die Leistungskoordinator*innen betreuen den SGB IX Bereich und sind erreichbar unter der E-Mail: thfd-jug-lk@ba-mitte.berlin.de

Im §35a SGB VIII Bereich wenden Sie sich bitte wie bisher an die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH).

Leitungsteam Teilhabefachdienst Jugend:

Teamleiterinnen:

Fachdienstleiterin:

Zugang rollstuhlgerecht Aufzug rollstuhlgerecht WC rollstuhlgerecht

Verkehrsanbindungen