Ordnungsbehördliche Bestattungen

Wer sind wir?

Wir sind zuständig für ordnungsbehördliche Bestattungen, wenn der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes im Berliner Bezirk Mitte gemeldet war (letzte Meldeadresse).
Weitere Informationen über die Zuständigkeit und Voraussetzungen finden Sie unter Bestattung – Ordnungsbehördliche Bestattung durchführen – Dienstleistungen – Service Berlin – Berlin.de.

Wann wird eine ordnungsbehördliche Bestattung durchgeführt?

Falls keine Angehörigen des oder der Verstorbenen vorhanden oder auffindbar sind, keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde und niemand anderes die Verantwortung für die Bestattung übernimmt.

Wer übernimmt die Kosten?

Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, den Angehörigen, die für die Bestattung und die Kosten verantwortlich sind, die bereits ausgelegten Bestattungskosten in Rechnung zu stellen.
Die Gebühren liegen meist zwischen 1200 und 1800 Euro pro Sterbefall. Falls Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt getätigt werden.

Wie sieht eine ordnungsbehördliche Bestattung aus?

Ordnungsbehördliche Bestattungen sind grundsätzlich immer anonyme Bestattungen ohne Feier, Blumen und Redner*innen. Diese werden auf den städtischen Vertragsfriedhöfen des Landes Berlin vorgenommen. Bei Verstorbenen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit wird eine Erdbeisetzung durchgeführt.

Wie können Sie uns erreichen?

Letzte Meldeanschrift der verstorbenen Person Wedding
s.bayhan@ba-mitte.berlin.de
Letzte Meldeanschrift der verstorbenen Person Tiergarten oder Mitte
milli.neumann@ba-mitte.berlin.de

Rechtsgrundlagen