AG Bewohnerbeiräte (nach WTG)

Mitglieder:

Elisabeth Graff
Anita Hedemann
Mustafa Fahim
Reinhard Rebhan (Koordinator)
Ursula Schade
Ursel Wenzel

Die Grundlage für die Arbeitsgruppe (AG) Bewohnerbeiräte der Seniorenvertretung Mitte von Berlin ist das Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG) vom 3. Juni 2010 (GVBl. Seite 285), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist sowie korrespondierende Gesetze.
Die AG hat sich zum Ziel gesetzt, den Rechtsanspruch der Bewohnerinnen und Bewohner auf Teilhabe, Mitwirkung und Selbstbestimmung in stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen und zu begleiten.
Wir arbeiten deshalb mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin und den Einrichtungsleitungen sowie den gewählten Bewohnerbeiräten der in Mitte angesiedelten Pflegeeinrichtungen zusammen. Die Bewohnerbeiräte oder auch einzelne Personen aus diesem Bereich können sich mit ihren Anliegen an uns wenden. Wir versuchen eine Lösung für die Beteiligten zu finden. Wir halten insbesondere zu der jeweiligen Einrichtungsleitung und insbesondere zu den Bewohnerbeiräten persönlichen
Kontakt.

Carola Dötschel, Elisabeth Graff, Reinhard Rebhan, Ursel Wenzel

Coronavirus (SARS-Covid-19): Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

Mitwirkung und Teilhabe (05.05.2019)

Dieses Jahr jährt sich zum neunten Mal die Verabschiedung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen, kurz WTG.
Politik und Gesellschaft diskutieren z.Zt. heftig über Wege zur Verbesserung der Qualität der Pflege in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen. Das ist die eine Seite. Andererseits haben wir mit dem WTG seit dem 3.6. 2010 ein wichtiges Instrument dafür, wie die Lebensqualität in Senioreneinrichtungen durch das ehrenamtliche Wirken aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wesentlich verbessert werden kann. Insbesondere die Paragraphen 9 und 10 im Abschnitt 2 des Gesetzes.
Stärkung der Selbstbestimmung des Verbraucherschutzes und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft geben uns dafür den richtigen Rahmen. Nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen haben das Glück, Verwandte oder andere Vertrauenspersonen an ihrer Seite zu haben, die Unterstützung und Hilfe im täglichen Betreuungsprozess geben können.

Die Praxis zeigt aber, dass dies unbedingt nötig ist.

Das WTG verpflichtet die Betreiber zur Transparenz und gewährt gleichzeitig den Ehrenamtlichen, die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern durchzusetzen, z.B. die Mitarbeit in den Heilbeiräten, die jede Einrichtung haben muss.

Alle Träger stationärer Einrichtungen haben die Teilnahme am sozialen Leben in der Gesellschaft zu garantieren (Paragraph 10). So z.B.
  • täglich Betätigungen zu ermöglichen, die die Fertigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner in alltagsnahen Handlungen zur Geltung bringen.
  • Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer, bürgerschaftlich engagierte Menschen und Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner in das Alltagsleben in der Wohnform einzubeziehen
  • die Wahrnehmung wichtiger auswärtiger Termine zu ermöglichen, erforderlichenfalls durch Bereitstellung einer Begleitperson
  • Regelmäßig über Veranstaltungen und Aktivitäten in der näheren Umgebung zu in­ formieren und die Teilnahme daran zu ermöglichen, erforderlichenfalls durch Bereitstellung einer Begleitperson
  • Kontakte zu Menschen außerhalb der Wohnform zu ermöglichen und hierfür mit geeigneten Institutionen und Organisationen zusammenzuarbeiten und Besuche zu ermöglichen.

Die Praxis zeigt, dass man damit nicht überall offene Türen einrennt.

Physische und psychische Defizite der Bewohnerinnen und Bewohner werden leider gerne als Versagungsgründe vorgeschoben.
Davon darf man sich als Ehrenamtlicher keinesfalls abschrecken lassen. Oft dient dies nur als Vorwand. (Fragwürdiger Ansatz des Pflegeverständnisses).

Auch die finanzielle Begrenzung (Taschengeld) darf nicht als Grund akzeptiert werden. Es gibt so viele gute Gründe, ehrenamtlich in Senioreneinrichtungen zu arbeiten:
  • Wissen und seine Erfahrung weiterzugeben
  • den Bewohnern die “Außenwelt” naher zu bringen.
  • die eigenen Fähigkeiten zu nutzen und lebendig halten
  • die Atmosphäre in den Einrichtungen zu verbessern

Der Einstieg ist unkompliziert. Kontakt mit dem jeweiligen Sozialdienst aufnehmen. Manchmal hilft auch einfaches Kartenspiel zur eigenen und zur Freude aller.

Reinhard Rebhan

Bericht der AG Bewohnerbeiräte für das Jahr 2019

Im Jahr 2019 besuchten Mitglieder der AG 9 Pflegeeinrichtungen in Berlin Mitte und sprachen mit den gewählten Bewohnerbeiräten und den jeweiligen Einrichtungsleitungen.
Allen wurde bei den Besuchen eine Mappe mit diversen Informationen zum Wohnteilhabegesetz (WTB) und den Aufgaben der Bewohnerbeiräte übergeben.
Besondere Betonung lag bei den Gesprächen auf der Berücksichtigung der Rechte der Bewohner und Bewohnerinnen auf Teilhabe und Selbstbestimmung.
Unser Anliegen war und ist es, unsere Hilfe anzubieten, wenn es ungeklärte Fragen zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen und der Leitung des Hauses geben sollte.
Die Gespräche verliefen insgesamt sehr gut und das Interesse war groß. Unser Einsatz wurde insgesamt begrüßt.

In den Einrichtungen ist die Umsetzung des Wohnteilhabegesetzes (WTG) ebenso wie die Bereitschaft mit der SV/M zu kooperieren sehr unterschiedlich. Es geht von völliger Ablehnung eines Gesprächs über momentan kein Bedarf bis Dankbarkeit für unser Angebot. Bei den Einrichtungen, mit denen wir sprechen konnten, besteht aber großes Interesse an weiteren Anregungen und Schulungen zur Unterstützung der Arbeit der Bewohnerbeiräte. Deshalb plant die AG in der 2. Hälfte des Jahres 2020 gemeinsam mit dem Bezirksamt eine Infoveranstaltung zu diesem Thema.

Anfang April 2019 erfuhren wir von Bewohnern und Bewohnerinnen, die nach Auflösung des Domizils Invalidenstraße und des Domizils Magazinstraße in Pflegeheimen in ganz Berlin untergekommen waren, dass sie in den Monaten Januar 2019 bis März 2019 kein Taschengeld erhalten hatten. In ihrer Not wandten sie sich an uns. Wir nahmen sofort Kontakt auf mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Bezirksamt Mitte, Frau Paprotny.
Innerhalb von 24 Stunden erhielten die Bewohner und Bewohnerinnen die ausstehenden Beträge und bedankten sich schriftlich voller Freude beim BA und bei uns.

Gleichzeitig hat die AG auf der Grundlage des WTG für betreute gemeinschaftliche Wohnformen einen Flyer erarbeitet und damit eine Initiative gestartet, mit der ehrenamtliches Engagement in den Heimen und Wohngemeinschaften gefördert werden und weit über das Jahr 2019 hinaus reichen soll.

C. Dötschel, R. Rebhan, U. Wenzel

  • Handreichung-Besuchskonzepte-4-12-20

    PDF-Dokument (264.7 kB)

  • Bericht der AG Bewohnerbeiräte für 2020

    DOCX-Dokument (14.6 kB)

  • 11-Jahre-Wohnteilhabegesetz-Einladung

    DOCX-Dokument (15.5 kB)

  • Brief 2-22 Pflegeeinricht BBR Wahl SVM

    DOCX-Dokument (80.4 kB)