Ukraine
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Coronavirus (SARS-CoV-2): Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

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WTG-Festlegung vom 27. April 2022
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Erlass der Fachaufsicht Heimaufsicht vom 17.03.2021
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Pandemieplan und Umsetzung
Organisatorische Maßnahmen in Vorbereitung auf einen Erkrankungsfall
Verantwortliche benennen für- Gesamtverantwortung in der Einrichtung
- Tätigkeitsbereich Hygienebeauftrage/r definieren
- Kommunikation
- Personalverantwortliche benennen
- Personaldaten aktualisieren (Telefonnummern, Ausschlusskriterien, z. B. Personal mit Vorerkrankungen)
- Plan zur Abdeckung von Personalmehrbedarf
- alle Beschäftigten auf aktuellem Stand halten (auch Leasingkräfte)
Schulungen über Erreger/Erkrankung durch Hygienebeauftragte oder Externe
*
Zusätzliche Hygienemaßnahmen für Erkrankungsfall festlegen (mind. FFP-2-Maske)*
Lagerbestände sichten und ggf. auffüllen – Alternativen für Mangelsituationen prüfen und dokumentieren
*
Alternativen für personenungebundene Wirtschaftswege für Quarantänebereiche festlegen*
Impfschutz prüfen und aktualisieren
- Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 02.08.2021: Angebot zur Auffrischungsimpfung, sofern der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt
- STIKO-Impfempfehlung vor allem für ältere Menschen ab 60 Jahren und chronisch Erkrankte mit Vorerkrankungen, gegen Pneumokokken und Pertussis (Keuchhusten)
- Begründung: Schwerere Covid-19-Krankheitsverläufe bei bereits vorhandenen Lungenerkrankungen (auch noch nicht diagnostizierten) können so vermieden werden.
- Impfentscheidungen im Einzelfall durch behandelnde/n Arzt/Ärztin gemeinsam mit der betroffenen Person
- Aushang / Informationsblatt mit Impfaufforderung mit Begründung für Personal und Bewohner / Betreute
- Informationen zur Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2
Handlungsempfehlungen zum Infektionsschutz bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Umsetzung infektionsschützender Maßnahmen in Wohnformen nach SGB XI und WTG vom 27.04.2020
Erkrankt eine pflegebedürftige Person an Covid-19 oder besteht der Verdacht auf diese Erkrankung, hat der Infektionsschutz der anderen Pflegebedürftigen sowie des Personals höchste Priorität. Für alle Beteiligten stellen diese Situationen eine hohe Belastung dar, insbesondere aber für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, da sie ungewohnten Abläufen und Eindrücken ausgesetzt sind. Auch die Angestellten in den Wohnformen bzw. der betreuenden Pflegedienste stehen unter hohem Druck, da Routinen verändert werden müssen und oftmals Sorge um die eigene Gesundheit oder die von Familienmitgliedern hinzukommt. Die praktische Umsetzung von notwendigen Hygienevorschriften ist eine um ein Vielfaches schwierigere Situation in Zeiten der Pandemie. Grundsätzlich ist es daher hilfreich, sich auf die eigene Fachlichkeit zu besinnen, die auf einer allen zugänglichen aktuellen Information basiert, soviel Routine und Gleichmäßigkeit wie möglich aufrecht zu erhalten und zwingend
die Phasen der Selbstfürsorge bewusst in den beruflichen Alltag einzubauen.
Das vorliegende Papier soll hierbei als Unterstützung dienen.
Prämisse
Eine weitgehende Isolation ist bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen in der Regel nicht ohne freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) umsetzbar. FEM zum Schutz vor Covid-19 erscheinen in den meisten Fällen jedoch nicht verhältnismäßig. Ziel infektionsschützender Maßnahmen sollte daher die Kontaktreduktion bei weitest gehendem Erhalt der Selbstbestimmung sein.
- Grundsätzliche, infektionsschützende Maßnahmen
Die Beachtung der, Infektionsschutzmaßnahmen ist weiterhin von wesentlicher Bedeutung.
Dies bedeutet die konsequente Umsetzung der Basishygiene (Abstand > 1,5m, Hust- und Niesetiquette) einschließlich der Händehygiene sowie ergänzende Maßnahmen entsprechend der immer wieder aktualisierten Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2
RKI – COVID-19 - Kontaktreduktion durch Kohortenbildung
Erkrankt eine Person in einer Wohnform nach dem WTG oder besteht der Verdacht auf eine Erkrankung, wird das zuständige Gesundheitsamt sowie die Heimaufsicht informiert. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu der betroffenen Wohnform auf, legt die notwendigen Maßnahmen fest und berät die verantwortlichen Personen der Wohnform zu den weiteren Maßnahmen. Oftmals wird eine Kohortenbildung empfohlen. Die Kohortenbildung dient dazu, die Anzahl der Personenkontakte auch ohne Einzelisolation auf ein Minimum zu beschränken. Hier bietet es sich an, (geteilte) Wohnbereiche als Kohorte zu definieren und damit soziale Kontakte innerhalb dieses Bereichs zuzulassen. Gemeinschaftsräume können „in Schichten“ genutzt werden. Auch das Personal sollte in diesen Fällen lediglich einer Kohorte zugeteilt werden und nicht zwischen Wohnbereichen wechseln. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes kann es hilfreich sein, wenn im Rahmen des Pandemieplans bereits Vorschläge für eine solche Kohortenbildung in den Wohnformen entwickelt wurden. - Bewegungsdrang
Personen mit einem hohen intrinsischen Bewegungsdrang sollte die Möglichkeit gegeben werden, diesem zumindest im Rahmen des jeweiligen Wohnbereichs nachgehen zu können. Bei kleinen Wohnformen sollte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt geprüft werden, in wieweit das Agieren des Betroffenen in Abwägung zum gesundheitlichen Interesse gegenüber den anderen Mitbewohnern zu ermöglichen ist.
§ 150 SGB XI ermöglicht es Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, Mehrausgaben für zusätzliche personelle Ressourcen geltend zu machen. Mit einer vorausschauenden Personalplanung können in Fällen einer Covid-Erkrankung dadurch auch Einzelbetreuungen finanziert werden. - Räumliche Distanz durch Umgestaltung räumlicher Gegebenheiten
Raumteiler und andere Möblierung sollte so angeordnet werden, dass sie separierend wirken, so können Sofas gegen Einzelsessel ausgetauscht werden, Raumteiler den getrennten Aufenthalt in einem Raum ermöglichen oder auch Zwischentüren verschlossen werden, um die Anzahl der Personen auf einer Raumfläche möglichst zu minimieren. In Wohngemeinschaften werden solche Maßnahmen mit den Betroffenen bzw. ihren Betreuerinnen und Betreuern geplant und umgesetzt. - Vertrauensbildung durch Kommunikation und Stabilisierung angepasster Tagesstrukturen
Eine validierende Kommunikation greift gerade in bedrohlich wirkenden Situationen die Emotionen der Betroffenen auf und gibt ihnen Raum, sich und ihr Erleben darzustellen. Mit einfachen, wiederholenden Erklärungen und bildlichen Darstellungen können Pflegefachkräfte abhängig vom Grad der Erkrankung hygienische Maßnahmen erläutern und in die Alltagskommunikation einbauen.
Die Kommunikation mit Angehörigen sollte möglichst kreativ ermöglicht werden. Hierzu gehören sowohl technische Lösungen (z. B. Videokonferenzen am Tablet) als auch Distanz wahrende physische Begegnungen, z. B. am Balkon oder Fenster. Angehörige können ermuntert werden, Briefe oder Fotos zuzusenden. Das Vorlesen oder Betrachten dieser Post sollte einen festen Platz im Tagesrhythmus erhalten. Grundsätzlich sollte eine klare Tagesstruktur und feste Rituale auch bei veränderten Aktivitäten aufrechterhalten werden, um den Pflegebedürftigen Sicherheit und Stabilität zu geben. - Stabilisierung der Ich-Identität
Ungewohnte Situationen und Eindrücke setzten insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen unter Stress, der wiederum zu aggressiven und herauforderndem Verhalten führen kann. In diesen Phasen ist es von besonderer Bedeutung, den Bedürfnissen nach Trost, Beschäftigung, Einbeziehung sowie Bindung nach zu kommen und pflegerische Maßnahmen in diesem Feld trotz möglicherweise einschränkender hygienischer Maßnahmen besonders in den Fokus zu nehmen. Nach Möglichkeit sollten feste Bezugspflegekräfte zum Einsatz kommen und eine Priorisierung der pflegerischen Maßnahmen nur auf physische Bedürfnisse vermieden werden. - Individuelle Maßnahmen auf Basis biografischer Anhaltspunkte
Individuelle biografische Aspekte bieten Pflegefachkräften die Möglichkeit, hygienische Maßnahmen in das Alltagsgeschehen einzubauen. So kann der erlernte Beruf möglicherweise zum Tragen von Schutzmasken motivieren oder Erfahrungen mit Infektionskrankheiten in der Kindheit dazu anregen, sich an Regeln zu halten. - Monitoring Vitalwerte der Pflegebedürftigen
Bei Kohortenbildung müssen die Vitalwerte aller Personen in einer Kohorte regelmäßig und engmaschig gemessen und dokumentiert werden. Hierzu gehören neben der Körpertemperatur auch die Atemfrequenz sowie Puls und Blutdruck. Die Beobachtung von Hautveränderungen (blaue Lippen oder Fingerkuppen) sowie bei Vorhandensein Messergebnisse der Pulsoxymetrie geben Hinweise auf möglichen Sauerstoffmangel. Alle Veränderungen, die auf eine Infektion hindeuten, müssen schnellstmöglich an Hausarzt/Hausärztin und ggf. an das Gesundheitsamt kommuniziert werden und weitere Maßnahmen eingeleitet werden (vgl. Vorgehen bei Verdacht auf Covid). - Selbstfürsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind während der Covid-Pandemie besonders belastet. Insbesondere die Unsicherheiten, die sich aus widersprüchlichen Medienberichten, der Sorge um die Pflegebedürftigen, aber auch aus der Sorge um eigene Familienmitglieder ergibt, erzeugen einen hohen Druck.
Die notwendige Fürsorge muss daher zwingend auch die persönliche physische und psychische Gesundheit umfassen. Für den Alltag und in Stichpunkten an dieser Stelle zusammengefasst: Beachtung des persönlichen Tagesrhythmus (z. B. aktive Phasen, Ruhephasen, Ernährung, Schlaf), Aufrechterhaltung sozialer Kontakten (z. B. Telefonate, Kurznachrichten, videogestützte Gespräche, Briefe), kollegialer Austausch am Arbeitsplatz (z. B. Supervision, Sorgentelefon), mehr auf die eigenen Emotionen achten und aktiv nach Entlastung suchen (Sport, Gespräche, professionelle Hilfe). Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht für die Zeit der SARS-CoV-2-Pandemie ergänzend die Medi-Helpline für Gesundheitsfachberufe zur Verfügung, die durch die Berliner Notfallseelsorge betrieben wird und psychosoziale/seelsorgerische Beratung und Unterstützung sowie ggf. Weitervermittlung in eine psychologische Beratung/Supervision ermöglicht. Diese ist 24/7 unter der Nummer (030) 403 665 888 kostenlos und auf Wunsch auch anonym zu erreichen.
Medi-Helpline
- Dr. Basche; Jan; Geschäftsführer der Sozialstation Mobil GmbH, Berlin
- Prof. Dr. Holthoff-Detto, Vjera; Chefärztin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Krankenhaus Hedwigshöhe, Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin GmbH
- Mannewitz, Christian; Geschäftsführer der FSE Förderung sozialer Einrichtungen gGmbH und der FSE Pflegeeinrichtungen gGmbH
- Matter, Christa; Geschäftsführerin Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V. Selbsthilfe Demenz
- Nehls, Michael; Diakoniestation Schöneberg gGmbH, Berlin; Sprecher der Sektion Pflege in der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
- Amtsärztinnen und Amtsärzten der Berliner Bezirke
Maßnahmen im Fall einer Erkrankung in der Einrichtung - analog zu allen anderen meldepflichtigen Erkrankungen
- Bei begründeter Verdachtssymptomatik (Atemwegsinfekt oder Fieber) Isolation des Betroffenen im eigenen Zimmer, dann
- Rücksprache mit unmittelbarem Vorgesetzten über weiteres Vorgehen
- umgehende telefonische Information des Hausarztes / der Hausärztin bzw. des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit Beschreibung (nicht Bewertung!) der Symptomatik und des Gesundheitsamtes – bei lebensbedrohlicher Symptomatik des Rettungsdienstes mit Hinweis auf mögliche COVID-19-Erkrankung
- Auslösen des Pandemieplans
- Information Geschäftsführung, Heimaufsicht und Angehörige / Betreuer
- Bei entsprechendem klinischen Zustand weitere Isolation in der Einrichtung bis Ergebnis der Diagnostik vorliegt (aktuell 1 Tag)
- In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden
- Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
- Bei Krankenhauseinweisung oder Transfer in andere Einrichtung: Überleitungsmanagement – Transportdienst auf Erkrankung hinweisen
- Informationsweiterleitung intern und extern nach Pandemieplan
- Kontakte mit Erkranktem zurückverfolgen und dokumentieren
- Anweisungen der Gesundheitsbehörde folgen
- Prüfung des Einsatzes von einzelnen Pflegekräften speziell nur bei Erkrankungsfällen (auch auf ambulante Dienste anwendbar)
- Im Fall einer bestätigten Covid-19-Infektion eines Bewohners oder einer Bewohnerin oder einer in der Pflegeeinrichtung beschäftigten Person hat die Einrichtung ein einwöchiges Besuchsverbot festzulegen. Ausnahmen vom Besuchsverbot sind der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zu entnehmen.
Kontaktpersonen-Kategorien für medizinisches Personal
SARS-CoV-2 Kontaktpersonennachverfolgung
Kontaktpersonen Kategorie I
- Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit weniger oder 2 m Abstand
-
ohne Verwendung von Schutzausrüstung
Maßnahmen: häusliche Quarantäne, Meldung an Gesundheitsamt (GA), Entscheidung weiteres Vorgehen durch GA - Ergänzungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Stand: 24.03.2020)
Kontaktpersonen Kategorie II
- Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit mehr als 2 m Abstand zu jedem Zeitpunkt
Maßnahmen: nach Einschätzung des GA gemäß Kat I oder III
Kontaktpersonen Kategorie III
- Kontakt zu bestätigtem COVID 19 – Fall im Rahmen von Pflege und/oder medizinischer Untersuchung mit weniger als oder 2 m Abstand
-
mit Verwendung von Schutzausrüstung
Maßnahmen: keine Meldung an GA, keine Kontaktreduktion, tägliches Selbstmonitoring, tägliche Abfrage und Dokumentation durch Hygienefachktraft;
bei Symptomen (ab Halskratzen) sofort wie Kategorie I
Umgang mit Personalengpässen vor dem Hintergrund der vertraglichen Pflichten zur Versorgung Pflegebedürftiger
- Pandemieplan muss den Umgang mit Personalengpässen umfassen (s. Vorbereitung).
- Reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, muss der Pflegedienst in Abstimmung mit den Vertragsparteien eine Priorisierung der Leistungen in Abhängigkeit von der individuellen Situation begründet vornehmen, z. B.:
- Auf welche hauswirtschaftlichen Leistungen kann für einen Zeitraum verzichtet werden (oder auf Angehörige/Nachbarn übertragen werden), oder der Rhythmus verändert werden?
- Welche grundpflegerischen Maßnahmen können in größeren Abständen durchgeführt (alle 2 Tage statt täglich) oder von Angehörigen/Nachbarn übernommen werden?
- Einschränkung pflegerischer Leistungen sind dem Kostenträger mitzuteilen.
- Einschränkungen ärztlich verordneter Maßnahmen (z. B. RR-Kontrolle) können nur nach Rücksprache mit dem/der verordnenden Arzt/Ärztin erfolgen, die Krankenkasse ist unverzüglich darüber zu informieren.
- In medizinischen Notfällen ist der Rettungsdienst zu informieren.
- Das unbedingte Ziel ist die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen, die für die Klientinnen und Klienten i.d.R. mit einer höheren Gefährdung einhergehen.
Mögliche Maßnahmen bei Materialengpässen
- Grundsätzlich sind alle hygienischen Maßnahmen laut Hygieneplan einzuhalten.
- Gibt es für einzelne Produkte Lieferengpässe, müssen zuerst andere Anbieter kontaktiert werden und danach, ggf. nach Rücksprache mit Hygienefacharzt/-ärztin oder behandelndem Arzt/Ärztin auf alternative Produkte zurückgegriffen werden.
- Kostenträchtigere Alternativlösungen (z. B. geschlossene Absaugsysteme, um den Einsatz von Mundschutz zu reduzieren) sind im Einzelfall mit dem jeweiligen Kostenträger abzustimmen.
- Der Ressourcenverbrauch sollte überprüft und – wo möglich – eingeschränkt werden.
- Unter bestimmten Umständen ist auch der mehrfache Gebrauch von Einwegartikeln denkbar.
Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen durch Pflegeeinrichtungen
Schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankungen sind vor allem bei betagten, multimorbiden Menschen zu erwarten. Die Fachgesellschaft Palliative Geriatrie verweist darauf, dass die Indikation für eine Krankenhauseinweisung von multimorbiden alten Menschen mit einer Covid-19-Erkrankung sehr sorgfältig abzuwägen und höchstens bei Komplikationen von Begleiterkrankungen gegeben ist.
Empfehlungen der Fachgesellschaft Palliative Geriatrie
Verwiesen wird auch auf die:
Empfehlungen der AG „Covid-19 in Pflegeeinrichtungen“ beim Berliner Institut für inner- und zwischenartliche Kommunikation
Die ambulanten Hospizdienste und andere hospizliche und Trauerangebote sind nach Bezirken z. B. von der Zentralen Anlaufstelle Hospiz gelistet.
Auflistung der Hospiz- und Tauerangebote der Zentralen Anlaufstelle Hospiz
Schwerstkranke und Sterbende unterliegen keinen Beschränkungen für den Empfang von Besuch! Wichtig ist aber auch hier, dass in der aktuellen Pandemie-Situation dem Schutz aller beteiligten Personen Rechnung getragen wird.
Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen durch hospizliche und palliative Strukturen
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Abteilung Pflege
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-3140
- E-Mail an die Abteilung Pflege senden

Chatbot zu Corona
Ab sofort beantwortet der Berliner Chatbot Bobbi die Fragen der Bürger:innen zu SARS-CoV-2 und COVID-19