Menschen mit Behinderungen trainieren intensiv, um möglichst viele Dinge im Alltag ohne fremde Hilfe erledigen zu können. Sie legen genauso viel Wert auf Unabhängigkeit und Selbstständigkeit wie alle anderen Menschen.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sollen sich daher zunächst erkundigen, ob und, wenn ja, wie sie helfen können, z. B. durch Unterstützung beim Aufsuchen des Wahllokals. Dabei ist darauf zu achten, dass zuerst der Mensch mit Behinderung und nicht die Hilfsperson begrüßt wird.
Auf Bitte der wählenden Person kann durch die Mitglieder des Wahlvorstandes auch eine Assistenz bei der Stimmabgabe, also der Kennzeichnung und des Faltens der Stimmzettel, erfolgen. Jede Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.