Informationen für Wahlhelfende

Bereitschaftserklärung zur Wahl des 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung

Ihr Engagement als Wahlhelferin und Wahlhelfer trägt maßgeblich dazu bei, dass eine Wahl reibungslos und erfolgreich abläuft. Für Ihren Einsatz im Dienst der Demokratie danken wir Ihnen von Herzen!

  • Online können Sie sich bereits hier melden.
  • Wählen Sie den Wunschbezirk Mitte aus, nur diese Datensätze können vom Wahlamt Mitte verarbeitet werden.

Wahlhelfende FAQ

  • Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes
    • Einrichten des Wahlraumes,
    • Aushang des Muster-Stimmzettels und der Wahlbekanntmachung,
    • Anbringen von Hinweisschildern und Fahnen,
    • Aufstellen der Wahlkabinen sowie Befestigen eines Stiftes in der Wahlkabine,
    • Kontrolle der leeren Wahlurne,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses,
    • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
    • Verhinderung von Wahlpropaganda im und um das Wahllokal; ggf. Entfernung vorhandener (beweglicher) Plakate im Umkreis des Gebäudes von ca. 30 m,
    • Regelung des Zutritts zum Wahlraum,
    • stündliche Kontrolle der Anzahl der Wartenden vor/im Wahlraum und ggf. Einleitung erforderlicher Maßnahmen,
    • Hilfestellung zum Auffinden des richtigen Wahllokals,
    • Hilfestellung für wahlberechtigte Personen mit Beeinträchtigungen,
    • Zulassung und Zurückweisung von Wählenden,
    • Beschlussfassung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen,
    • Ermittlung des Wahlergebnisses (Stimmenauszählung) sowie
    • Aufräumen des Wahlraumes.
  • Wahlvorstehende

    Wahlvorstehende- in Abwesenheit die stellvertretende Person – trägt im Wahlvorstand die Hauptverantwortung. Wahlvorstehnde koordiniert die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes sowie die anwesenden Unterstützungskräfte.
    Zu den Aufgaben von Wahlvorstehende gehören:

    Vor dem Wahltag:

    • Besichtigung des Wahlraums; ggf. Absprache mit dem/der Objekt-verantwortlichen (z. B. Hausmeister/in),
    • Überprüfung, ob die Ausstattung des Wahlraums (z. B. mit Tischen, Stühlen) ausreichend und angemessen ist,
    • Entgegennahme der Wahlmaterialien (am Samstag) vor der Wahl,
    • Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit, insbesondere ob die richtigen und genügend Stimmzettel ausgehändigt wurden.

    Am Wahltag:

    • Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes,
    • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes vor Aufnahme ihrer Tätigkeit:
    • telefonischer Kontakt mit dem Bezirkswahlamt bei Fragen oder Problemen, Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit,
    • Umsetzung von Weisungen des Bezirkswahlamtes,
    • Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des * Wahlvorstandes sowie ggf. Unterstützungskräfte,
    • Regelung zum Telefondienst und zu den Pausen,
    • Meldungen an das Bezirkswahlamt:
      - vollständige Einsatzbereitschaft des Wahlvorstandes vor 8 Uhr,
      - Wahlbeteiligung sowie Anzahl der Wartenden vor/im Wahlraum um 12 Uhr und 16 Uhr,
      - Ergebnisse der Auszählung (Schnellmeldung),
      - ggf. Berichtigung des Wählerverzeichnisses,
    • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung,
    • Verschluss, Aufsicht und Freigabe der Wahlurnen,
    • Leitung der Stimmenauszählung,
    • Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes,
    • Bekanntgabe und Übermittlung des Wahlergebnisses an das Bezirkswahlamt und
    • Übergabe der Wahlunterlagen am Wahlsonntag im Transportbehälter an das Bezirkswahlamt.
  • Schriftführende

    Schriftführende bzw. die stellvertretende Person sind verantwortlich für:

    • Führung des Wählerverzeichnisses während der Wahlhandlung,
    • Prüfung der Wahlberechtigung und Identität der wählenden Person anhand eines amtlichen Lichtbild-Ausweises und ggf. der Wahlbenachrichtigung,
    • Aufnahme von Vermerken während der Wahlhandlung,
    • Entgegennahme und Aufbewahrung der eingenommenen Wahlscheine,
    • Ausfüllen der Schnellmeldung sowie
    • Ausfüllen der Wahlniederschrift.
  • Beisitzende

    Beisitzende assistieren der schriftührende Person und wahlvorstehenden Person, das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen:

    • Vorprüfung der örtlichen Zuständigkeit anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Straßenverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Aufsicht im Wahlraum,
    • Sortierung und Zählung der Stimmzettel nach 18 Uhr sowie
    • Verpacken der Stimmzettel und der sonstigen Wahlunterlagen nach Ende der Auszählung.
  • Hilfskräfte

    Hilfskräfte übernehmen organisatorische Aufgaben, um die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zu erleichtern. Sie tragen zur Effizienz bei, ohne inhaltlich an der Wahl mitzuwirken

    Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs:
    • Regelung des Zugangs zum Wahlraum
    • Sortierung der Stimmzettel

    Keine Stimmberechtigung
    Hilfskräfte dürfen nicht abstimmen bei Klärungsfällen.

Erfrischungsgeld FAQ

  • Urnenwahllokal
    Urnenwahllokal
    • Wahlvorstehende, Schriftführende, sowie jeweils deren Stellvertrende – 120,00 €
    • alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich Hilfsperson – 100,00 €
  • Briefwahllokal
    Briefwahllokal
    • Wahlvorstehende, Schriftführende, sowie jeweils deren Stellvertrende – 100,00 €
    • alle übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes einschließlich Hilfsperson – 80,00 €
  • Reservisten
    Aufwandsersatz für Reservisten
    • für die Bereithaltung ohne abgerufen worden zu sein – 20,00 €
  • Schulugspauschalen
    • für die Teilnahme an einer Präsenzschulung – 40,00 €
    • für die Teilnahme an einer Onlineschulung – 25,00 €
  • Transportpauschale
    Beförderung von Wahlunterlagen
    • vom Bezirkswahlamt zum Wahlraum und zurück für ein Mitglied des Wahlvorstandes – jeweils 20,00 €
    • nach vorheriger Abstimmung mit dem Bezirkswahlamt können auch höhere tatsächliche, nachgewiesene Aufwendungen erstattet werden
  • Vermindertes Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich
    • Achtung: Diese Regelung gilt ausschließlich für Wahlhelfende, die direkt im Dienst der Berliner Verwaltung
      auf Senats- oder Bezirksebene beschäftigt sind.
      Landeseigene Betriebe sind von dieser Regelung nicht umfasst.
    • Der Freizeitausgleich muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach der Wahl genommen werden.

    Im Urnenwahllokal

    • Vorstehende sowie ihre Stellvertretung – 70,00 € und 2 Tage Dienstbefreiung
    • Schriftführende und ihre Stellvertretung – 70,00 € und 1,5 Tage Dienstbefreiung
    • Beisitzende und Hilfskräfte – 50,00 € und 1 Tag Dienstbefreiung

    Im Briefwahllokal

    • Vorstehende und ihre Stellvertretung – 50,00 und 1,5 Tage Dienstbefreiung
    • Schriftführende und ihre Stellvertretung – 50,00 und 1 Tag Dienstbefreiung
    • Beisitzende und Hilfskräfte – 30,00 und 0,5 Tage Dienstbefreiung
  • IBAN hat sich geändert?

    Ihre IBAN hat sich seit der Abgabe der Bereitschaftserklärung bis zum Wahltag geändert?

    • Wählen Sie für die Übermittlung der IBAN einen für Sie sicheren Übertragungsweg.

Barrierefreies Wahllokal: Verhaltenstips für Wahlhelfende

  • Allgmeine Informationen

    Menschen mit Behinderungen trainieren intensiv, um möglichst viele Dinge im Alltag ohne fremde Hilfe erledigen zu können. Sie legen genauso viel Wert auf Unabhängigkeit und Selbstständigkeit wie alle anderen Menschen.

    Die Mitglieder des Wahlvorstandes sollen sich daher zunächst erkundigen, ob und, wenn ja, wie sie helfen können, z. B. durch Unterstützung beim Aufsuchen des Wahllokals. Dabei ist darauf zu achten, dass zuerst der Mensch mit Behinderung und nicht die Hilfsperson begrüßt wird.

    Auf Bitte der wählenden Person kann durch die Mitglieder des Wahlvorstandes auch eine Assistenz bei der Stimmabgabe, also der Kennzeichnung und des Faltens der Stimmzettel, erfolgen. Jede Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

  • Verhaltenstipps im Umgang mit Menschen mit Gehbehinderung
    • bieten Sie eine Sitzgelegenheit an
  • Verhaltenstipps im Umgang mit Menschen mit Sehbehinderung
    • wenn ein blinder Mensch geführt werden möchte, bieten Sie Ihren Arm zum Festhalten an
    • verwenden Sie genaue Ortsangaben z. B. „Zirka einen Meter links vor Ihnen befindet sich die Wahlkabine.“
    • lassen Sie einen blinden oder sehbehinderten Menschen nicht kommentarlos allein, verabschieden Sie sich hörbar
  • Verhaltenstipps im Umgang mit Menschen mit Hörbeeinträchtigung und Gehörlosen
    • sprechen Sie ganz normal laut, langsam, deutlich und mit guter Betonung
    • Nicht beim Sprechen abwenden oder das Gesicht verdecken.
    • halten Sie einen Stift bereit, um bei Bedarf schriftlich zu kommunizieren.

Kontakt

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ihr Team Wahlhelfende
Leitung Wahlhelfende: Herr Härtl