Briefwahl

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen

Sie haben vier Möglichkeiten:

  • online (Link folgt)
  • persönliche Beantragung in der Briefwahlstelle im Wahlamt (voraussichtlich ab dem 10. August 2026) – Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein vorgedruckter Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Diesen müssen Sie unterschreiben, vollständig ausfüllen und per Brief, Fax oder E-Mail an den aufgedruckten Kontakt übersenden.
  • Sie können einen formlosen Antrag stellen:
    Geben Sie hierfür bitte Ihren Namen, die Meldeadresse sowie Ihr Geburtsdatum an. Wenn Sie den Versand an eine abweichende Adresse wünschen, so müssen Sie auch diese benennen.
    Den Antrag können Sie uns per E-Mail, Fax oder postalisch unter den unten aufgeführten Kontaktdaten zukommen lassen.
    Bitte denken Sie daran: Wenn Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder Fax einreichen, muss dieser unterschrieben sein. Diese Anforderung besteht nicht bei der Beantragung per E-Mail.
    Der Antrag kann nicht telefonisch gestellt werden.

Achtung:

Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, gestellt werden.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten.

Bei Erteilung eines Wahlscheines wird hinter Ihrem Namen im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheines entweder per Brief (auch in der Briefwahlstelle) oder in einem beliebigen Wahllokal innerhalb Ihres Stimmbezirks wählen.

Sprechzeiten der Briefwahlstelle

(Bekanntgabe folgt)

Rathaus Wedding (Altbau) - Bezirkswahlamt