Wahlen

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Abgeordnetenhauswahl 2026

Aktuelle Informationen zur Abgeordnetenhauswahl 2026 finden Sie auf der Seite des Landeswahlamtes.

Briefwahlstelle

Die Briefwahlstelle im Rathaus Wedding (Müllerstraße 146, 13353 Berlin) ist seit dem 10. August 2026 geöffnet.

Öffnungszeiten:

Mo & Di: 10:00 – 18:00 Uhr
Mi & Do: 08:00 – 15:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr


Wahlbenachrichtigungen

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt auf dem Postweg von Mitte August bis spätestens 30. August 2026. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Benachrichtigungen verschickt werden, können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Am 20. September 2026 finden in den 12 Berliner Bezirken die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt und wählbar.

Für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung ihres Bezirks werden sie in das Wahlverzeichnis eingetragen, wenn sie

das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 20. Juni 2026 in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören neben der Bundesrepublik Deutschland auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Bis zum 30. August 2026 erhalten alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält die Anschrift des zuständigen Wahllokals sowie weitere Informationen zu den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

Wohnungslose

Von Montag, dem 17. August, bis Freitag, dem 28. August 2026, um 13 Uhr haben Sie die Möglichkeit, sich vor Ort in das Wahlverzeichnis eintragen zu lassen.

Bitte wenden Sie sich dafür an das Wahlamt des Bezirks, in dem Sie sich in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2026 aufgehalten haben.

Das Wahlamt Berlin-Mitte befindet sich im Rathaus Wedding, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer für Wohnungslose.

  • Flyer für Obdachlose 2026

    PDF-Dokument (3.2 MB)

Informationen für Wahlberechtigte, die zwischen dem 9. und dem 30. August 2026 ihren Wohnsitz verlegen

Zuzüge nach Berlin: Personen, die ihren ständigen Wohnsitz nach dem 20. Juni 2026 melderechtlich nach Berlin verlegen, werden nicht mehr in das Wahlverzeichnis aufgenommen. Sie sind folglich bei den Berliner Wahlen nicht wahlberechtigt.

Fortzüge aus Berlin: Ein Wegzug aus Berlin vor dem Wahltag führt zum Verlust des Stimmrechts für die Berliner Wahlen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie bereits Briefwahl beantragt haben und Ihnen der entsprechende Wahlschein schon ausgestellt wurde.

Umzüge innerhalb Berlins: Bei einem Umzug innerhalb Berlins nach dem 9. August 2026 verbleiben Sie im Wahlverzeichnis Ihres bisherigen Wohnorts. Dementsprechend wählen Sie weiterhin in dem Wahllokal Ihrer alten Adresse, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht. Falls Sie dabei in einen neuen Wahlkreis ziehen, können Sie bis zum 30. August 2026 beim zuständigen Bezirkswahlamt beantragen, in das Wahlverzeichnis Ihres neuen Bezirks übernommen zu werden. So sichern Sie sich das Stimmrecht direkt für Ihren neuen Wahlkreis.

Weitere Information finden Sie in unserem Merkblatt.

  • Wahl 2026 Informationen für Wahlberechtigte, die zwischen dem 9. und dem 30. August 2026 ihren Wohnsitz verlegen

    PDF-Dokument (406.9 kB)