Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen den Postweg oder einen der elektronischen Zugangswege.
Zusätzlich können Sie täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sterbefallanzeigen und Unterlagen bei unseren Pförtnerdiensten im verschlossenen Umschlag abgeben. Die ausgestellten Bestattungsgenehmigungen werden dann per Post oder per Fax übermittelt. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt per Post inkl. Rechnung für die gewünschten Urkunden.
Informationen des Landes Berlin für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende:
Інформація з Берліна для біженців з України | Информация города Берлина для беженцев из Украины
Der Trauerfall in der Familie

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- Neben der Trauer beim Verlust eines Menschen werden viele Fragen aufgeworfen, die Art der Bestattung, Kosten, Ab- und Ummeldungen, Erhalt der Sterbeurkunde, Nachlass des Verstorbenen. Wir wollen Ihnen einen kleinen Wegweiser aufzeigen, um Ihnen die Erledigung dieser wichtigen Dinge etwas leichter zu machen.
- Im Sterberegister werden sämtliche Sterbefälle beurkundet, die im Bezirk Berlin-Mitte eingetreten sind. Außerdem werden hier die Kriegssterbefälle aller Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht beurkundet, die ihren letzten Wohnsitz im Bezirk Berlin-Mitte hatten. Sterbefälle müssen innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Seit dem 01.01.2009 werden auch Sterbefälle im Ausland beurkundet, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnort in Berlin-Mitte hatte.
Dienstbetriebs im Bereich Sterberegister
- Fax: (030) 9018 243 54
- E-Mail Ihr Kontakt zum Bereich Sterbefallbeurkundungen