Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung

Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzen Sie sich daher bei einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte persönlich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung:

  • eine/r von Ihnen beiden ist nicht deutsche/r Staatsangehörige/r
  • eine/r von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt
  • die Geburt erfolgte im Ausland
  • eine vorhergehende Eheschließung erfolgte im Ausland
  • eine vorhergehende Ehe wurde im Ausland geschieden

Bei Fällen ohne Auslandsbeteiligung sind im Wesentlichen die folgenden Unterlagen beizubringen:

Familienstand ledig

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
  • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

Familienstand verwitwet

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
  • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • ggf. Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht

Verlobte mit gemeinsamen Kindern

  • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
  • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

Wo und wann melde ich meine Eheschließung an?

  • Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.
  • Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.
  • Wenn Sie nicht bei uns im Bezirk Berlin-Mitte wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt.

Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.

  • Bitte benutzen Sie das Formular – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

    PDF-Dokument (106.0 kB)
    Dokument: Standesamt Mitte von Berlin