Der Trauerfall in der Familie

Melancholie
  • Neben der Trauer beim Verlust eines Menschen werden viele Fragen aufgeworfen, die Art der Bestattung, Kosten, Ab- und Ummeldungen, Erhalt der Sterbeurkunde, Nachlass des Verstorbenen. Wir wollen Ihnen einen kleinen Wegweiser aufzeigen, um Ihnen die Erledigung dieser wichtigen Dinge etwas leichter zu machen.
  • Im Sterberegister werden sämtliche Sterbefälle beurkundet, die im Bezirk Berlin-Mitte eingetreten sind. Außerdem werden hier die Kriegssterbefälle aller Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht beurkundet, die ihren letzten Wohnsitz im Bezirk Berlin-Mitte hatten. Sterbefälle müssen innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Seit dem 01.01.2009 werden auch Sterbefälle im Ausland beurkundet, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnort in Berlin-Mitte hatte.

Dienstbetriebs im Bereich Sterberegister

Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen den Postweg oder einen der elektronischen Zugangswege.
Zusätzlich können Sie täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sterbefallanzeigen und Unterlagen bei unseren Pförtnerdiensten im verschlossenen Umschlag abgeben. Die ausgestellten Bestattungsgenehmigungen werden dann per Post oder per Fax übermittelt. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt per Post inkl. Rechnung für die gewünschten Urkunden.

Ein Mensch ist gestorben, was ist zu tun?

  • Falls Sie den Tod eines nahen Angehörigen zu bedauern haben, können Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens wenden, das dann alle erforderlichen Behördengänge für Sie erledigt.
  • Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
  • Der Sterbefall ist zu Hause eingetreten, benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt der Feuerwehr; Notruf 112. Der zuständige Arzt wird alles Notwendige veranlassen und Sie über weitere Schritte unterrichten.

Folgende Institutionen im Bezirk zeigen Sterbefälle schriftlich beim Standesamt an:

  • Bundeswehrkrankenhaus, Scharnhorststr. 13
  • Charité Universitätsmedizin – Campus Mitte, Charitéplatz 1
  • Charité – Campus Virchow Klinikum, Augustenburger Platz 1
  • Deutsches Herzzentrum, Augustenburger Platz 1
  • DRK-Kliniken, Drontheimer Str. 39-40
  • Evangelisches Geriatriezentrum Berlin, Reinickendorfer Str. 61
  • Evangelische Elisabeth Klinik, Lützowstr. 24-26
  • Fliedner Klinik, Berlin Privatklinik, Charlottenstr. 65
  • Franziskus Krankenhaus, Budapester Str. 15
  • Hedwigs-Krankenhaus, Große Hamburger Str. 5-11
  • Jüdisches Krankenhaus, Heinz-Galinski-Str. 1
  • Lazarus, Bernauer Str. 115-118
  • Median Klinik, Turmstr. 21
  • Meoclinic – Intern. Privatklinik, Friedrichstr. 71
  • Der Polizeipräsident in Berlin (wenn staatsanwaltliche Ermittlungen zum Sterbefall stattgefunden haben)

Von diesen Institutionen und den Alten- und Pflegeheimen erhalten Sie eine fertig ausgefüllte Sterbefallanzeige, die Sie zusammen mit den aufgeführten Unterlagen zum Standesamt mitbringen müssen.

Was wird für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt?

Neben dem vom Arzt ausgestellten
  • Leichenschauschein und
  • gegebenenfalls der erweiterten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes werden benötigt:
  • der gültige Personalausweis/Reisepass
  • die Sterbefallanzeige der Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignete, ansonsten die Anzeige des Bestatters
  • für Ledige die Geburtsurkunde,
  • bei Verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebenden zusätzlich die letzte Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit aktueller Namensführung.
  • bei aufgelöster Ehe/eingetragener Lebenspartnerschaft zusätzlich der Nachweis der Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde des vorangegangenen Ehegatten oder Lebenspartners/Lebenspartnerin, Beschluss über Todeserklärung)
  • Ausländische Dokumente sind in internationaler Ausfertigung oder im Original mit Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer vorzulegen.
  • Zusätzlich in dem jeweiligen Fall auch der Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung) und Nachweise über Namensänderungen oder Namensangleichungen
  • Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei auftretenden Fachfragen ebenfalls zur Verfügung.
  • Die von Ihnen beantragten Sterbeurkunden sind, bis auf die Sterbeurkunde für Rentenzwecke, gebührenpflichtig. Mit der Sterbeurkunde können Sie alle erforderlichen Ab- und Ummeldungen veranlassen. Wurde ein Testament hinterlassen oder wollen Sie einen Erbschein beantragen, wenden Sie sich bitte an das für den Wohnsitz des/der Verstorbenen zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht).