Bebauungsplan Haus der Statistik

Pressemitteilung Nr. 176/2026 vom 20.07.2026

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:

Der Entwurf des Bebauungsplans 1-105 („Haus der Statistik“) für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht.

Mit dem Bebauungsplan 1-105 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines multifunktionalen Quartiers geschaffen und Räume für soziale, kulturelle und gewerbliche Nutzung, Verwaltung und Wohnnutzung gesichert werden.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

vom 20. Juli 2026 bis einschließlich 21. August 2026

im Internet sowie auf unserer Internetseite und auf dem zentralen Landesportal durchgeführt. Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung im oben genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 16 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (030) 9018 45840 oder per E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de im Foyer des Rathauses Wedding, Müllerstraße 146, 13353 Berlin zur Verfügung gestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen digital per Eingabe auf einer der oben genannten Internetseiten oder als E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de übermittelt werden. Sie können auch z.B. postalisch an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, gesendet oder direkt dort eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de