Bebauungsplan 1-117 Böttgerstraße/Hochstraße: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Pressemitteilung Nr. 081/2026 vom 10.04.2026
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:
Für den Entwurf des Bebauungsplans 1-117 „Böttgerstraße / Hochstraße“ für die Grundstücke Böttgerstraße 19 / 29 und Hochstraße 2 – 4, im Bezirk Mitte, Ortssteil
Gesundbrunnen, wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt.
Mit dem Bebauungsplan 1-117 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines gemischt genutzten Wohn- und Arbeitsquartieres geschaffen und somit die Sanierungsziele des Sanierungsgebiets Badstraße / Pankstraße dauerhaft gesichert werden.
In dem Bebauungsplanverfahren soll ein gemischt-genutztes Quartier geschaffen werden, das eine fußläufige Durchwegung von der Hochstraße zu dem angrenzend zu schaffenden Grünzug im ehem. Verlauf der Stettiner Eisenbahn (Bebauungsplanverfahren 1-116) ermöglicht. Die Freiflächen im Blockinnenbereich sollen großflächig entsiegelt, begrünt und mit dem entstehenden Grünzug verknüpft werden. Darüber hinaus soll im Plangebiet eine Kita angesiedelt und der vorhandene Standort des Umspannwerkes gesichert und erweitert werden.
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit
vom 13.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
im Rathaus Wedding, Stadtentwicklungsamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Raum 164, bereitgehalten. Zusätzlich können per E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de oder unter der Telefonnummer (030) 9018-45814 Termine vereinbart werden.
Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auch mit Beginn der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, dem 30.03.2026, auf unserer Internetseite , auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de sowie hier.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de