Erfolg der Zweckentfremdung - Wohnungen im Regierungsviertel
Pressemitteilung Nr. 234/2025 vom 30.09.2025
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informiert:
Die Zweckentfremdung des Bezirksamts Mitte hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 6 L 65/25) einen weiteren Erfolg errungen. So wurde im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzprozesses im Hinblick auf die Nutzung der Wohnungen im Gebiet um die Wilhelmstraße als Ferienwohnungen entschieden, dass dies weder zweckentfremdungsrechtlich noch baurechtlich zulässig sei.
Die Eigentümerin kann sich laut Verwaltungsgericht entsprechend den Vorgaben des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.09.2023 (OVG 5 B 5/22) in einem ähnlichen Fall weder auf einen Bestands- noch einen Vertrauensschutz berufen. Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, aber das Bezirksamt Mitte wird in seiner strikten Auffassung hier erneut bestätigt.
Stefanie Remlinger: „Es ist ermutigend, dass nach einem knapp zehn Jahre dauernden Prozess endlich auch in diesen Fällen einer massiven Umnutzung des Wohnraums zulasten der Berliner Bevölkerung die Zulässigkeit von sofort vollziehbaren Rückführungsanordnungen durch die Zweckentfremdung erstinstanzlich bestätigt wurde. Sollte diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Bestand haben, ist dies ein weiterer Lichtblick bei der Bekämpfung von Ferienwohnungen in genehmigtem Wohnraum!“
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de