Bezirksamt Mitte legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein – Rechtslage zur Umbenennung der Mohrenstraße bleibt eindeutig
Pressemitteilung Nr. 193/2025 vom 22.08.2025
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informiert:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hält den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. August 2025 (Az. VG 1 L 682/25) für rechtsfehlerhaft und hat deshalb heute Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG BB) eingelegt. Die durch den gestrigen Beschluss wiederhergestellte aufschiebende Wirkung der Eilanträge tritt damit nicht ein und die Umbenennung kann wie geplant vollzogen werden.
Das OVG BB hat in der Hauptsache bereits rechtskräftig am 8. Juli dieses Jahres entschieden, dass die Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße rechtmäßig ist. Damit steht fest, dass durch die Umbenennung nicht in die Rechte der Kläger eingegriffen wird und durch den Vollzug auch keine Rechte verletzt werden können.
Die Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht darin, Rechte bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache zu sichern. Ein solches musterhaftes Verfahren wurde bereits geführt und ist mit der Entscheidung des OVG BB vom 8. Juli 2025 (Az. OVG 1 N 59/23) rechtskräftig abgeschlossen. Auf dieser Grundlage hat das Bezirksamt die Vollziehung der Umbenennung angeordnet.
Es wäre widersprüchlich, wenn das OVG BB in den noch anhängigen Parallelverfahren von seiner eigenen rechtskräftigen Entscheidung abweichen würde. Das Bezirksamt hat überdies rechtsstaatsgemäß über Jahre hinweg den Ausgang des Musterverfahrens abgewartet, bevor es tätig geworden ist. Von Willkür kann daher keine Rede sein.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de