Friedensstatue: Bezirksamt bedauert Ablehnung des Alternativstandorts
Pressemitteilung Nr. 186 vom 15.08.2025
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informiert:
1. Persönliche Erklärung von Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger:
„Die Entscheidung des Korea Verbands, den angebotenen Ausweichstandort für die Friedensstatue abzulehnen, habe ich mit großem Bedauern und auch mit Unverständnis zur Kenntnis genommen.
Seit meinem Amtsantritt habe ich mich intensiv dafür eingesetzt, eine dauerhafte Lösung für die Statue in Mitte zu finden. Angesichts der Umstrittenheit des Kunstwerks war es nicht leicht, einen alternativen Standort zu sichern, der zugleich nah am bisherigen Ort liegt und öffentlich zugänglich ist. Umso dankbarer bin ich der MUT-Genossenschaft, die bereit gewesen wäre, der Statue in unmittelbarer Nähe – rund 100 Meter entfernt – eine neue Heimat zu geben.
Der angebotene Standort hätte in seiner Beschaffenheit, seiner Sichtbarkeit und seiner Einbettung in den Kiez der bisherigen Situation in keiner Weise nachgestanden. Auch die künstlerische und erinnerungspolitische Aussagekraft wäre unverändert geblieben. Der Umzug und die Herrichtung wären für den Korea Verband kostenfrei gewesen, die Finanzierung hätte das Bezirksamt im Rahmen eines Vergleichs übernommen.
Ich bedaure sehr, dass wir diese Chance für eine einvernehmliche Lösung nicht nutzen konnten. Nun liegt es in den Händen der zuständigen Genehmigungsbehörde, das Verfahren im gesetzlichen Rahmen fortzuführen.“
2. Darstellung des Sachverhalts:
Am 14. Juli 2025 fand ein Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamts Mitte, Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger und dem Korea Verband statt. Ziel war es, im Rahmen eines Vergleichsvorschlags einen dauerhaften, rechtssicheren Standort für die Friedensstatue in Berlin-Mitte zu finden.
Der Vorschlag: Verlegung der Statue auf ein Grundstück der MUT-Genossenschaft, rund 100 Meter vom bisherigen Standort entfernt, ebenfalls im öffentlichen Raum und mit gleicher Zugänglichkeit.
Der Standort entsprach in seiner Lage und Beschaffenheit vollständig einem zuvor vom Korea Verband selbst eingebrachten Vorschlag an das Bezirksamt.
Der Umzug sowie die Herrichtung des neuen Standorts wären kostenfrei für den Korea Verband erfolgt, die Kosten hätte das Bezirksamt übernommen.
Mit Schreiben vom 13. August 2025 lehnten die Rechtsvertreter des Korea Verbands das Angebot ab und erklärten, dass der Vergleichsvorschlag nicht tragbar sei. Zugleich kündigten sie an, statt einer einvernehmlichen Lösung das mit Widerspruch vom 10. Oktober 2024 eingeleitete Vorverfahren in der Hauptsache fortzusetzen.
Begründung der Ablehnung: Die Statue müsse im öffentlichen Straßenland stehen, um ihre künstlerische und politische Wirkung zu entfalten; ein Grundstück einer privaten Wohnungsbaugenossenschaft sei nicht angemessen.
Das Bezirksamt hält diese Einschätzung für unbegründet, da der Alternativstandort in keinerlei Hinsicht eine Einschränkung bedeutet hätte.
Das Verfahren wird nun durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fortgesetzt.
Grundsätzlich ist ein dauerhafter Verbleib von Kunstwerken im öffentlichen Raum nur möglich, wenn zuvor ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt wurde. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14. April 2025 (VG 1 L 428/24) eine Duldung bis zum 29. September 2025 verfügt. Darüberhinausgehende Ausnahmen sind rechtswidrig. Das Bezirksamt ist verpflichtet, die geltenden Regelungen konsequent anzuwenden.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de