Umbenennung der Mohrenstraße: Keine Verzögerung – Rechtslage ist eindeutig

Pressemitteilung Nr. 174/2025 vom 30.07.2025

Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informiert:

Nach aktueller Medienberichterstattung und einer in der Berliner Zeitung kolportierten Forderung einer Bürgerinitiative stellt das Bezirksamt Mitte von Berlin klar:

Die Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße wird wie geplant am 23. August 2025 vollzogen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür liegen uneingeschränkt vor.

Von zuletzt noch sieben inhaltsgleichen Klageverfahren wurden aus ökonomischen Gründen sechs vor dem Verwaltungsgericht Berlin im Einvernehmen aller Beteiligter ruhend gestellt und ein Verfahren als musterhaftes Verfahren fortgeführt. Dahinter steht der Gedanke, dass die ruhenden Verfahren dann – unabhängig vom Ausgang – nicht mehr weitergeführt werden müssen, wenn eine Entscheidung im musterhaften Verfahren ergangen ist, weil auszuschließen ist, dass bei inhaltsgleichen Verfahren unterschiedliche Urteile ergehen können. Im Jahr 2023 hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem musterhaften Verfahren zur Sache selbst inhaltlich entschieden, dem Bezirk rechtmäßiges Handeln attestiert und eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung hatte der Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben.

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2025 (Az. OVG 1 N 59/23) wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit das Urteil des Verwaltungsgericht Berlin rechtskräftig.

Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt Mitte am 18. Juli 2025 im Amtsblatt für Berlin die sofortige Vollziehung der Umbenennung angeordnet. Diese Maßnahme hebt die aufschiebende Wirkung der noch anhängigen Klagen auf. Damit ist eine rechtssichere Umsetzung der Straßenumbenennung gegeben.

Die Umbenennung wurde in einem demokratischen Verfahren beschlossen und von der Verwaltung nachweislich der Gerichtsurteile rechtmäßig und willkürfrei durchgeführt. Auch geht es in den Gerichtsverfahren nicht um die historische Bewertung des Begriffs Mohr, sondern allein um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de