Bezirksamt Mitte beschließt transparente Regelung für Kunst im öffentlichen Raum / Alternativstandort für Friedensstatue gefunden
Pressemitteilung Nr. 153/2025 vom 08.07.2025
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informiert:
In seiner Sitzung am 08.07.2025 hat das Bezirksamt Mitte die Verwaltungspraxis zur Sondernutzung von Kunst im öffentlichen Raum beschlossen. Damit wird gemäß der bisherigen Praxis die maximale Genehmigungsdauer für Kunstwerke, die jenseits eines Wettbewerbsverfahrens im öffentlichen Raum präsentiert werden sollen, auf zwei Jahre festgeschrieben. Ziel ist es, temporäre künstlerische Interventionen zu erleichtern und die Kunstfreiheit im öffentlichen Raum zu stärken.
Der Beschluss reagiert auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 1 L 428/24 vom 14.04.2025), das im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die Friedensstatue eine nicht gänzlich willkürfreie Genehmigungspraxis kritisiert und zu einer verbindlichen Regelung aufgerufen hatte.
Zugleich informierte Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger über einen Alternativstandort für die Friedensstatue. Diese soll laut Gerichtsbeschluss bis zum 28.09.2025 am bisherigen Standort geduldet bleiben. Danach kann sie auf eine öffentlich zugängliche Fläche der Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG (MUT eG) in der Unionsstraße 8 umziehen – nur rund 100 Meter vom bisherigen Standort entfernt und im geforderten Umkreis zum Museum der Trostfrauen.
Die MUT eG hatte sich nach enger Abstimmung mit dem Bezirksamt bereit erklärt, dem Korea Verband die Fläche kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bezirksbürgermeisterin Remlinger dankte der Genossenschaft für ihre Unterstützung und sicherte Hilfe bei der Umsetzung zu.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de