Der Tag der sehbehinderten Menschen am 6. Juni 2025 mit Schwerpunkt auf „Touchscreens“ – Kurse bald auch an bezirklichen Volkshochschulen möglich
Pressemitteilung Nr. 125/2025 vom 06.06.2025
Der Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, Christoph Keller, informiert:
Am 06. Juni ist Tag der sehbehinderten Menschen, in diesem Jahr mit Fokus auf das Thema Touchscreens. Kurse zu diesem Thema gibt es schon seit einiger Zeit im „Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein“. Künftig wird es auch Kurse an den bezirklichen Volkshochschulen (VHS) geben, denn aktuell ist eine Weiterbildung der Volkshochschuldozent*innen geplant. Interessierte Lehrende der VHS können sich für weitere Informationen an die „Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung“ wenden.
Familienstadtrat Christoph Keller: „Ich danke allen Mitarbeitenden unserer Beratungsstelle für sehbehinderte Menschen für Ihre hervorragende Arbeit. Als bundesweit einzige kommunale Anlaufstelle versorgen sie nicht nur Menschen in unserem Bezirk, sondern auch das Land Berlin mit diesem niedrigschwelligen Angebot für Betroffene und Interessierte. Das macht mich stolz auf das Gesundheitsamt Mitte, zeigt jedoch auch, dass für eine flächendeckende Versorgung noch viel zu tun ist.“
Im Gesundheitsamt des Bezirksamtes Mitte ist die „Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung“ mit ihren engagierten Mitarbeitenden für alle sehbehinderten Berliner*innen, egal welchen Alters, ansprechbar. Menschen mit einer dauerhaften Sehbehinderung werden vor Ort oder telefonisch zu den Möglichkeiten der Kompensation für ein weitgehend selbständiges Leben beraten. Spezialisierte Augenoptiker*innen und Optometrist*innen testen dort individuell abgestimmte sowohl optische als auch elektronisch vergrößernde Sehhilfen mit betroffenen Menschen. Auch Tablets und hilfreiche Apps können vorgeführt werden. Außerdem werden Informationen zu entsprechenden Schulungsangeboten gegeben.
Die in der Beratungsstelle tätigen Sozialarbeiter*innen haben vielfältige Informationen zu verfügbaren Alltagshilfen und –hilfsmitteln, besprechen mit Betroffenen deren Alltag und geben Hinweise zu Kompensationsmöglichkeiten. Außerdem informieren sie zu Nachteilsausgleichen nach den Sozialgesetzbüchern und zu ggf. bestehenden Leistungsansprüchen.
Die in der Beratungsstelle tätigen Augenärzt*innen nehmen sich Zeit, die Ursachen der Sehbehinderung verständlich zu erklären und beraten zu bestehenden Gründen für eine fehlende Behandlungsmöglichkeit. Alle Informationen zur Beratungsstelle finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes sowie im Flyer.
Kontakt:
Turmstr. 21, Haus M, 10559 Berlin
Aufgang J, 3.OG rechts
Eingang über: Birkenstr. 62 oder Turmstr. 21
Die telefonische Anmeldung ist zu unseren Telefonsprechzeiten möglich:
Tel.: 030 9018 45246
Mo – Do: 10:30 – 12:00 Uhr
Di – Do: 13:30 – 15:00 Uhr
Fr: 08:30 – 12:00 Uhr
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de
Problemaufriss:
Touchscreens ersetzen in vielen Geräten zunehmend die bisherigen Schalter und Drehknöpfe. Dadurch entsteht bei der Produktion eine größere Flexibilität in der Funktion, trotz gleichartiger Bauart. Für Menschen mit wenig oder ohne Sehvermögen wird die Bedienung der modern erscheinenden Geräte dadurch jedoch häufig erschwert bis verunmöglicht. Für Menschen mit stärkerer Seheinschränkung wird es zunehmend schwierig andere Geräte zu finden. Nicht selten müssen sie zu hochwertigeren Geräten bestimmter Hersteller greifen, die noch Geräte mit auch taktil erkennbaren Bedieneinheiten produzieren. Andererseits führt die Weiterentwicklung von handelsüblichen Tablets und Smartphones, die auch überwiegend über einen Touchscreen bedient werden, zu vielfältigen Möglichkeiten der Informationsgewinnung und Nutzung. Die Weiterentwicklung der barrierefreien Nutzung der Funktionen eines üblichen Tablets oder Smartphones, auch für mehr oder weniger stark seheingeschränkte
Menschen, über die Betriebssysteme schreitet voran. Problematisch hierbei ist, dass nicht viele Menschen wissen, dass – und vor allem wie – diese Geräte auch als sehbehinderte Person genutzt werden können.