Verwaltungsgericht bestätigt Modalfilter in der Tucholskystraße
Pressemitteilung Nr. 093/2025 vom 06.05.2025
Der Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner, informiert:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Einrichtung eines Modalfilters in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte für rechtmäßig erklärt (VG 11 K 799/24). Mit seiner Entscheidung vom 5. Mai 2025 wies das Gericht die Klagen mehrerer Anwohnender und Gewerbetreibender ab.
In seiner Anordnung vom Juni 2023 hat der Bezirk Mitte die verkehrsberuhigenden Maßnahmen damit begründet, dass es sich bei der Tucholskystraße um eine Nebenstraße mit hohem Verkehrsaufkommen und hohem Radverkehrsanteil handelt. Dass der begrenzte Straßenraum zu einer hohen Unfallgefahr führt, legte der Bezirk mit Hilfe von Verkehrszählungen und Unfallstatistiken aus den Jahren 2018 bis 2023 dar. Diese Gefahrenlage hat den Bezirk dazu veranlasst, die Fahrradstraße anzuordnen, zu der auch der Modalfilter gehört. Nach Auffassung des Gerichts hat das Bezirksamt Mitte in Ausübung seines Ermessens sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung der Fahrradstraße bewusst in einer verkehrsrechtlichen Anordnung gebündelt und dieses Ermessen fehlerfrei ausgeübt. Die Anordnung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen sei in ihrer Gesamtheit gerechtfertigt, da nicht auf einzelne Elemente wie die Einrichtung eines Modalfilters abzustellen sei, sondern auf die gesamte Wirkung der Maßnahme. Da die Anordnung der Fahrradstraße aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für Anliegerverkehr geöffnet wurde, musste diesem zugleich durch den Modalfilter entgegengewirkt werden, um die Unfallgefahr bei dem Durchgangsverkehr von den beiden Hauptstraßen der Oranienburger und der Torstraße zu verringern. Aus Sicht des Gerichts hat der Bezirk in seiner Anordnung die Interessen der Kläger angemessen berücksichtigt.
In einem Beschluss vom 30. September 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Einrichtung des Modalfilters in der Tucholskystraße im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens für rechtmäßig erklärt (OVG 1 S 54/24). Nach Auffassung des OVG habe der Bezirk Mitte die qualifizierte Gefahrenlage für den Fuß- und Fahrradverkehr ausreichend dargelegt. An der Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung bestehe kein Zweifel. Damit korrigierte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juli 2024, das den Modalfilter in der Tucholskystraße für rechtswidrig erklärt hatte (VG 11 L 495/24).
Bezirksstadtrat Christopher Schriner: Die Poller in der Tucholskystraße sind rechtmäßig! Ich freue mich darüber, dass das Verwaltungsgericht Berlin der Argumentation des Straßen- und Grünflächenamts Mitte gefolgt ist. Mit dem Urteil besteht jetzt mehr Rechtssicherheit für ähnliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Berlin. Ich begrüße es, dass hier eine Klärung stattgefunden hat.
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Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de