Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Pressemitteilung Nr. 051/2025 vom 06.03.2025

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:

Innerhalb des Aufstellungsverfahrens für den Entwurf des Bebauungsplans 1-118 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, für Teilflächen des Geländes zwischen Huttenstraße, Wiebestraße, Kaiserin-Augusta-Allee und Charlottenburger Verbindungskanal sowie für Abschnitte der Straße Neues Ufer und der Klarenbachstraße wird die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Mit dem Bebauungsplan 1-118 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohngebäuden und eines Gebäudes für gewerbliche Nutzungen sowie die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohnbebauung und gewerblicher Nutzungen geschaffen werden.

Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 10.03.2024 bis 08.04.2025 von Montag bis Freitag von 10 bis 19:30 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr in der Schiller-Bibliothek, Müllerstr. 149, 13353 Berlin, im Foyer im Erdgeschoss bereitgehalten. Dort kann der Bebauungsplanentwurf eingesehen werden.

Zusätzlich kann der Bebauungsplanentwurf im Rathaus Wedding, Stadtentwicklungsamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 030 9018 45852 oder per Terminvereinbarung per E-Mail (bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de ) eingesehen werden, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informiert werden und Äußerungen hierzu abgeben werden. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein.

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auch mit Beginn der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, dem 10.03.2025, auf der Internetseite: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/ und auf der Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de