Entwurf für Bebauungsplan III-233-1 Quartier Am Humboldthain

Pressemitteilung Nr. 303 vom 16.12.2024

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:

Der Entwurf des Bebauungsplans III-233-1 „Quartier Am Humboldthain“ vom 19. November 2024 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, für eine Teilfläche des Grundstücks Gustav-Meyer-Allee 3 / Voltastraße 3, das Grundstück Gustav-Meyer-Allee 9 sowie das westlich daran angrenzende Flurstück 168 (Flur 61) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.

Mit dem Bebauungsplan III-233-1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur umfassenden städtebaulichen Neuordnung und Weiterentwicklung eines historischen innerstädtischen Gewerbegebiets zu einem wissenschaftsnahen Wirtschaftsstandort geschaffen werden. Neben wohnverträglichen Nutzungen (z.B. Büros) sind auch Forschung und Produktion vorgesehen. Zudem entstehen öffentlich zugängliche Freiflächen mit hoher Aufenthaltsqualität, verbesserte Wegebeziehungen und eine zentrale Grünfläche mit flankierenden gewerblichen Nutzungen.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 24. Januar 2025

auf der Webseite des Stadtentwicklungsamtes sowie auf dem zentralen Landesportal durchgeführt. Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen auch in Papierform zugänglich gemacht. Sie werden im oben genannten Zeitraum im Foyer der Schiller-Bibliothek, Müllerstraße 149, 13353 Berlin, öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können dort von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 19:30 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen digital per Eingabe auf einer der oben genannten Internetseiten oder als E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de übermittelt werden. Sie können auch z.B. postalisch an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, gesendet, direkt dort eingereicht oder mündlich vorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: 9018-45838 oder per E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de gerichtet werden. Antworten erfolgen zeitnah fernmündlich bzw. schriftlich per E-Mail.

Die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen für den Bebauungsplan III-233-1 sind der Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin vom 13. Dezember 2024 zu entnehmen.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de