Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ wird an Bundestagsmitglieder übergeben

Pressemitteilung Nr. 159/2021 vom 04.05.2021

Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, informiert:

Am 5. Mai wird der Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in den Bundestagsausschuss für Arbeit & Soziales eingeführt.

Pünktlich zur Ausschusssitzung wird die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“, die inzwischen von 65 Kommunen mit insgesamt rund 10 Mio. Einwohner*innen unterzeichnet wurde an die Mitglieder des Bundestags übersendet. Sie sind aufgefordert, sich im parlamentarischen Prozess für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs einzusetzen. Zu den Unterzeichnerkommunen gehören neben Berlin Mitte und 6 weiteren Berliner Bezirken die Landeshauptstädte Bremen, Mainz, Hannover, München und Großstädte wie Bonn, Dortmund, Heidelberg, Köln, Nürnberg.

Mit der Resolution greifen die Kommunen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und fordern präventive Sorgfaltspflichten, Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, sowie effektive staatliche Durchsetzungsmechanismen. In den genannten Punkten wurde der Entwurf jedoch deutlich verwässert.

„Als Fairtrade Town setzt sich der Bezirk Mitte ganz besonders für eine Stärkung des fairen Handels ein. Auf die Kommunen entfällt ein großer Anteil der Beschaffung der öffentlichen Hand, weshalb wir mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Durch ein Lieferkettengesetz werden wir erfolgreich in der nachhaltigen Gestaltung der kommunalen Beschaffung unterstützt. Verbindliche Regelungen und Sanktionsmaßnahmen sind für die Wirksamkeit essenziell“, sagt Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel.

Neben Kommunen und der Initiative Lieferkettengesetz fordern auch rund 50 Unternehmen Nachschärfungen. Der Entwurf stärkt die Rechte von Betroffenen kaum, erfasst Umweltschutz nur punktuell und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen. Besonders problematisch sind die abgestuften Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen bei Menschenrechtsverletzungen durch mittelbare Zulieferer erst handeln, wenn sie davon Kenntnis erlangen – also dann, wenn es bereits zu spät ist.
Auch Bürger*innen können sich für ein starkes Lieferkettengesetz einsetzen und den Lieferkettenbrief an die Bundestagsabgeordneten schicken. Weitere Informationen auf www.lieferkettenbrief.de .

Medienkontakt:
Koordinierungsstelle kommunale Entwicklungspolitik, E-Mail: fairtrade@ba-mitte.berlin.de