Verwaltungsgericht: Bezirksamt Mitte muss nicht mehr alle Schankvorgärten genehmigen

Pressemitteilung Nr. 336/2020 vom 18.09.2020

Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, informiert:

Anwohnerinnen und Anwohner am Weinbergsweg in Mitte können aufatmen: Lärm, Müll und Gestank in Ihrer direkten Nachbarschaft lassen vermutlich bald nach. Denn Schankvorgärten vor Verkaufsstellen, die ein supermarktähnliches Warensortiment anbieten, müssen vom Bezirksamt Mitte nicht mehr genehmigt werden. Das hat jetzt die 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) in einem Rechtsstreit zwischen dem Bezirksamt Mitte und dem Betreiber einer Verkaufsstelle mit abgelaufener Genehmigung eines Schankvorgartens am Weinbergsweg bestätigt.

Das Bezirksamt Mitte hatte seine Genehmigungspraxis bei Schankvorgärten im Mai entsprechend modifiziert In Verkaufsstellen gibt es – anders als in Gastronomiebetrieben – im Ladeninneren keine oder kaum Sitzgelegenheiten und keine öffentlichen Toilette. Eine der Folgen: Wildes Urinieren auf der Straße und in Parks, in Hauseingängen oder auf Spielplätzen.
In den Schankvorgärten versammeln sich vor diesen Betrieben viele Kundinnen und Kunden. Die bisherige Genehmigungspraxis berücksichtigte das nicht, so dass es zu etlichen Beschwerden aufgrund nächtlicher Lärmbelästigung und wildem Urinieren in der unmittelbaren Umgebung kam. Die großen Menschenmengen in und um die Schankvorgärten stellen in Pandemiezeiten eine zusätzliche Herausforderung dar.

In einem Pressegespräch am Freitag stellte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel klar: „Dieser Gerichtsbeschluss und die Haltung des Bezirksamts sind keine ‚Lex Spätis‘. Es geht lediglich um die Schankvorgärten von Verkaufsstellen, die keine Schankwirtschaften sind und daher keine Toiletten haben oder andere Auflagen von Gaststätten erfüllen müssen. Das hat vielfach zu großen Problemen in der Nachbarschaft geführt und war eine Ungleichbehandlung gegenüber regulären Gastronomiebetrieben.“

Vorhandene Genehmigungen für Schankvorgärten an Betrieben, die keine Schankwirtschaften sind, gelten weiter. Nach dem aktuellen VG-Beschluss werden allerdings auslaufende Erlaubnisse dort nicht mehr verlängert.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de