Bezirk Mitte sichert gemeinsam mit der WBM 31 Mietwohnungen im Ortsteil Wedding

Pressemitteilung Nr. 284/2020 vom 18.08.2020

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Im Bezirk Mitte konnte mithilfe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) das Vorkaufsrecht in der Luxemburger Straße 31 ausgeübt werden. Die Ausübung war erforderlich, da der Erwerber des Grundstücks nicht bereit war, die vom Bezirksamt vorgelegte Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, durch die die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen „Sparrplatz“ hätten effektiv gesichert werden können.

Mit der WBM als vorkaufbegünstigtem Dritten des Bezirks Mitte konnten durch die Ausübung des Vorkaufsrechts für das gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshaus in der Luxemburger Straße 31 insgesamt 31 Wohneinheiten und elf Gewerbeeinheiten im Milieuschutzgebiet „Sparrplatz“ zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gesichert werden.

Entsprechend des Beschlusses über das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirksamts Mitte vom 19.12.2017 war zunächst das Ziel, mit dem Erwerber des Grundstücks eine Vereinbarung zum Schutz der Wohnbevölkerung abzuschließen. Diese sog. Abwendungsvereinbarung kam jedoch nicht zustande. Der Bezirk sah sich hier gezwungen, die 31 Mietparteien vor Verdrängung und den Bezirk damit vor nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen. Der gesetzlich vorgesehene, enge zeitliche Rahmen für die Ausübung des Vorkaufsrechts (in der Regel zwei Monate) machte ein schnelles und konzentriertes Handeln aller Beteiligten notwendig. Dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure konnten rechtzeitig eine Verpflichtungsvereinbarung mit der WBM zur Sicherung der sozialen Erhaltungsziele abgeschlossen werden.

Der Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts wurde dem Verkäufer fristgerecht zugestellt. Sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber hat ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Geht in dieser Zeit kein Widerspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. In diesem Fall schließt die WBM anschließend mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu den mit dem ursprünglichen Erwerber vereinbarten Konditionen.

„Ich bedanke mich sehr herzlich, auch im Namen der Mietergemeinschaft, für das Engagement der Wohnungsbaugesellschaft Mitte bei der Ausübung des Vorkaufsrechts. Das Haus in der Luxemburger Straße 31 wird damit langfristig gemeinwohlorientiert bewirtschaftet“, sagt Bezirksstadtrat Ephraim Gothe.

“Mit dem Erwerb des Hauses stabilisieren wir die soziale Mischung im Kiez und kommen unserer Verantwortung für die Stadtgesellschaft nach. Es ist bereits das sechste Vorkaufsrecht, das wir in bewährter Partnerschaft mit dem Bezirksamt Mitte ausgeübt haben. Mit 31 Wohnungen und 11 Gewerbeeinheiten bietet das Objekt die typische Berliner Mischung zum Wohnen, Leben und Arbeiten, die wir in unserem Immobilienbestand fördern”, sagt WBM-Geschäftsführer Steffen Helbig.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe, Tel.: (030) 9018-44600