Maskenpflicht in den Dienstgebäuden des Bezirksamts Mitte

Pressemitteilung Nr. 226/2020 vom 15.07.2020

Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, informiert:

Das Bezirksamt Mitte setzt seine Bemühungen fort, das Corona-Virus einzudämmen und die Infektionszahlen möglichst niedrig zu halten. Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte des Bezirksamts sind auf Grundlage einer entsprechenden Anordnung des Amtsarztes des bezirklichen Gesundheitsamtes nunmehr verpflichtet, in allen Dienstgebäuden Mund und Nase zu bedecken. Bisher war das Tragen von entsprechenden Masken lediglich empfohlen worden.

Diese Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase gilt:

  • beim Betreten aller Dienstgebäude des Bezirksamts
  • während des Aufenthaltes auf öffentlich zugänglichen Flächen (z.B. Flure, Toiletten, etc.) aller Dienstgebäude des Bezirksamts
  • während des Aufenthalts außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes sowie in allen nicht öffentlichen Flächen aller Dienstgebäude des Bezirksamts, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht verlässlich eingehalten werden kann

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Sofern aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, ist dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Diese Anordnung ist befristet bis zum 31. August 2020.

Stephan von Dassel: „Ich habe schon sehr früh nach Beginn der Corona-Pandemie zu den Befürwortern des verpflichtenden Tragens von Mund-Nase-Bedeckungen zum Schutz vor Infektionen gehört. Dabei bleibe ich auch vor dem Hintergrund rückläufiger Fallzahlen. Wir alle müssen im Umgang mit dem nach wie vor gefährlichen Virus behutsam bleiben. Wenn wir als öffentlicher Arbeitgeber und Dienstleister mit dem verpflichtenden Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dazu beitragen können, die Situation weiter zu entspannen und so weit wie möglich in die Normalität zurückzukehren, dann werden wir dies gerne tun.“

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de