Allgemeinverfügung gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

Pressemitteilung Nr. 084/2020 vom 12.03.2020

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Da die Anzahl der an Covid-19 Infizierten in Deutschland stetig zunimmt (Anzahl: 1296 Stand 10.03.2020, Robert-Koch-Institut), hat der gemeinsame Krisenstab des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Gesundheit empfohlen, Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen abzusagen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 1000 Personen sollen durch eine Risikoabschätzung mit Hilfe der durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Kriterien im Hinblick auf ein mögliches Infektionsrisiko bewertet werden.

Bedingt durch die zunehmende Anzahl an Covid-19-Infizierten im Land Berlin (82 Fälle, Stand 11.03.2020) wird sich der Bezirk Mitte dieser Empfehlung anschließen und verfügt daher nachfolgend:

  1. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen – auch im öffentlichen Straßenraum – mit mehr als 1000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 12. März bis 19. April 2020 vorbehaltlich Ziffer 2 nicht stattfinden. Das gilt auch für Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes.
  1. Öffentliche und nichtöffentliche – auch im öffentlichen Straßenraum – sportliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 12. März bis 19. April 2020 nur stattfinden, wenn der Austragungsort räumlich begrenzt ist, eine Kontrolle des Zugangs zum Austragungsort gewährleistet ist und keine Besucherinnen und Besucher zugelassen werden.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de