Über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes im Fall Tieckstraße 17, Notunterkunft für Frauen des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte e.V.

Pressemitteilung Nr. 197/2019 vom 08.05.2019

Die Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Bürgerdienste, Ramona Reiser, informiert:

Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e.V. hat im Februar diesen Jahres eine Notunterkunft für wohnungs- und obdachlose Frauen und ihren Kindern in der Tieckstraße 17 eröffnet. Gemäß §2 Abs. 1 ZwVbG liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor, „wenn Wohnraum (…) zum Zwecke der wiederholten nach Tagen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder Fremdbeherbung, insbesondere (…) der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird.“ Die Notunterkunft in der Tieckstraße 17 wird in Wohnraum betrieben und erfüllt das zitierte Kriterium. Unter der Voraussetzung der Erhebung einer Ausgleichszahlung konnte der Bezirk Mitte dennoch eine Genehmigung erteilen, da der Zweck dieser Einrichtung unstrittig im öffentlichen Interesse ist.

Der Betrieb solcher Einrichtungen wird über die Verhandlung von Tagessätzen mit den Sozialämtern der Bezirke finanziert. Die Tagessätze werden auf Grundlage einer Kostenaufstellung des Betreibers einer Einrichtung verhandelt. Im Rahmen der Tagessatzfestsetzung kann auch die Refinanzierung der Ausgleichszahlung gesichert werden, sofern der Betreiber diese bei der Kostenaufstellung berücksichtigt.

In einem ausführlichen Gespräch zwischen mir als zuständiger Bezirksstadträtin, jeweils einer Vertreterin oder Vertreter des Rechtsamtes und des zuständigen Fachbereichs Zweckentfremdung, der Amtsleitung für Bürgerdienste sowie der Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte e.V., Dr. Monika Lüke, am 27.03.2019 wurde seitens des Bezirks dargelegt, dass:

  • Die Ausgleichszahlung zu leisten ist, die im Bescheid mitgeteilte Höhe jedoch Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
  • Die Ausgleichszahlung durch die Tagessätze vollständig refinanziert werden könnte, sofern die Diakonie eine Kostenaufstellung unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung vorlegt und mit dem Sozialamt nachverhandelt.

Sollte die Diakonie auf den im benannten Gespräch aufgezeigten Lösungsvorschlag eingehen, würde die Ausgleichszahlung de facto vollständig vom Sozialamt gezahlt. Die erzielten Einnahmen würden über die Zweckentfremdungsstelle des Bezirks der Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung zweckgebunden für den Wohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden. Diese zweckgebundenen Einnahmen könnten dann helfen, die ausgeprägte Wohnungsnot durch die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu lindern und damit dazu beitragen, dass Menschen nicht auf Notunterkünfte angewiesen wären.

Es ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Diakonie die Verabredungen aus dem Gespräch bei ihren öffentlichen Aussagen zur Sache nicht berücksichtigt. In Anbetracht der dargelegten Hintergründe weise ich die Behauptung der Geschäftsführerin des Diakonischen Werks, Frau Dr. Lüke, entschieden zurück, wonach der Betrieb der Notunterkunft in der Tieckstraße in Gefahr wäre.

Der Bezirk hat den Weg zum sicheren und finanzierbaren Betrieb der Einrichtung geebnet.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadträtin Ramona Reiser, Tel.: (030) 9018-23700
Bezirksamt Mitte, Ramona.Reiser@ba-mitte.berlin.de