Bezirk Mitte sichert gemeinsam mit der WBM 26 Mietwohnungen im Ortsteil Moabit

Pressemitteilung Nr. 125/2019 vom 15.03.2019

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Im Bezirk Mitte konnte mit Hilfe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) und dank der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Finanzen das Vorkaufsrecht in der Gotzkowskystr. 33 ausgeübt werden.

Die Ausübung war erforderlich, da der Erwerber des Grundstücks nicht bereit war, die vom Bezirksamt vorgelegte Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, durch die die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen „Waldstraße“ hätten effektiv gesichert werden können.

Bezirksstadtrat und stellvertretender Bezirksbürgermeister Ephraim Gothe: “Ich freue mich sehr, dass wir mithilfe der WBM und dem Senat von Berlin ein weiteres Wohnhaus in Moabit erwerben konnten! Ich appelliere bei dieser Gelegenheit an das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner Funktion als Haushaltsgesetzgeber, ausreichend Mittel für weitere Vorkäufe in den Berliner Bezirken zur Verfügung zu stellen.“

Mit der WBM als vorkaufbegünstigtem Dritten des Bezirks Mitte konnten durch die Ausübung des Vorkaufsrechts für das gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshaus in der Gotzkowskystr. 33 insgesamt 26 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“ zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gesichert werden.

Das Gebäude ist für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Milieu-schutzgebiet von großer Bedeutung, denn die Mieten lagen zum Zeitpunkt des Verkaufs zum größten Teil noch unter oder im Bereich der durchschnittlichen Nettokaltmieten im Quartier. Entsprechend des Beschlusses über das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts des Be-zirksamts Mitte vom 19.12.2017 war zunächst das Ziel, mit dem Erwerber des Grundstücks eine Vereinbarung zum Schutz der Wohnbevölkerung abzuschließen. Diese sog. Abwendungs-vereinbarung kam jedoch nicht zustande, weshalb der Bezirk sich hier gezwungen sah, die 26 Mietparteien vor Verdrängung und den Bezirk damit vor nachteiligen städtebaulichen Aus-wirkungen zu schützen.

Der gesetzlich vorgesehene, enge zeitliche Rahmen für die Ausübung des Vorkaufsrechts (in der Regel zwei Monate) machte ein schnelles und konzentriertes Handeln aller Beteiligten notwendig.

Dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure konnten rechtzeitig eine Verpflichtungsver-einbarung mit der WBM zur Sicherung der sozialen Erhaltungsziele abgeschlossen und der Beschluss des Bezirksamts zur Ausübung des Vorkaufsrechts herbeigeführt werden.

Der Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts wurde dem Verkäufer fristgerecht zugestellt. Sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber hat ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Geht in dieser Zeit kein Widerspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. In diesem Fall schließt die WBM anschließend mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu den mit dem ursprünglichen Erwerber vereinbarten Konditionen.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe , Tel.: (030) 9018-44600