Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs für das Grundstück Sellerstraße 17

Pressemitteilung vom 04.10.2018

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans III-34-1 VE für das Grundstück Sellerstraße 17 im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding vom 23. September 2018 wird öffentlich ausgelegt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan III-34-1 VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes geschaffen werden, dass im Erd- und ersten Obergeschoss auch Ausstellungsräume und öffentliche Cafés / Restaurants beinhalten soll.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit

vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich 16. November 2018

im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 164 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten, bereitgehalten.

Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auch auf unserer Internetseite: www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/

oder auf der Beteiligungsplattform:
http://mein.berlin.de

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.

Die formell verbindliche Bekanntmachung finden Sie im Amtsblatt für Berlin vom 05.10.2018.

Ansprechpartnerin im Bezirksamt:
Bezirksamt Mitte von Berlin, Yvonne Kähler, Tel.: (030) 9018-45752

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe , Tel.: (030) 9018-44600