Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob für die Kreuzung Straße der Pariser
Kommune / Weidenweg / Friedenstraße / Palisadenstraße eine
Einbahnstraßenregelung in Richtung Ost / West und/oder West / Ost zur Entschärfung
des Unfallschwerpunktes in Betracht gezogen werden kann.
Ferner
wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob die Friedenstraße im Abschnitt
zwischen Koppenstraße und Weidenweg zur Tempo-30-Zone herunter gestuft werden
kann.
Begründung:
Die
Vorlage zur Kenntnisnahme (DS 852/II) vom Bezirksamt erbrachte, dass das
Bezirksamt dem Prüfauftrag vom 22. Oktober 2003 nachgekommen ist und nach
Prüfung der Unfallstatistik umfangreiche bauliche Änderungen, einschließlich
die Errichtung einer Lichtzeichenanlage vorschlägt. Diese würden laut
Bezirksamt 140 T€ kosten.
Ungeachtet dessen fanden im Jahre 2004 21 Unfälle statt, eine
Verdreifachung gegenüber 2003.
Eine Einbahnstraßenregelung könnte zum einen (theoretisch) zumindest von einer Richtung eine Vereinfachung der in
den Knoten führenden Verkehrsströme bringen. Zum anderen kostet die Ausweisung
der Palisadenstraße zwischen Koppenstraße und Straße der Pariser Kommune in
Richtung Westen als Einbahnstraße nur wenig Geld.
( Könnte dieser Gedanke auch für den Weidenweg angewendet werden,
…
Doch dafür müssten dicke Bretter gebohrt werden. )
Die
Vorlage des Bezirksamtes 1630/II wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr
verwiesen.
Text der
Vorlage zur Kenntnisnahme ( DS/1630/II) siehe Anlage
Die
Vorlage des Bezirksamtes 1630/II wird zur Kenntnis genommen