Drucksache - DS/1653/II  

 
 
Betreff: Wohnkostenübernahme nach ALG II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSDie Linkspartei.PDS
  Römer, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie schätzt das BA die vom Senat am 03.05.2005 beschlossene Ausführungsvorschrift für die Wohnkostenübernahme von ALG II Betroffenen für unseren Bezirk ein?
  2. Hält das BA die festgelegten Grenzwerte für angemessen bzw. was unternimmt das BA um die Angemessenheit für die Betroffenen in unserem Bezirk festzustellen?
  3. Geht das BA davon aus, dass die Neuregelung zur Wohnkostenübernahme in Berlin die zum gleichen Zeitpunkt neu erschienen Mietspiegelwerte berücksichtigt?

 

Frau Bauer:

Zu 1: Also der Senat hat sich in seiner Sitzung am 3. Mai 2005 zwar mit der Senatsvorlage befasst, sie auch zur Kenntnis genommen, sie dann aber die Beschlussfassung darüber bis zum Vorliegen einer Stellungnahme des RdB zurückgestellt und der RdB hat in seiner Sitzung am 19.5. sein Einverständnis mit der Vorlage erklärt. Soweit Ich weiß, soweit mir bekannt ist, steht die Senatsentscheidung noch aus. Ich hoffe, dass die Vorlage in der Form auch nach den Debatten mit dem Finanzsenator in der Form im Senat auch beschlossen wird. Insgesamt ist auch für die betroffenen in Friedrichshain-Kreuzberg einzuschätzen oder zu sagen, dass natürlich das Land Berlin hier den Willen des Bundesgesetzgebers ausgestalten muss, der ja für die Finanzierung für die Kosten der Unterkunft einen Angemessenheitsbegriff im Gesetz festgelegt hat, der auch hier auf Landesebene zu untersetzen ist und der Bundesgesetzgeber also hier schon durch diese Angemessenheit oder durch dieses Einziehen der Angemessenheit einkalkuliert hat, dass also auch Umzüge von Hilfeempfangenen stattfinden können. Die Ausführungsvorschriften des Landes Berlin stellen aus Sicht des Bezirksamtes, auch für die Betroffenen in Friedrichshain-Kreuzberg eine Verbesserung im Vergleich zu den alten Regelungen im Bundessozialhilfegesetz dar. Ich will das bis ins Detail nicht ausführen, es gibt aber Regelungen, dass z.b. bei der Prüfung von Einzelfällen mögliche Überschreitungen von Richtwerten an bestimmte Personenkreise gebunden sind, die sich jetzt günstiger darstellen, als in den alten Regelungen und auch positiv anzumerken ist, ganz konkrete auch in der Auseinandersetzung mit dem SGB II, das die Dauer eines Jahres für den Leistungsbezug als maßgebliche Größe für die Übernahme der tatsächlichen Kosten gilt und auch die Größe der Wohnung, ist so wie es bislang gewesen ist, war nicht mehr ein alleiniges Kriterium für die Angemessenheit, sondern sie findet sich vielmehr wider bei der Berücksichtigung der Bruttowarmmiete. Zu 2: Das Bezirksamt, wie schon gesagt sieht darin eine Verbesserung gegenüber den Vorgaben, die es bislang im Bundessozialhilfegesetzes gab und natürlich muss der vorliegende Entwurf, die Debatten haben wir alle mitbekommen mit dem Finanzsenator, auch unter dem Aspekt der Haushaltsnotlage des Landes Berlin gewürdigt werden und insofern sieht das Bezirksamt den Entwurf als angemessen an. Der RdB hat ja auch entspr. Votiert. Wünschenswert ist für das Bezirksamt allerdings durchaus etwas anderes. Wir haben als Bezirksamt eine Studie in Auftrag gegeben, wo wir analysieren wollen bzw. für uns analysiert wurde, wie sich das für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg konkret auswirkt. Diese Studie liegt jetzt vor und wir sind also dabei unter dem Aspekt der AV Wohnen auch zu bewerten, das werden wir im Bezirksamt diskutieren. Natürlich auch in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung und wir haben auch vor, damit in eine Debatte mit dem Senat zu kommen. Sie haben in ihrer Frage 3, da möchte Ich auch zur Beantwortung kommen, auch das ist für das Bezirksamt ein Thema. Die Senatorin hat im Abgeordnetenhaus dazu dargelegt, dass der aktuelle Mietspiegel berücksichtigt werden soll und insofern geht das Bezirksamt auch davon aus, dass das in den kommenden Wochen erfolgt.

 

Herr Dr. Thomas Römer:

Ich denke, Ich werde im Interesse aller wohnungspolitischen Sprecher der Fraktionen hier sprechen, wenn Ich einfach frage, ob es eine Möglichkeit gibt, die von Focus, glaube Ich erstellte Studie sozusagen wenigstens in einem Exemplar allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen, dass man da mal reingucken kann und die zahlen dann auf dem Tisch hat.

 

Frau Bauer:

Ja, das hatte Ich ja eben in der meiner Beantwortung schon gesagt, sehen sie es uns bitte nach, wir würden es gerne erst mal im Bezirksamt diskutieren, weil die Kollegen kennen die Studie auch noch nicht und insofern denke Ich, dass es Mindestanforderung, dass wir im Bezirk, weil wir ja mit einer Stimme sprechen darüber verständigen, dann werden sie die natürlich selbstverständlich bekommen.    

 
 

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