Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1653/II
Ich frage das Bezirksamt:
Frau
Bauer: Zu 1:
Also der Senat hat sich in seiner Sitzung am 3. Mai 2005 zwar mit der
Senatsvorlage befasst, sie auch zur Kenntnis genommen, sie dann aber die
Beschlussfassung darüber bis zum Vorliegen einer Stellungnahme des RdB
zurückgestellt und der RdB hat in seiner Sitzung am 19.5. sein Einverständnis
mit der Vorlage erklärt. Soweit Ich weiß, soweit mir bekannt ist, steht die
Senatsentscheidung noch aus. Ich hoffe, dass die Vorlage in der Form auch nach
den Debatten mit dem Finanzsenator in der Form im Senat auch beschlossen wird.
Insgesamt ist auch für die betroffenen in Friedrichshain-Kreuzberg
einzuschätzen oder zu sagen, dass natürlich das Land Berlin hier den Willen des
Bundesgesetzgebers ausgestalten muss, der ja für die Finanzierung für die
Kosten der Unterkunft einen Angemessenheitsbegriff im Gesetz festgelegt hat,
der auch hier auf Landesebene zu untersetzen ist und der Bundesgesetzgeber also
hier schon durch diese Angemessenheit oder durch dieses Einziehen der
Angemessenheit einkalkuliert hat, dass also auch Umzüge von Hilfeempfangenen
stattfinden können. Die Ausführungsvorschriften des Landes Berlin stellen aus
Sicht des Bezirksamtes, auch für die Betroffenen in Friedrichshain-Kreuzberg
eine Verbesserung im Vergleich zu den alten Regelungen im Bundessozialhilfegesetz
dar. Ich will das bis ins Detail nicht ausführen, es gibt aber Regelungen, dass
z.b. bei der Prüfung von Einzelfällen mögliche Überschreitungen von Richtwerten
an bestimmte Personenkreise gebunden sind, die sich jetzt günstiger darstellen,
als in den alten Regelungen und auch positiv anzumerken ist, ganz konkrete auch
in der Auseinandersetzung mit dem SGB II, das die Dauer eines Jahres für den
Leistungsbezug als maßgebliche Größe für die Übernahme der tatsächlichen Kosten
gilt und auch die Größe der Wohnung, ist so wie es bislang gewesen ist, war
nicht mehr ein alleiniges Kriterium für die Angemessenheit, sondern sie findet
sich vielmehr wider bei der Berücksichtigung der Bruttowarmmiete. Zu 2: Das
Bezirksamt, wie schon gesagt sieht darin eine Verbesserung gegenüber den
Vorgaben, die es bislang im Bundessozialhilfegesetzes gab und natürlich muss
der vorliegende Entwurf, die Debatten haben wir alle mitbekommen mit dem
Finanzsenator, auch unter dem Aspekt der Haushaltsnotlage des Landes Berlin gewürdigt
werden und insofern sieht das Bezirksamt den Entwurf als angemessen an. Der RdB
hat ja auch entspr. Votiert. Wünschenswert ist für das Bezirksamt allerdings
durchaus etwas anderes. Wir haben als Bezirksamt eine Studie in Auftrag
gegeben, wo wir analysieren wollen bzw. für uns analysiert wurde, wie sich das
für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg konkret auswirkt. Diese Studie liegt
jetzt vor und wir sind also dabei unter dem Aspekt der AV Wohnen auch zu
bewerten, das werden wir im Bezirksamt diskutieren. Natürlich auch in den
Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung und wir haben auch vor, damit in
eine Debatte mit dem Senat zu kommen. Sie haben in ihrer Frage 3, da möchte Ich
auch zur Beantwortung kommen, auch das ist für das Bezirksamt ein Thema. Die
Senatorin hat im Abgeordnetenhaus dazu dargelegt, dass der aktuelle Mietspiegel
berücksichtigt werden soll und insofern geht das Bezirksamt auch davon aus,
dass das in den kommenden Wochen erfolgt. Herr
Dr. Thomas Römer: Ich
denke, Ich werde im Interesse aller wohnungspolitischen Sprecher der Fraktionen
hier sprechen, wenn Ich einfach frage, ob es eine Möglichkeit gibt, die von
Focus, glaube Ich erstellte Studie sozusagen wenigstens in einem Exemplar allen
Fraktionen zur Verfügung zu stellen, dass man da mal reingucken kann und die
zahlen dann auf dem Tisch hat. Frau
Bauer: Ja, das
hatte Ich ja eben in der meiner Beantwortung schon gesagt, sehen sie es uns
bitte nach, wir würden es gerne erst mal im Bezirksamt diskutieren, weil die
Kollegen kennen die Studie auch noch nicht und insofern denke Ich, dass es
Mindestanforderung, dass wir im Bezirk, weil wir ja mit einer Stimme sprechen
darüber verständigen, dann werden sie die natürlich selbstverständlich
bekommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin