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Drucksache - DS/1639/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Straßen – Plätzen eine
Kurzzeitzone im Sinne der Geschäfte und Bürger eingerichtet werden kann. Die
Parkzeit sollte, wie in anderen Bezirken schon eingerichtet, die 15 Minuten
nicht überschreiten. Begründung: Parkraumbewirtschaftung
kann für vernünftiges Parken sorgen. Es sollte aber dem Bürger und den
Geschäftsleuten die Möglichkeit des ordnungsgemäßen Zulieferns oder des
kurzzeitigen Parkens für kleine Besorgungen – Banken, Post, Bäcker und
andere Einkäufe ermöglichen. Es kann nicht sein, dass Bürger für 2 – 3
minütiges Halten oder Geschäftsleute für lebenswichtige Ent-beladen gleich
bezahlen müssen. Diese Bezahlung kann auf die Dauer zu teuer werden. Die
kleinen Besorgungen sind aber für alle Bürger oft nur mit dem Auto zu
erledigen. Die
DS 1639/II wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr verwiesen. Der
Antrag 1639/II wird abgelehnt. |
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