Drucksache - DS/1652/II  

 
 
Betreff: Grundstücke an der East Side Gallery
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSDie Linkspartei.PDS
  Thimm, Helga
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das BA:

Ich frage das BA:

 

  1.  Ist der Erwerb der Grundstücke für die Errichtung des Parks im B-Plan Gebiet V-74 geklärt, bzw. geregelt?
  2. Gibt es schon Sponsoren, die die Sanierung der East-Side-Gallery unterstützen?
  3. Wie ist der Stand bei der Gründung der vorgesehenen Stiftung?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Wir haben vor 2 Wochen mit dem letzten Eigentümer zum Flurstück 179, hinter der Eastsidegalery ein Einvernehmen herstellen können hinsichtlich des Kaufpreises. Die Kaufverhandlung und den Kaufvertrag muss natürlich dann noch zu Ende geschrieben und unterschrieben werden, aber mit Blick auf dieses Flurstück 179 wären wir durch hinsichtlich des Kaufpreises ausverhandeln und feststellen. Dennoch kann man nicht sagen, dass der Grundstückserwerb abgeschlossen ist, weil wir für die aller meisten Grundstücke zwar die Zuordnungsvereinbarung unterschrieben haben von der damaligen Oberfinanzdirektion ebenfalls die Unterschrift, aber noch weitere Behörden, insb. des (?) auch noch zu beteiligen ist. Bei einigen anderen fehlen die Grundstücksblätter und die von dem Lichtenberger Grundbuchamt angelegt werden müssen. Von daher wir noch nicht mal Verfügungsberechtigte über diese Grundstücke existiert, obwohl wir vom Grundsatz her mit den Eigentümern bzw. mit der Oberfinanzdirektion uns einig sind. Ich hoffe dennoch, dass wir Mitte des Jahres 2005 mit einer freudig erregten Pressekonferenz diesen Abschluss berichten können, weil das ja auch ein ganz wichtiger Schnitt ist, bezogen auf ein lange Jahre dauernden Erwerbsprozess mit allen Komplikationen und Zwängen, den sie ja über weite Stecken erlebt haben. Also, vom Grundsatz her ja, aber de jure noch nicht. Zu 2: Wir hatten vor noch gar nicht solange Zeit ein sogenanntes Sponsorentreffen gehabt. Mein Eindruck war, dass die mitgebrachten Sponsoren von einer Vorraussetzung ausgingen, die Ich nicht für zutreffend halte, dass sie nämlich ein Mauermuseum errichten können und im Gegenzug dann die eastsidgalley sanieren, Ich glaube, das ist nicht die richtige Vorraussetzung über die wir sprechen, insb. Ich z.z. im Lande Berlin auch nicht erkennen kann, dass die Eastsidegalery einen prominenteren Stellenwert in der gesamtstädtischen Konzeption einnehmen soll oder wird. Insofern habe Ich mich entschieden, einen anderen weg zu gehen, ohne dabei den Sponsorenweg zu vernachlässigen, das ist natürlich klar, den Weg nämlich eines Förderantrages zu schreiben, da sind wir gerade dabei, bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft Aspekt von Tourismus dort ein Förderantrag zu stellen und Ich glaube, dass das eine realistische Möglichkeit ist. Will hier kein Optimismus verbreiten, weil die Gespräche auf Fachebene noch nicht so weit gediehen sind, dass Ich hier sagen könnte, mit großer Wahrscheinlichkeit wird es klappen, aber von der Gesamtsystematik würde die Eastsidegalery von ihrer Sanierung und damit zusammenhängenden touristischen Aspekt auf die Gesamtstadt durchaus in dieses Förderprogramm hinein passen und da sind wir dabei den zu stellen. Zu 3: Ich glaube, dass das erst Sinn gibt, wenn einige Grundsatzfragen geklärt sind, dass wir nämlich 1. mindest Verfügungsberechtigte über die Grundstücke sind, zum 2. dass geklärt ist, wie diese Sanierung stattfinden soll und parallel wird man natürlich klären müssen, wo das Stiftungsvermögen herkommen soll, denn eine Stiftung arbeitet gewöhnlicherweise damit, dass sie die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dann für den Stiftungszweck einsetzt, aber das setzt voraus, dass das Stiftungsvermögen vorhanden ist, d.h. wenn diese beiden Grundvoraussetzungen aus meiner Sicht erfüllt sind, dass wir mindestens verfügungsberechtigte sind und zum 2. dass die Finanzierung der Sanierung abgesichert ist, werden wir uns an diese Thematik Stiftung heran machen, zumal Ich nach wie vor davon ausgehe, dass nicht nur das Land Berlin dann in der Pflicht ist, aufgrund des Abgeordnetenbeschlusses aus dem Jahre 2001, sondern auch der Bund.

 

Herr Assatzk:

Können sie bitte den Fördermittelantrag, den sie eben erwähnt haben noch etwas näher skizzieren.

 

Dr. Schulz:

Den Fördermittelantrag haben wir noch nicht fertig geschrieben. Ich sagte, wir sind in der Vorbereitung, wir haben recht große Erfolge bislang gehabt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, auch durch Überzeugung zusammengestellte Förderanträge, da ist unser Bezirk durchaus vorbildlich. Wir haben noch nicht alles zusammen, Ich hab die Berlin Tourismus GmbH angeschrieben, weil beispielsweise auch zu einem Fördermittelantrag gehört, wer erfolgreich sein will, dass so eine Tourismuseinrichtung natürlich eher Befürwortung gibt und da habe Ich noch keinen Rücklauf, sodass wir da noch einige unterstützende Schreiben benötigen, die wir gewöhnlicherweise beiheften und dieser Status hier noch nicht erreicht ist.          

 
 

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