Über 431.000 Bäume säumen die Straßen Berlins und viele weitere stehen in den über 2.500 öffentlichen Grünanlagen der Stadt. Damit sie auch weiterhin Schatten spenden, im Sommer die hohen Temperaturen senken, als Lebensraum dienen, Feinstaub filtern und unser Stadtbild verschönern können, sind teils aufwändige Pflegemaßnahmen notwendig.
Baumpflegemaßnahmen
Bild: BACW/Geier
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema “Baumpflege”:
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1. Warum müssen Bäume „gepflegt“ werden. Erledigt das die Natur nicht von ganz alleine?
Stadtbäume – insbesondere die innerstädtischen Straßenbäume – haben es nicht leicht. Sie stehen in der Regel auf verdichteten und versiegelten Böden auf engen Standorten, werden durch Baumaßnahmen geschädigt, sind dem Streusalz des Winterdienstes, Hundeurin und anderen Schadstoffen ausgesetzt und müssen hohe Temperaturen und Wassermangel ertragen, was durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verstärkt wird. Sie leiden unter Wärmestress, da die Temperaturen in Städten um bis zu 5 C höher liegen als in ländlichen Gebieten. Dazu kommen immer häufiger lange Trockenperioden – und wenn es dann regnet, landet ein großer Teil der Niederschläge in der Kanalisation und nicht im Boden.
Den Raum für ihre Wurzeln müssen sie sich mit Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabeln und Rohren teilen. Sie werden zum Anketten von Fahrrädern benutzt, bei Verkehrsunfällen beschädigt und müssen oftmals Bauvorhaben weichen.
Ihre vielfältigen positiven Wirkungen sind erwünscht und auch unverzichtbar.
Kurz: Stadtbäume erhöhen unsere Lebensqualität erheblich, doch ihre Standortbedingungen sind meist alles andere als ideal. Um sie zu schützen, zu stärken und ihre Gesundheit zu erhalten, bedürfen sie daher einer regelmäßigen Pflege durch die Straßen- und Grünflächenämter. Dabei ist die Gewährleistung der sogenannten ”Verkehrssicherheit“ ein wesentlicher Aspekt, damit Bäume nicht zu einer Gefahr werden, beispielsweise durch herabfallendes Totholz. Ferner sind die Gesundheit und die Vitalität des Baumbestandes durch Schnittmaßnahmen, Wässern, Düngen etc. zu erhalten.
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2. Was sind Baumpflegemaßnahmen?
Die Pflegemaßnahmen, die wir durchführen, um die Gesundheit, Vitalität und Verkehrssicherheit unserer Bäume zu erhalten, sind vielfältig. So werden neu gepflanzte Bäume in den ersten Jahren gewässert und geschnitten, ältere Bäume bei Bedarf geschnitten und Totholz entfernt, bevor es unkontrolliert fallen kann. Ferner werden beispielsweise durch Vandalismus und durch Unfälle mit Fahrzeugen beschädigte Bäume, behandelt und zu dichte Bestände ausgedünnt (vorrangig in Grünanlagen). Grundlage für diese Maßnahmen sind regelmäßige Kontrollen der Bäume und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen.
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3. Aus welchen Gründen werden Bäume beschnitten?
Schnittmaßnahmen werden grundsätzlich nur dann durchgeführt, wenn sie notwendig sind: zum einen, um die Gesundheit und Vitalität der Bäume zu erhalten, und zum anderen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. So werden kranke, abgestorbene, sich kreuzende oder sich reibende Äste beseitigt. Und bei Bäumen, deren Bruchfestigkeit eingeschränkt ist, kann durch Kronenrückschnitte, die den Kronenbereich entlasten, die Fällung vermieden werden.
Ein weiterer Grund für Schnittmaßnahmen ist gegeben, wenn ein Baum unter sehr beengten und lichtarmen Bedingungen steht und auf der Suche nach Licht unverhältnismäßig lange und dadurch bruchgefährdete Äste ausbildet (Phototropismus). Auch wenn Äste zu nah an Gebäude heranwachsen, ist es unter Umständen notwendig, die Krone einzukürzen (Fassadenfreischnitt).
Bäume, Hecken und sonstige Anpflanzungen dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden nicht gefährden. Aus diesem Grund werden Ampelanlagen regelmäßig freigeschnitten und Äste oder Hecken so eingekürzt, dass sie die Sicht nicht einschränken. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das sogenannte „Lichtraumprofil“: Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen sowie Feuerwehrzufahrten eine Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
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4. Was versteht man unter einem „Erziehungsschnitt“?
Das Wachstum eines Baumes ist abhängig von der Baumart und den jeweiligen Bedingungen am Standort wie Lichtverhältnisse sowie Wasser-, Luft- und Nährstoffangebot.
Insbesondere Straßenbäumen müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen, die an ihren Habitus gestellt werden. So dürfen ihre Äste beispielsweise den Verkehrsteilnehmenden nicht die Sicht nehmen und nicht in den Verkehrsbereich wachsen.
Aus diesem Grund werden an den jungen Bäumen sogenannte Erziehungsschnitte durchgeführt. Ziel dabei ist, die Bäume so zu formen, dass sie optimal an die Anforderungen des (Straßen-) Standortes angepasst werden. So müssen die tiefsitzenden Äste frühzeitig und über Jahre hinweg entfernt werden, um später den angestrebten freien Raum von 4,5 m über der Fahrbahn zu erzielen.
Die Schnittmaßnahmen werden möglichst frühzeitig durchgeführt, denn dann verursachen die Schnitte nur kleine, schnell heilende Wunden. Je später ein Astentfernt wird, desto größer ist die Wunde, die dabei entsteht.
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5. Werden alle Bäume in regelmäßigen Abständen beschnitten?
Ein Baumschnitt erfolgt nur bei Bedarf, der für jeden Baum individuell bei der Baumkontrolle ermittelt wird. Schnittmaßnahmen – so notwendig sie auch sein mögen – stellen aber auch immer Verletzungen dar, die die Gesundheit und Lebenserwartung der Bäume mindern können.
Einen Gehölzschnitt nehmen wir daher nur vor, wenn es im Hinblick auf Ökologie oder Verkehrssicherheit oder zur Abwehr von Störungen notwendig ist. Unsere erfahrenen Baumkontrollierenden verfügen über das notwendige Wissen sowie über die langjährige Erfahrung, um entscheiden zu können, ob und wann ein Baum geschnitten werden muss. Generell soll der Schnitt so klein wie möglich sein und rechtzeitig am Jungbaum erfolgen.
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6. Können Straßenbäume — etwa im Umfeld von Ampelanlagen — nicht einfach stärker zurückgeschnitten werden als eigentlich notwendig, um anschließend für längere Zeit ”Ruhe zu haben“?
Jeder einzelne der rund 431.000 Berliner Straßenbäume wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mindestens einmal jährlich von erfahrenen Baumkontrolleurinnen und Baumkontrolleuren untersucht. Dadurch wird sichergestellt, dass gegebenenfalls notwendige Pflegemaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist stets, die Gesundheit der Bäume zu erhalten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Bei Straßenbäumen, die in unmittelbarer Nähe zu Ampelanlagen oder Verkehrsschildern stehen, ist es wichtig, dass sie die Sicht darauf nicht einschränken. Deshalb wird der Abstand zwischen potenziell verdeckenden Ästen und der Lichtsignalanlage bzw. der Beschilderung bei der Baumkontrolle geprüft. Wenn festgestellt wird, dass dieser zu gering und ein Einkürzen der Äste notwendig ist, wird diese Maßnahme im Baumkataster des Berliner Grünflächeninformationssystems (GRIS) eingetragen. Alle im Kataster eingetragenen Maßnahmen werden sodann in der Reihenfolge der Dringlichkeit abgearbeitet.
Wie bei allen Bäumen, werden Schnittmaßnahmen jedoch nur dann durchgeführt, wenn es für die Baumpflege, die Verkehrssicherheit oder zur Beseitigung von Störungen notwendig ist. Ein Einkürzen ”auf Vorrat“ – also ein deutlich stärkeres Zurückschneiden der Bäume als eigentlich notwendig, um dann für längere Zeit Ruhe zu haben – wird grundsätzlich nicht vorgenommen, denn ein solches Vorgehen könnte die Gesundheit und damit die Lebenserwartung der Bäume mindern.
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7. Gibt es bestimmte Zeiten, in denen Straßenbäume nicht beschnitten werden dürfen?
Gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume zu beschneiden, auf den Stock zu setzen (d.h., radikal zu kürzen) oder zu fällen. Doch schonende Form- und Pflegeschnitte von Bäumen sind ausdrücklich erlaubt. Und das aus gutem Grund: die Gesunderhaltung der Bäume.
Während der Zeit des Saftflusses (also innerhalb der Vegetationsperiode) können Bäume den Wundbereich, der beim Abschneiden von Ästen entsteht, von innen her am besten ”abschotten“. Dadurch schützen sie sich vor dem Eindringen von Krankheitserregern, insbesondere von Pilzen.
Was aber, wenn in einem Baum Vögel brüten? Dann wird der entsprechende Baum vorerst ausgelassen und die erforderlichen Pflegemaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit besteht, die ein sofortiges Handeln erfordert.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind ein Gehölzschnitt sowie auch das Fällen von Bäumen vom Gesetzgeber rund um das Jahr erlaubt. Diese Maßnahmen führen wir jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung aller Alternativen durch.
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8. Was können Anwohnende tun, um Baumpflegemaßnahmen zu unterstützen?
Sie unterstützen die Baumarbeiten am meisten, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht im Halteverbot in der Nähe eines Baumstandortes abstellen, denn die Straßen- und Grünflächenämter dürfen keine Maßnahmen über geparkten Fahrzeugen durchführen. Deshalb werden einige Zeit bevor mit den Pflegemaßnahmen begonnen wird, Halteverbotsschilder aufgestellt. Leider werden diese Schilder häufig nicht beachtet. In diesen Fällen muss erst das Ordnungsamt verständigt werden, welches dann die verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge umsetzen lässt. Erst danach können die Kolleginnen und Kollegen der Straßen- und Grünflächenämter mit ihrer eigentlichen Aufgabe beginnen. Dieser Vorgang ist zeitraubend und für alle Beteiligten – nicht zuletzt ja auch für die Fahrzeughalter — äußerst ärgerlich.
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9. Wer legt die Pflegemaßnahmen fest und kontrolliert die Bäume?
9. Wer legt die Pflegemaßnahmen fest und kontrolliert die Bäume?
Welche Maßnahmen an welchen Bäumen zu welcher Zeit durchgeführt werden müssen, legen die Baumkontrollierenden bei der Baumkontrolle fest. Sie verfügen über das notwendige Wissen sowie über langjährige Erfahrung, um im Hinblick auf Baumpflege und Verkehrssicherheit entscheiden zu können, welche Maßnahmen auf Grund der Befunde durchgeführt werden müssen.In schwierigen Fällen erfolgt zusätzlich eine Untersuchung durch externe Sachverständige, die öffentlich bestellt und vereidigt sein sollten.
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10. Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?
Die Pflegemaßnahmen werden entweder von sachkundigen Mitarbeitenden der Berliner Straßen- und Grünflächenämter selbst oder von dafür beauftragten Fachfirmen für Baumpflege durchgeführt.
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11. Werden Bäume im Sommer bewässert?
Eine ausreichende Wasserversorgung ist für Bäume lebenswichtig. Bei anhaltender Hitze und Trockenheit leiden sie, Astbrüche und andere Schäden nehmen zu und im Extremfall können Bäume sogar absterben.
Vor allem neu gepflanzte Jungbäume brauchen in der Anwuchsphase sehr viel Wasser. Aus diesem Grund werden sie in den ersten sechs Jahren regelmäßig bewässert. Nach der Anwuchsphase werden die Bäume nur noch im Einzelfall gewässert, um sie langsam zu entwöhnen.
Eine flächendeckende Bewässerung aller Bäume ist verständlicherweise nicht möglich. Bei langanhaltender Trockenheit werden häufig jedoch auch ältere Jungbäume sowie Gehölze, die einen schwierigen Standort haben, gewässert. Hierbei greifen die Straßen- und Grünflächenämter auch auf die Unterstützung externer Fachfirmen zurück. Weitere Informationen zum Thema Wässern von Stadtbäumen finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
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12. Sollten auch Privatpersonen Bäume gießen?
Wassermangel kann dramatische Folgen für unsere Bäume haben. An sehr heißen Sommertagen und bei langanhaltender Trockenheit kann dieses private Engagement hinsichtlich der Jungbäume durchaus sinnvoll sein. Da ältere Bäume pro Tag mehrere Hundert Liter verdunsten, kann die notwendige Wasserversorgung gar nicht durch Wässerungen geleistet werden. kann, da sie am Tag, wäre eine Bewässerung mit nur wenig Wasser reine Verschwendung.
Wir empfehlen, pro Baum und Woche rund 100 Liter Wasser in einem Wässerungsgang zu geben. Zunächst sollte die Erde rund um den Baumstamm langsam befeuchtet werden. Das trägt dazu bei, dass das Wasser versickert und nicht nur oberflächlich abfließt. Danach ist es am besten, die ganze verbleibende Menge auf einmal auszubringen, damit das Wasser nicht nur die obere Bodenschicht befeuchtet, sondern auch die tieferliegenden Baumwurzeln erreicht. Erst dann kann der Baum das Wasser auch tatsächlich aufnehmen.
Nutzen Sie für die Wässerung der Jungbäume in extremen Trocken- und Hitzeperioden auch gerne einen der über 2.000 öffentlichen Straßenbrunnen Berlins
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13. Warum werden Baumstämme manchmal weiß angestrichen?
Bei dem weißen Anstrich handelt es sich um einen Schutz der Baumrinde an Jungbäumen gegen thermische (durch Wärme verursachte) Schäden. Denn im Gegensatz zu Wäldern, in denen dichte Bewaldung für ausreichenden Schatten sorgt, ist dies bei Stadtbäumen häufig nicht gegeben, sodass die Sonne oft unmittelbar auf die Baumstämme scheint und diese erhitzt.
Ist ein Baum bei sommerlichen Temperaturen über einen längeren Zeitraum direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt, können durch die hohen Temperaturen Risse an der Rinde entstehen, wodurch die Bäume anfälliger für Krankheiten und Schaderregerbefall werden. Dies kann auch an kalten aber sonnigen Wintertagen geschehen. Denn während die Schattenseite der Bäume noch fast gefroren ist, erwärmt sich die Sonnenseite des Stammes schnell und dehnt sich aus. Diese Temperaturunterschiede führen zu Spannungen, die Risse in der Baumrinde zur Folge haben können. Die weiße Stammschutzfarbe reflektiert das Sonnenlicht, wodurch ein zu starkes Erhitzen der Rinde verhindert wird. Zudem schützt sie auch vor Frost im Winter.
Jungbäume und bestimmte Baumarten verfügen nicht über eine robuste Borke, welche einen natürlichen Schutz darstellt. Vor allem neugepflanzte Jungbäume werden daher häufig mit einem Schutzanstrich versehen.
Während ältere Bäume in der Regel eine Baumkrone entwickelt haben, die groß genug ist, um dem eigenen Stamm genügend Schatten zu spenden, ist diese bei Jungbäumen meist nicht ausreichend entwickelt. Zudem benötigen sie nach dem Verpflanzen aus der Baumschule eine gewisse Zeit, um sich langsam an die Strahlungsverhältnisse an ihrem neuen Standort zu gewöhnen.
Aber auch ältere Bäume werden manchmal mit Stammschutzfarbe behandelt. Beispielsweise dann, wenn ein Nachbarbaum gefällt werden musste, dessen Beschattung nun fehlt, sodass der verbleibende Baum plötzlich einer ungewohnten Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Vor allem Buchen sind in dieser Hinsicht sehr empfindlich.
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14. Müssen Beeinträchtigungen, die von Straßenbäumen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall), von den Anwohnenden hingenommen werden?
Bäume prägen das Erscheinungsbild unseres Bezirks. Ihre diversen positiven Wirkungen sowohl auf unser Wohlbefinden, als auch auf die Umwelt und das Klima sind unbestritten. Hierbei sind es vor allem die Begrenzung von Temperatur und Strahlung durch Verdunstung und Schattenbildung sowie die Erhöhung der relativen Luftfeuchte, die Verbesserung der Luftqualität durch Filterung von Feinstaub, die Minderung des CO2-Anteils der Luft, die Ökosystemleistungen (Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen), die Wirkungen auf das Wassermanagement, die Reduzierung von Wind, die Raumbildung, die Verschönerung der Stadt und die Verkehrsführung, Reduzierung von Lärmwahrnehmungen, der Denkmalwert sowie die Verbesserung der Gesundheit und Reduzierung von Gesundheitskosten.
Straßenbäume sind daher in innerstädtischen Bereichen einfach unverzichtbar, denn sie erhöhen wesentlich unser aller Lebensqualität.
Doch immer wieder fühlen sich Menschen von bestimmten Bäumen gestört, etwa wenn Äste auf das Grundstück ragen, dichte Baumkronen die Wohnung verdunkeln oder im Herbst haufenweise Blätter fallen. Dann erreichen uns Anfragen aus der Bevölkerung mit der Bitte, einen bestimmten Baum zurückzuschneiden oder gar komplett zu fällen.
Generell gilt: Wir fällen Bäume nur dann, wenn es dafür zwingend notwendige Gründe gibt! Dasselbe gilt für Schnittmaßnahmen! Die meisten derartigen Anfragen müssen wir daher ablehnen.
So sieht es auch der Gesetzgeber vor. Während etwa die Abstandsregelungen nach dem Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) nicht für Straßenbäume gelten, ist für Anwohnende öffentlicher Straßen vor allem § 16 (3) des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) von Bedeutung:
„Bepflanzungen der Straßen, insbesondere mit Bäumen, sind grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden. Eingriffe von ihrer Seite bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde und der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen zuständigen Stelle.“
„Unvermeidbare Einwirkungen“ von Straßenbäumen, wie beispielsweise ein ortsüblicher Schattenwurf, Laub im Vorgarten oder Blätter in der Dachrinne, müssen also in aller Regel geduldet werden.
Die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) erlaubt Ausnahmen nur in wenigen Fällen. So können gemäß § 5 Ausnahmen genehmigt werden, wenn die Nutzung eines Grundstücks durch Bäume „unzumutbar beeinträchtigt“ wird. Als Beispiele werden eine unzumutbare Verschattung der Wohn- oder Arbeitsräume sowie drohende Schäden an baulichen Anlagen genannt.
In aller Regel gilt die Verschattung von Grundstücken, Wohn- oder Arbeitsräumen als ortsüblich und stellt somit zumeist keinen Grund für einen starken Rückschnitt oder eine Fällung dar. Ob im Einzelfall eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, kann das bezirkliche Umweltamt auf Antrag prüfen. In diesen Fällen wird abgewogen, ob die Beeinträchtigung der Anwohnenden das Interesse der Allgemeinheit an der unveränderten Erhaltung eines Straßenbaums überwiegt. Um Schäden an baulichen Anlagen abzuwenden, werden alle Straßenbäume mindestens einmal im Jahr hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit untersucht. Beträgt der Abstand weniger als 50 cm zu Fassade oder Dach, wird ein Fassaden- bzw. Dachfreischnitt durchgeführt.
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15. Warum können Schnittmaßnahmen nicht in den Abendstunden erledigt werden, wenn sie den Verkehr weniger behindern?
Wenn Gehölzschnitte an Straßenbäumen vorgenommen werden, kommt es häufig zu vorübergehenden Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs, beispielsweise durch Absperrungen oder den Wegfall einer Fahrspur. Auch wenn wir sehr darum bemüht sind, die Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten, lassen sie sich leider nicht gänzlich vermeiden.
Ein Verschieben auf die Abendstunden ist nicht möglich. Zum einen ließe sich durch die schlechteren Sichtverhältnisse keine fachgerechte Pflege sicherstellen und zum anderen wäre die Verletzungsgefahr für die ausführenden Kolleginnen und Kollegen zu groß. Dass Schnittmaßnahmen zudem mit einem gewissen Geräuschpegel einhergehen, ist ein weiterer Grund dafür, diese tagsüber durchzuführen. Zum Schutz der Anwohnenden sind wir aber darum bemüht, geräuschintensive Tätigkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
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16. Der Bereich unter Straßenbäumen ist häufig von Unkraut überwuchert. Kann das nicht mal beseitigt werden?
Aufgrund von Personalmangel und Mittelknappheit können wir vorrangig nur solche Maßnahmen durchführen, die im Sinne der Verkehrssicherheit (Sichtbehinderung, Verletzungsgefahr) oder zur Gesunderhaltung des Baumes zwingend erforderlich sind. Die Entfernung von Wildpflanzen aus den Baumscheiben von Straßenbäumen besitzt in dieser Hinsicht keine Relevanz. Abgesehen davon, kann der Bewuchs mit bestimmten Wildpflanzen durchaus einen positiven Einfluss auf den Boden und die Biodiversität haben.
Gerne unterstützen wir jedoch alle, die sich für eine Baumscheibenpatenschaft interessieren. Bitte sprechen Sie uns an!
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17. Ich habe einen Baum entdeckt, an dem meiner Meinung nach Schnittmaßnahmen durchgeführt werden müssten. Wo kann ich das melden?
Baumpflegemaßnahmen sind wichtig, um unsere Stadtbäume gesund zu halten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden sämtliche Bäume mindestens einmal im Jahr von Fachleuten kontrolliert. Gefundene Mängel werden im Baumkataster des Berliner Grünflächeninformationssystems (GRIS) eingetragen und nach Dringlichkeit abgearbeitet.
Doch obwohl wir ”unsere Bäume“ gut im Blick haben, nehmen wir gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen. Sollten Sie Mängel an einem Baum entdeckt haben, melden Sie diese bitte dem Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks.
Achtung: Für die Beseitigung von akuten Gefahrenstellen ist die Feuerwehr zuständig!
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18. Der Sturm hat einen Baum beschädigt, der nun auf die Straße zu fallen droht. Wo kann ich das melden?
Wenn akute Gefahr besteht – etwa, wenn größere Äste oder ganze Bäume auf Straßen, Wege oder Häuser zu fallen drohen – wenden Sie sich bitte direkt an die Feuerwehr! Sie verfügt über die notwendige technische Ausstattung, um solche Gefahrenstellen zu beseitigen. Zudem ist sie mit Sonderrechten ausgestattet und darf beispielsweise auch Baumarbeiten über geparkten Fahrzeugen durchführen.
Wir als Straßen- und Grünflächenamt bzw. die von uns beauftragten Firmen müssen erst Halteverbote für parkende Fahrzeuge beantragen, bevor wir Baumarbeiten durchführen können. Hierfür ist in der Regel ein Vorlauf von zwei bis drei Wochen nötig. Von daher gilt: Bei akuter Gefahr bitte die Feuerwehr verständigen!
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19. Warum werden Baumscheiben im Bezirk vorsätzlich versiegelt oder zubetoniert?
Baumscheibe mit drainageartigem Baumscheibensystem
Bild: BACW/Flenker
Baumscheiben werden weder einbetoniert noch versiegelt – auch nicht versehentlich. Eine Vergrößerung der Baumscheibe führt dazu, dass sie deutlich häufiger betreten wird. Dies hat zur Folge, dass das Füllmaterial abgetragen und der Boden der Baumscheibe verdichtet wird.
Ein drainagefähiges Baumscheibensystem ermöglicht die dauerhafte Bewässerung eines Baumes, indem es Wasser gezielt an die Wurzeln leitet und gleichzeitig die Flächenentsiegelung unterstützt. Das sorgt dafür, dass Regenwasser direkt in den Boden eindringen kann, wodurch die natürliche Bodenfunktion erhalten bleibt und die Grundwasserneubildung gefördert wird.