Bebauungsplan 4-34B

für die Grundstücke
Hanauer Straße 67-72 und 75-77, Hohensteiner
Straße 14/16A, Aßmannshauser Straße 16, 17,
19-24A und Siegburger Straße 1, 3-10
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Wilmersdorf

Diese Abzeichnung enthält die Änderung vom 14. Februar 2008.

  • Bebauungsplan 4-34B

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan 4-34B Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Für die Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird die offene Bauweise festgesetzt; es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
  2. Die Bebauungstiefe für die Grundstücke Aßmannshauser Straße 19 – 24A, Siegburger Str. 10 und Hanauer Straße 67 – 71 im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beträgt 13,0 m, gerechnet von der straßenseitigen Baugrenze an.
  3. Die Bebauungstiefe für die Grundstücke Hohensteiner Straße 14, 16 / Aßmannshauser Straße 16 und Hohensteiner Straße 16A, Siegburger Straße 1, 3 – 7 sowie für das Grundstück Siegburger Straße 8 – 9 Ecke Hanauer Straße 72, 75 – 77 beträgt 20,0 m, gerechnet von der straßenseitigen Baugrenze an.
  4. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen und Stellplätze unzulässig.
  5. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege, Zufahrten, untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung.
  6. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches hinsichtlich der f.f. Straßenfluchtlinien der überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise enthalten, außer Kraft. Im übrigen gelten die bisherigen Vorschriften und Festsetzungen weiter.