Bebauungsplan VII-15

für das Gelände zwischen
Dovestraße – Helmholtzstraße – Franklinstraße und Salzufer
in Berlin-Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Der Bebauungsplan VII-15 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan VII-157.

  • Bebauungsplan VII-15

    Plangröße 1070 × 594 mm

    PDF-Dokument (6.7 MB)

  • Bebauungsplan VII-15 Begründung

    PDF-Dokument (121.9 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die unter Leitungsrecht stehende Fläche darf nur mit leicht zu beseitigendem Pflaster oder flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.