Bebauungsplan VII-220

für die Jafféstraße zwischen Messedamm und Heerstraße nördlich der Eisenbahn
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die die in den Deckblättern vom 10.03.1995, 15.04.1996, 26.04.2002 und 05.11.2002 zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-220

    Plangröße 840 × 594 mm, 2 Blätter

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  • Bebauungsplan VII-220 Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
    Davon ausgenommen sind die Flächen A1, A2, C1, C2, D1, D2 und D3.
  2. Im Bereich der Fläche A1 für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist eine Lärmschutzwand, im Abschnitt km 0,59 – 0,7 mit einer Höhe von 2,00 m, im Abschnitt km 0,7 – 0,97 mit einer Höhe von 2,50 m, im Abschnitt km 0,97 – 1,22 mit einer Höhe von 2,00 m, im Abschnitt km 1,22 – 1,29 mit einer Höhe von 2,50 m, im Abschnitt km 1,29 – 1,32 mit einer Höhe von 2,00 m zu errichten und zu begrünen.
    Im Bereich der Flächen A2 für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist in ganzer Länge eine 3,00 m hohe Lärmschutzwand zu errichten und zu begrünen.
    Vor der Lärmschutzwand auf der Fläche A1 ist die der Fahrbahn zugewandte straßenseitige Ausgleichsfläche in einer Breite von 1,70 m gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
  3. Neben der Fahrbahn der Jafféstraße sind mindestens 324 Bäume mit einem Stammumfang von 25-30 cm anzupflanzen und zu erhalten.
    Auf den Flächen C1 und C2 mit Bindungen für Bepflanzungen sind 109 Bäume und Wiesensaaten anzupflanzen und zu erhalten. Auf den Flächen D1, D2 und D3 mit Bindungen für Bepflanzungen sind 36 Bäume, Sträucher und Wiesensaaten anzupflanzen und zu unterhalten.
  4. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.