Bebauungsplan IX-51

für die Grundstücke
Pücklerstraße 1, Rheinbabenallee 46-48, Warnemünder Straße 17-18a, Heiligendammer Straße 19-22, Schweinfurthstraße 1/3 und 4/6 und Lentzeallee 2/4 sowie für den Platz am Wilden Eber und für Abschnitte der Lentzeallee und der Pücklerstraße
im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

Zu diesem Bebauungsplan gehören die Deckblätter vom 11.03.1974 und vom 03.07.1975 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-51

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-51 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26.11.1968 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt im allgemeinen Wohngebiet beiderseits der Rheinbabenallee 20,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen zugelassen werden, wenn städtebaulichen Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegen stehen.
  3. Die Überbauung der Schweinfurthstraße muß in ihrer Höhenlage (Unterkante der baulichen Anlage) einen Abstand von mindestens 4,50 m von der Höhe der Straßenoberkante einhalten.
  4. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Die mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  6. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind in der Weise mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen und zu unterhalten, daß die typische Randbepflanzung des Platzes am Wilden Eber erhalten bleibt. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.