Teilhabefachdienst Jugend

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit des Eingangsmanagements unter der Rufnummer 030-9029-15999 ab dem 01. Januar 2026 zu folgenden Zeiten gegeben ist:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 14 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Zu allen anderen Zeiten erreichen Sie uns auch per E-Mail

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Darüber hinaus kann es aufgrund der aktuellen personellen Situation zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Anfragen, Anträgen und Bescheiden kommen.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Geduld.

Allgemeine Informationen:

Unsere Aufgabe ist die Beratung zu und Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch und Achtes Buch (SGB IX und SGB VIII) – für junge Menschen mit seelischen, körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.

Zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von jungen Menschen mit Behinderungen werden mit den Eltern und/oder jungen Menschen die Bedarfe ermittelt und geeignete, notwendige Hilfen durch Teilhabeleistungen als personenzentrierten Rehabilitationsbedarf nach dem SGB IX oder SGB VIII gemeinsam geplant.
Wir begleiten und prüfen transparent den Prozess und die individuelle Entwicklung von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX oder SGB VIII, um die Hilfe im Verlauf individuell anzupassen. Dazu kann auch die Feststellung weiterer Rehabilitationsbedarfe nach anderen Sozialgesetzbüchern gehören.

Wir beraten die Eltern von betroffenen jungen Menschen und auch die jungen Menschen selbst (in der Regel bis zur Volljährigkeit). Wir steuern und leisten die Hilfe in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Trägern unter Einbeziehung der Angebote im Sozialraum und unter Wahrung des Datenschutzes. Dazu gehören auch die Beratung und gegebenenfalls die Leistung von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, und des Landespflegegeldes.

Antragsverfahren

Für junge Menschen, die erstmals Unterstützung bei Behinderungen und drohenden Behinderungen benötigen, kann durch die Eltern ein formloser Antrag im Eingangsmanagement des Teilhabefachdienstes Jugend in Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt werden. Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, auf Landespflegegeld und zum § 35a SGB VIII können ebenfalls zunächst formlos gestellt werden.

Für Anträge auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sollte das unten stehende Antragsformular genutzt werden.

Nach Klärung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie der dazu erforderlichen Angaben und Unterlagen durch das Eingangsmanagement werden die Anträge – sofern wir zuständig sind – an die Mitarbeitenden der Teilhabeplanung zur Entscheidung und vertieften Beratung weitergegeben.

Leitung

  • Frau Dittrich (Jug THFD L)

Antrag

  • Antrag nach dem SGB IX

    PDF-Dokument (665.2 kB)

  • Information über die Verarbeitung von Sozialdaten

    PDF-Dokument (1.6 MB)

Kontakt

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Teilhabefachdienst

Postanschrift: 10617 Berlin

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