Unsere Aufgabe ist die Beratung zu und Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch und Achtes Buch (SGB IX und SGB VIII) – für junge Menschen mit seelischen, körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.
Zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von jungen Menschen mit Behinderungen werden mit den Eltern und/oder jungen Menschen die Bedarfe ermittelt und geeignete, notwendige Hilfen durch Teilhabeleistungen als personenzentrierten Rehabilitationsbedarf nach dem SGB IX oder SGB VIII gemeinsam geplant.
Wir begleiten und prüfen transparent den Prozess und die individuelle Entwicklung von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX oder SGB VIII, um die Hilfe im Verlauf individuell anzupassen. Dazu kann auch die Feststellung weiterer Rehabilitationsbedarfe nach anderen Sozialgesetzbüchern gehören.
Wir beraten die Eltern von betroffenen jungen Menschen und auch die jungen Menschen selbst (in der Regel bis zur Volljährigkeit). Wir steuern und leisten die Hilfe in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Trägern unter Einbeziehung der Angebote im Sozialraum und unter Wahrung des Datenschutzes. Dazu gehören auch die Beratung und gegebenenfalls die Leistung von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, und des Landespflegegeldes.