Hinweise zum Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!

Am 1. April 2005 sind zahlreiche Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in Kraft getreten. Damit gelten auch neue Bestimmungen über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Bitte beachten Sie die Informationen der Gebühreneinzugszentrale .

Zur Vereinfachung des Verfahrens bieten wir Ihnen an:

1. Sie legen dem Bürgeramt Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und das Original Ihres Leistungsbescheides (bei Bezug von Arbeitslosengeld II bitte einschließlich des vollständigen Berechnungsbogens) oder Schwerbehindertenausweises vor.

2. Das Bürgeramt fertigt Kopien der für die GEZ relevanten Teile des Leistungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises und bestätigt auf dem Antrag die Übereinstimmung der Kopien mit dem vorgelegten Original.
Die Anfertigung der Kopien und die Bestätigung zur Vorlage bei der GEZ erfolgen in unseren Bürgerämtern gebührenfrei.

3. Die Unterlagen werden Ihnen wieder ausgehändigt. Senden Sie bitte Ihren Antrag und die vom Bürgeramt bestätigten Kopien an die GEZ, 50656 Köln. Von dort erhalten Sie dann einen Bescheid.

Beachten Sie bitte auch, dass die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt wird und – sofern die Befreiungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen – rechtzeitig vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraums erneut beantragt werden muss. Auf dem neuen Antrag ist dann der für die Zeit nach dem Bewilligungszeitraum gültige Leistungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis zu bestätigen und in Kopie beizufügen.

Wenn Sie diesen Bescheid oder Ausweis noch nicht erhalten haben, senden Sie bitte zunächst nur den neuen Befreiungsantrag an die GEZ, damit er rechtzeitig dort eingeht. Vermerken Sie bitte darauf, dass es sich um einen vorsorglichen Antrag handelt und dass der erforderliche Bescheid oder Ausweis nachgereicht wird. Senden Sie diesen dann nach Erhalt in beglaubigter Kopie unter Angabe Ihrer Rundfunkteilnehmernummer an die GEZ.

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkgebührenpflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Rundfunk Berlin-Brandenburg, Rundfunkgebührenstelle, Marlene-Dietrich-Allee 20, 14482 Potsdam, Telefon (03 31)979 93 – 0.