Wohnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Wohnungsbau-Ikon

Die Antragsunterlagen können natürlich weiterhin auch per Post eingereicht, sowie im Hausbriefkasten am Haupteingang oder in den Briefkasten im Wohnungsamt im 2. OG neben Zimmer 246 b eingeworfen werden.

Datenverlust bei Online-Antragsstellung

Im Zeitraum von Mittwoch, 11.03.2026, 20 Uhr, bis Donnerstag, 12.03.2026, 8.30 Uhr, sowie Samstag, 14.03.2026, 19:45 Uhr, bis Montag, 16.03.2026, 3:45 Uhr, ist es zu Datenverlusten bei der Online-Antragstellung zum Wohnberechtigungsschein (WBS), zum Wohngeld und zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gekommen. Ursache dafür ist eine technische Störung beim Auftragsverarbeiter.

Durch die Störung wurden gestellte Anträge nicht gespeichert und gingen vor der Antragsstellung verloren. Es erfolgte eine Meldung auf dem Bildschirm der Antragsstellenden, dass der Antrag nicht erfolgreich übermittelt werden konnte. Eine Rekonstruktion, welche Antragsstellende davon betroffen sind, ist aufgrund des Datenverlusts nicht mehr möglich.

Eine Offenlegung von Daten fand nicht statt.

Sollten Sie im genannten Zeitraum einen Antrag zum Wohnberechtigungsschein, zum Wohngeld oder zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gestellt haben, wenden Sie sich bitte zu den telefonischen Sprechzeiten (Montag sowie von Mittwoch bis Freitag von 10 bis 11 Uhr) an den Fachbereich Wohnen unter der allgemeinen Telefonnummer 9029-13022, um den tatsächlichen Zugang des Antrags zu erfragen.

Wir bitten den Vorfall und damit verbundene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

WICHTIGE MITTEILUNG

Aufgrund hoher Antragszahlen können Sie Ihren Sachbearbeitenden Dienstags nur mit einem Termin persönlich sprechen.

Sie können diesen telefonisch Mo, Mi bis Freitag, von 10.00 bis 11.00 Uhr beim zuständigen Sachbearbeiter buchen.

Darüber hinaus ist auch eine telefonische Kontaktaufnahme möglich. Die Telefonzeit ist Mo, Mi bis Fr von 10.00 bis 11.00 Uhr.

Sie können Ihre Anliegen auch per Post oder per E-Mail klären.

E-Mail Adressen:
Wohngeld und Bildung und Teilhabe: E-Mail
Sozialer Wohnungsbau und WBS: E-Mail
Zweckentfremdung: E-Mail

Anträge oder Unterlagen können Sie auch in den Hausbriefkasten am Rathauseingang, Otto-Suhr-Alle 100, einwerfen oder per Post, Fax oder Mail schicken.

Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket

Ausrufezeichen

Information zum Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket

Bei der Wohngeldstelle unseres Bezirks erhalten Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlagberechtigte auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Anträge werden auch formlos entgegengenommen. Weitergehende Informationen zu diesem Thema, auch zur Zuständigkeit anderer Personengruppen, sowie den Antragsvordruck, erhalten Sie hier.

Vorläufiger Wohngeld-Plus Rechner und Informationen zum Wohngeld ab 2023 finden Sie hier

  • Zuständigkeiten Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket:
  • BuT-Beratung kurz erklärt

    PDF-Dokument (218.4 kB)

  • Zuständigkeiten Wohngeld

    PDF-Dokument (411.6 kB) - Stand: 02.06.2025

  • Hinweise zum Antrag auf Wohngeld

    PDF-Dokument (21.9 kB)

  • Antrag Wohngeld in leichter Sprache

    PDF-Dokument (262.9 kB)

Wohnberechtigungsscheine

  • Zuständigkeiten Wohnberechtigungsschein

    PDF-Dokument (408.9 kB) - Stand: 02.06.2025

Zweckentfremdung

Paragraphen auf Buch

Informationen zur Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbVO)

Am 1. Mai 2014 ist in Berlin die “Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbVO)” in Kraft getreten. Danach ist die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als zu Wohnzwecken genehmigungspflichtig.

Der Antrag auf Zweckentfremdung/Leerstand/Abriss kann per Post, während u. g. Sprechstunde, oder per E-Mail (Scan des Formulars mit Unterschrift), eingereicht werden.

Weitere Informationen, Hinweise auf erforderliche Unterlagen sowie Formulare finden Sie im Service-Portal Berlin

Die illegale Zweckentfremdung von Wohnraum soll grundsätzlich verhindert werden, deshalb sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Sie können dieses Formular nutzen um uns Zweckentfremdungen wie Ferienwohnungen, Leerstand und/oder gewerbliche Nutzung anzuzeigen, deren Betreiber/Eigentümer möglicherweise bei uns keine Genehmigung beantragt haben.

Sie können die Meldung auch anonym vornehmen, jedoch bitten wir um möglichst genaue Angaben zur Wohnung, Eigentümer/Hausverwaltung/Nutzer und dem beobachteten Sachverhalt. Nur so können wir schnell und effektiv Abhilfe schaffen.

Gerne können Sie uns Ihre Kontaktdaten übermitteln, falls wir Nachfragen haben oder ergänzende Angaben benötigen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zum konkreten weiteren Vorgehen im Einzelfall keine Angaben machen können, da der Anzeigende – also Sie – kein Verfahrensbeteiligter ist (§ 13 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Die Anzeige einer potenziell illegalen Zweckentfremdung können Sie auch direkt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen melden.
Das Hinweisformular finden Sie hier

  • Zuständigkeiten Zweckentfremdung Stand: 09/25

    PDF-Dokument (58.6 kB) - Stand: 02.06.2025

  • Anzeige potenziell illegaler Zweckentfremdung

    Zweckentfremdung

    PDF-Dokument (21.3 kB)

Schief und ungleichmäßig gestapelte Euro-Münzen

Lastenzuschuss

  • Wohn 11, Fr. Kahl, Tel (030) 9029-13719, Zi 244
Wohnhaus

Was tun bei Mietpreisüberhöhung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Meldung von Mietpreisüberhöhungen / Mietwucher

Wir gehen Hinweisen auf überhöhte Mieten nach – also solchen, die deutlich über dem in Berlin üblichen Niveau liegen.

Rechtliche Grundlage ist § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Demnach begeht ein Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, wenn er eine Miete verlangt, die mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt – besonders in Berlin, wo die Nachfrage das Angebot oft übersteigt. Den Gesetzeswortlaut finden Sie hier (Gesetze-im-internet.de).

Außerdem müssen, nach Ansicht des BGH, die Mieter nachweisen, welche Bemühungen sie bei der Wohnungssuche unternommen haben, und dass sie mangels Alternativen auf die Anmietung der überteuerten Wohnung angewiesen waren. Zudem müssen die Vermieter diese Zwangslage gekannt und ausgenutzt haben.

Bei Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung können Sie:

  • einen Termin zur Beratung bei der Mietpreisprüfstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vereinbaren: Sie können sich wochentags telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen oder zur Vereinbarung eines Termins an die Mietpreisprüfstelle wenden.
    Erreichbarkeit und Kontaktdaten der Mietpreisprüfstelle am Standort Charlottenburg:
    Donnerstag zwischen 10 und 13 Uhr im Haus am Mierendorffplatz, Mierendorffplatz 19/ Ecke Lise-Meitner-Straße, 10589 Berlin
  • eine Meldung an das bezirkliche Wohnungsamt senden:
    per E-Mail
    oder per Post an:
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
    Wohnungsamt
    Postfach 350701, 10216 Berlin

Folgende Unterlagen werden zunächst benötigt:

  • Mietvertrag, ggf. Nebenvereinbarungen und / oder Nachträge zum Mietvertrag, eventuelle Erhöhungsvereinbarungen etc.
  • Grund für Anmietung der spezifischen Wohnung (zur Vor-Sondierung der Zwangslage)

Wie erkenne ich, ob meine Miete überhöht ist?

Orientierungshilfe zur Prüfung der „Unangemessenheit“ des Preises ist der jeweils aktuelle qualifizierte Mietspiegel.

Mit der Mietspiegelabfrage des Senats: Mietspiegel oder der Mietspiegelbroschüre können Sie gerne vorab selbst eine Berechnung zur Orientierung durchführen.

Sind Sie der Meinung, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt, können Sie uns gerne auf vorgenanntem Weg unter Beifügung der notwendigen Unterlagen kontaktieren.
Sind Sie sich nicht ganz sicher und wünschen eine Beratung? Sie können sich gerne an die Mietpreisprüfstelle oder per E-Mail oder die bezirklichen Mieterberatungsstellen wenden.

Folgen Ihrer Anzeige:

  • Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie in dem Verfahren Zeuge oder Zeugin. Das bedeutet, dass Sie selbst nicht am Verfahren beteiligt sind und keinen Einfluss auf den Verlauf haben.
  • Es kann sinnvoll sein, unabhängig von der amtlichen Untersuchung zu prüfen, ob Sie auf zivilrechtlichem Weg eine Mietreduzierung oder Erstattung durchsetzen können. Die bezirklichen Mieterberatungsstellen stehen Ihnen hierfür beratend zur Seite.
  • Falls die Prüfung Ihrer Angaben und weiterer Erkenntnisse einen Anfangsverdacht ergibt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei kann es erforderlich sein, Ihre Wohnung zu besichtigen. In diesem Fall wird mit Ihnen ein Termin vereinbart.

Mögliche Ergebnisse:

  • Das Verfahren kann dazu führen, dass gegen den Vermieter oder die Vermieterin ein Bußgeld verhängt wird.
  • Das Wohnungsamt kann keine Mietsenkung anordnen. Eine Reduzierung der Miete müssen Sie selbst auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Wohnungsamt

Tel (030) 9029-13022
(Montag bis Freitag 10 – 11 Uhr)
Fax (030) 9029-13710
Rollstuhlgerecht
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek