Aktuelle Informationen zum Coronavirus
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Bürgeramt Hohenzollerndamm
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
Nach § 4 Abs. 1 der Infektionsschutzverordnung gilt für alle Bürodienstgebäude eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
WICHTIGE MITTELUNG
- Der Regelbetrieb wird in den Bürgerämtern schrittweise wieder unter besonderen Schutzmaßnahmen aufgenommen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
- Termine können online gebucht werden. Diese stehen aber nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per Mail nicht möglich ist.
- Es wird darum gebeten, nur Termine für Dienstleistungen zu buchen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer (030) 9029 – 15036 welche zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes besetzt ist (Mo 8-16 Uhr, Di 10-18 Uhr, Mi 8-13 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr. 8-14 Uhr), um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
- Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
- Das Bürgeramt im Halemweg 18 bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht. Im Bürgeramt Hohenzollerndamm und Heerstr. werden ausschließlich Terminkunden bedient.
Abgelaufene Berlinpässe behalten ihre Gültigkeit – Sonderregelung zum Berlinpass … wegen Corona-Krise verlängert
Alle Informationen zu den Berlin Pässen erhalten Sie Hier
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Hier muss für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts neben dem abgelaufenen Berlinpass derzeit auch eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorgelegt werden.
Zu den Berechtigten zählen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.
- Anwohnervignetten bitten wir schriftlich oder über das Service-Konto Berlin zu beantragen. Ebenfalls schriftlich beantragen können Sie die Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigungen, Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften, Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünften, Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und Wohngeldanträge, Befreiung von der Ausweispflicht.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung ihrer Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen.
- Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, bzw. auch ab dem 02. Juni im Bürgeramt in der Heerstr. 12 abgeholt werden (beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind).
Nur nach Terminvereinbarung
Besonderheiten
- Bargeldlose Zahlung mit EC-Card (mit PIN) möglich.
- Zwei Self-Service-Terminals stehen für die digitale Aufnahme von biometrischen Fotos zur Verfügung.
- Im Wartebereich des Bürgeramtes Hohenzollerndamm 177 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, kostenlos über W-LAN auf das Internet zuzugreifen.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
Öffnungszeiten
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Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
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Dienstag
10:00 bis 18:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 bis 13:00 Uhr
-
Donnerstag
10:00 bis 18:00 Uhr
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Freitag
08:00 bis 14:00 Uhr
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Kontakt
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Mansfelder / Ecke Brienner Straße
- Tel.:
- 115
- Fax:
- (030) 9029-16211