Gründungszuschuss

Für Existenzgründer und -gründerinnen mit Arbeitslosengeld 1-Bezug gibt es die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss zu beantragen.

In der ersten Phase nach der Gründung erhalten die Gründerinnen und Gründer zukünftig 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 € zur Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung.

In der zweiten Phase wird dann für 9 Monate die Pauschale für die freiwillige Sozialversicherung weiter gezahlt, so dass der Förderzeitraum insgesamt 15 Monate beträgt.

Vorraussetzungen:

  • Sie erhalten ALG I und haben noch einen Anspruch auf mindestens weitere 90 Tage Arbeitslosengeld

  • Zur Beantragung einer Förderung müssen Sie einen Businessplan erstellen, der dann von einer fachkundigen Stelle (Kammern, Verbände, Kreditinstitute) auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit hin beurteilt wird.

  • Sie müssen die für sie zuständige Arbeitsagentur für Arbeit von Ihrer persönlichen und fachlichen Eignung überzeugen;

  • Sie sind nicht älter als 65 Jahre.

Die Arbeitsagentur Berlin Nord hat ihren Sitz in der Königin-Elisabeth-Str. 49, in 14059 Berlin, Tel.: 0800 45555 00.
Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

Bei Fragen zum Gründungszuschuß wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesagentur. Nur dort erhalten Sie eine verbindliche Auskunft !!!