Drucksache - 0354/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Judith Stückler 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Ute Becker

              Kombination von öffentlichen Anwohnergärten

              (Urban Gardening) mit Spielstätten für Kinder

 

1.      Welche Flächen hätte der Bezirk Anwohner anzubieten, um ihnen ein stadt- und wohnungsnahes Gärtnern zu ermöglichen?
 

2.      Wird ein solches Angebot in Erwägung gezogen? Wenn ja, unter wessen Federführung?
 

3.      Bietet sich nicht auch die verbliebene Freifläche auf dem Kracauerplatz an, die vornehmlich als Hundeauslauffläche und –klo dient?
 

4.      Wäre nicht eine Kombination von Kinderspielplätzen und Anwohnergärten sinnvoll, um Eltern und Kinder nicht zu trennen und darüber hinaus eine gegenseitige Kontrolle, sogar auch Pflege von Spielplätzen und Gärten zu bewirken?
 

5.      Wenn die Vergabe von öffentlichen Brachen in Rede steht, wurde dann auch schon über die Höhe des Pachtzinses gesprochen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Ute Becker teile ich Folgendes mit:

 

1.    Welche Flächen hätte der Bezirk Anwohnern anzubieten, um ihnen ein stadt- und wohnungsnahes Gärtnern zu ermöglichen?

 

In erster Linie kommen hier Kleingartenflächen in Betracht, die sehr häufig im wohnungsnahen Bereich liegen.

Das Bezirksamt kann bei Interesse eine Übersicht über freie Parzellen zur Verfügung stellen und bei der weiteren Vorgehensweise behilflich sein.

 

 

2.    Wird ein solches Angebot in Erwägung gezogen. Wenn ja, unter wessen Federführung?

 

Sofern sich Initiativen für die nachhaltige Nutzung von öffentlichen Grünanlagen zum „Urban Gardening“ interessieren, steht der Fachbereich Grünflächen/Landschafts-planung zu Gesprächen bereit.

 

 

3.    Bietet sich nicht auch die verbliebene Freifläche auf dem Kracauerplatz an, die vornehmlich als Hundeauslauffläche und -klo dient?

 

Die Grünfläche auf dem Kracauer Platz wird bereits durch eine Initiative innerhalb eines Patenschaftsprojektes mit der Gemeinschaftsschule Charlottenburg genutzt. Die Initiative steht in engem Kontakt zum Fachbereich Grünflächen/Landschafts-planung und führt ihre Aktivitäten eigenständig durch.

Bei Interesse weiterer Anwohnerinnen und Anwohner sollten zuerst Gespräche mit der dort tätigen Initiative zur Abstimmung des künftigen Vorgehens erfolgen.

 

 

4.    Wäre nicht eine Kombination von Kinderspielplätzen und Anwohnergärten sinnvoll, um Eltern und Kinder nicht zu trennen und darüber hinaus eine gegenseitige Kontrolle, sogar auch Pflege von Spielplätzen und Gärten zu bewirken?

 

Nein, eine Kombination der beiden Nutzungsarten auf bestehenden Kinderspielplätzen ist nicht sinnvoll, da die innerstädtischen Spielflächen ohnehin in nicht ausreichender Größe vorhanden sind.

 

 

5.    Wenn die Vergabe von öffentlichen Brachen in Rede steht, wurde dann auch schon über die Höhe des Pachtzinses gesprochen?

 

Da die Bedingungen des Konditionalsatzes nicht zutreffen, kann die Frage nicht beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

2. Einwohnerfrage              Rene Kohl

              Jugendverkehrsschule

 

1.      Welche Maßnahmen unternimmt der Bezirk, um die Arbeit und den Einsatz sowie die Eignung der eingesetzten Mitarbeiter vom Träger Argens in den Jugendverkehrsschulen Charlottenburg und Wilmersdorf zu überwachen.

 

2.      Wer ist aus Sicht des Bezirkes für die Ausstattung, Fahrräder, Helme, Ersatzteile, zuständig und wie erfolgt eine Gewährleistung für den verkehrssicheren Betrieb der Jugendverkehrsschulen.

 

3.      Ist für die Jugendverkehrsschule in der Bundesallee der Fortbestand für die nächsten Jahre sicher, oder ist eine Schließung beabsichtigt.

 

4.      Was unternimmt der Bezirk um die Arbeit des Fördervereins der Jugendverkehrsschule zu unterstützen.

 

5.      Was unternimmt der Bezirk um die Arbeit des Ehrenamtes in der Jugendverkehrsschule zu unterstützen.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Kohl,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Rene Kohl teile ich Folgendes mit:

 

1.    Welche Maßnahmen unternimmt der Bezirk, um die Arbeit und den Einsatz sowie die Eignung der eingesetzten Mitarbeiter vom Träger Argens in den Jugendverkehrsschulen Charlottenburg und Wilmersdorf zu überwachen.

 

Die Überwachungsfunktion der in zwei verschiedenen Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendverkehrsschulen ist in erster Linie eine Aufgabe des Projektträgers.

 

2.    Wer ist aus Sicht des Bezirkes für die Ausstattung, Fahrräder, Helme, Ersatzteile, zuständig und wie erfolgt eine Gewährleistung für den verkehrssicheren Betrieb der Jugendverkehrsschulen.

 

Für die Grundausstattung in den Jugendverkehrsschulen zum Beispiel mit Fahrrädern, Ersatzteilen, Helmen ist das Ordnungsamt zuständig. Eltern der teilnehmenden Kinder wurden regelmäßig aufgefordert, soweit möglich ihre Kinder mit eigenen  Helmen auszustatten. In der Vergangenheit haben Aktivitäten der weiteren Beschäftigten in den JVS – hier sind besonders die ehrenamtlichen Kräfte und die Mitglieder des Fördervereins zu nennen – zu einer deutlich besseren Ausstattung beigetragen.

 

Der verkehrssichere Betrieb in den JVS ist gewährleistet. Dieser wird regelmäßig durch Begehungen des zuständigen Ordnungsamtsmitarbeiters überprüft. Diesem können entsprechende Informationen durch die Beschäftigten auch zugetragen werden.

 

Gegenwärtig wird untersucht, welche Maßnahmen der Bauunterhaltung perspektivisch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der bezirklichen JVS erforderlich sind.

 

3.    Ist für die Jugendverkehrsschule in der Bundesallee der Fortbestand für das nächste Jahre sicher, oder ist eine Schließung beabsichtigt.

 

Ja, der Fortbestand ist für das nächste Jahr gesichert.

 

4.    Was unternimmt der Bezirk um die Arbeit des Fördervereins der Jugendverkehrsschule zu unterstützen.

 

Das Bezirksamt hat dem Förderverein am Vereinssitz in der Loschmidtstraße die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten einschließlich verschiedener Telekommunikationseinrichtungen zur Durchführung der Vereinsarbeit gestattet. Für die Durchführung von Sonderveranstaltungen (z.B. Kindergeburtstage) wurde zugesichert, dass der Förderverein die von den Teilnehmern erhobenen Entgelte selbst vereinnahmen und für Vereinszwecke nutzen darf.

 

Das Bezirksamt hat dem Verein vom Ordnungsamt sichergestellte Fahrräder und Teile von Fahrrädern überlassen, bei denen eine Herausgabe an die berechtigte Person nicht möglich ist bzw. von einer Eigentumsaufgabe auszugehen war. Der  hierdurch erzielte Erlös nach Verwertung bzw. Reparatur der Räder, soll ebenfalls für die Erfüllung von Vereinszwecken verwendet werden.

            

5.    Was unternimmt der Bezirk um die Arbeit des Ehrenamtes in der Jugendverkehrsschule zu unterstützen.

 

Das Bezirksamt hat aktuell einen Antrag zur finanziellen Unterstützung in den JVS zur Realisierung eines Bauprojekts (Errichtung eines sogenannten Carports als Schutzunterstand für Besucher und Besucherinnen der JVS) gestellt, der inzwischen in einer Höhe von 2000 € genehmigt wurde.

 

Die ehrenamtlich Tätigen erhalten jeweils einen Freiwilligen-Pass und Ehrenamtskarten. Weiterhin wird regelmäßig eine „Danke-schön-Feier“ veranstaltet, während der den Ehrenamtlichen Dank und Anerkennung ausgesprochen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

3. Einwohnerfrage              Michael Röder

              Ökokiez 2020

 

1.      Deckungslücke

Wie hoch ist die Deckungslücke für den beantragten Klimaschutzmanager (bei voller Stelle/halber Stelle) in Euro (ev. Annäherungswert), und wie wird sie finanziert (Angabe der Finanzierungsart)?

(Bitte: nach Anfragen im April, Mai und August diesmal eine klare Antwort)

 

2.      Arbeitsstunden

Wie viel Arbeitsstunden (bezahlt/unbezahlt) wurden im Umweltamt/an anderen Stellen des Bezirksamtes seit Anfang 2009  für „Ökokiez 2020“ aufgewandt? In welchem Rahmen bewegen sich die Bruttokosten je bezahlter Arbeitsstunde?

(Bitte: falls keine genauen Zahlen bekannt – Annäherungswerte)

 

3.      Haushaltssperre

Wird die vom Bezirksbürgermeister am 29. August verhängte Haushaltssperre den „Ökokiez 2020“ in irgendeiner Weise betreffen (Ausschreibung, Deckungslücke usw.)?

 

4.      Gesamtkosten

Bisher ist in der Öffentlichkeit bekannt die Ausgabe öffentlicher Gelder in Höhe von 7.200 € für „Prima Klima“ (Fa. diges/argus), 102.000 € für das Klimaschutzkonzept und 613 € für ein Faltblatt; hinzu kommt ein jetzt noch unbekannter Betrag für Arbeitsstunden (s. Frage 2): Welche sonstigen Aufwendungen (finanziell, sachlich) fehlen hier noch?

 

5.      Umwelt statt Papier

Die bisherigen öffentlichen Aufwendungen belaufen sich also auf allermindestens 109.813 € und haben bisher nichts als Papier hervorgebracht: Hätte das Bezirksamt im gesamten Bezirk keine bessere Verwendung dieser öffentlichen Gelder für die Umwelt gehabt (falls ja: welche?)?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Roeder teile ich Ihnen Folgendes mit:

 

1.      Deckungslücke
Wie hoch ist die Deckungslücke für den beantragten Klimaschutzmanager (bei voller Stelle/halber Stelle) in Euro (ev. Annäherungswert), und wie wird sie finanziert (Angabe der Finanzierungsart)?
(Bitte: nach Anfragen im April, Mai und August diesmal eine klare Antwort)

 

Der Eigenanteil (Differenz zwischen der beantragten Zuwendung und der Gesamtsumme der einzurichtenden Beschäftigungsposition für das Klimaschutzmanagement) beträgt nach den aktuellen Berechnungen bei einer möglichen Stellenbewertung nach Entgeltgruppe E 11 = 12.852,50 €/Jahr, bei einer möglichen Stellenbewertung nach E 12 = 13.480,25 € jeweils für eine Beschäftigungsposition im Umfang von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Berechnungen beruhen auf einer Förderquote des Bundesumweltministeriums von 65 %. Zur Minderung des Eigenanteils wird eine externe Kofinanzierung angestrebt.

Der Eigenanteil soll – wie bereits in der Antwort zu Ihrer Einwohneranfrage von 24.05.12 ausgeführt – aus den Haushaltsmitteln für „umweltschutzfördernde Maßnahmen“ geleistet werden.

 

2.      Arbeitsstunden
Wie viel Arbeitsstunden (bezahlt/unbezahlt) wurden im Umweltamt/an anderen Stellen des Bezirksamtes seit Anfang 2009  für „Ökokiez 2020“ aufgewandt? In welchem Rahmen bewegen sich die Bruttokosten je bezahlter Arbeitsstunde?
(Bitte: falls keine genauen Zahlen bekannt – Annäherungswerte)

 

Hierzu wird keine Statistik im Umwelt- und Naturschutzamt geführt. Es lässt sich auch keine seriöse Schätzung ableiten.

 

3.      Haushaltssperre
Wird die vom Bezirksbürgermeister am 29. August verhängte Haushaltssperre den „Ökokiez 2020“ in irgendeiner Weise betreffen (Ausschreibung, Deckungslücke usw.)?

 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht.
 

4.      Gesamtkosten
Bisher ist in der Öffentlichkeit bekannt die Ausgabe öffentlicher Gelder in Höhe von 7.200 € für „Prima Klima“ (Fa. diges/argus), 102.000 € für das Klimaschutzkonzept und 613 € für ein Faltblatt; hinzu kommt ein jetzt noch unbekannter Betrag für Arbeitsstunden (s. Frage 2): Welche sonstigen Aufwendungen (finanziell, sachlich) fehlen hier noch?

 

Die von Ihnen bereits mehrfach genannte Ausgabe für das Klimaschutzkonzept in Höhe von 102.000 € ist nach wie vor unzutreffend. Die Gesamtsumme für das Klimaschutzkonzept („höchstens zuwendungsfähige Ausgaben lt. Zuwendungsbescheid“) beträgt 82.824 €. Ich bitte daher, die Zahl in Ihren entsprechenden Darstellungen bzw. Veröffentlichungen zu korrigieren.

Wie bereits bei der Antwort zu 2 ausgeführt, ist der „Betrag für Arbeitsstunden“ nicht bezifferbar.

Das Bezirksamt hat im Vorfeld des Konzeptes eine „Vorstudie Integriertes Klimaschutzkonzept Klausenerplatz 2020“ in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür betrugen 2.965, 48 € Brutto. Weitere Aufwendungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

5.      Umwelt statt Papier
Die bisherigen öffentlichen Aufwendungen belaufen sich also auf allermindestens 109.813 € und haben bisher nichts als Papier hervorgebracht: Hätte das Bezirksamt im gesamten Bezirk keine bessere Verwendung dieser öffentlichen Gelder für die Umwelt gehabt (falls ja: welche?)?

 

Die Summe ist – wie bereits in der Antwort zu 4 ausgeführt – unzutreffend. Ihre Bewertung in der Sache teilt das Bezirksamt ausdrücklich nicht. Die Haushaltsmittel des Bundesumweltministeriums für die Erstellung der Kommunalen Klimaschutzkonzepte sind ihrem Wesen nach zweckgebunden. Eine andere Verwendung wäre für diese Mittel und ebenso für die Kofinanzierungsanteile der Projektpartner nicht möglich gewesen. Im Übrigen hält das Bezirksamt die Erstellung des Konzeptes als Grundlage für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen weiterhin für sinnvoll. Erste Maßnahmen werden bzw. wurden auch bereits vor Bewilligung des Klimaschutzmanagements umgesetzt bzw. die konkrete Umsetzung angegangen.

Dazu zählen u.a.

 

·         Die derzeit laufenden Arbeiten zum Anschluss der Nehring-Grundschule an die Fernwärme und damit zur Energieeinsparung. Die entsprechende Verlängerung der Fernwärmeleitung könnte prinzipiell auch von anderen Anliegern genutzt werden. Hierzu liegen dem Bezirksamt aber noch keine Angaben vor.

·         Die erfolgreiche Teilnahme der Nehring-Grundschule beim Klimaschutzwettbewerb („Berliner Klima Schule 2011“) sowie die sich daran anschließenden baulichen und technischen Maßnahmen zur Energieeinsparung, die mein Kollege Bezirksstadtrat Gröhler zugesagt hat.

·         Energie Nachbarschaften (erfolgreiche Teilnahme zweier Teams aus dem Kiez; eines davon hat bundesweit den ersten Platz belegt).

·         Die verkehrlichen Maßnahmen, die Kollege Schulte mit den Anwohner/inne/n und im Rahmen der „Verkehrswerkstatt“ diskutiert und umsetzen möchte.

·         Die Vorarbeiten für den zusätzlichen Ausgang am S-Bahnhof Westend.

 

Diese nicht vollständige Übersicht zeigt, dass Ihre Annahme („nichts als Papier“) unzutreffend ist. Im übrigen hat insbesondere der Expertenworkshop vom September 2011 zu einer Vernetzung und Kommunikation verschiedener Akteure im Kiez sowie zur Einbindung externer Expertinnen und Experten (z. B. aus Hochschulen) geführt, deren Bedeutung noch nicht im einzelnen abschätzbar ist.

 

Mit freundlichen Grüßen             

             

Jantzen                                                       

Bezirksstadträtin

 

4. Einwohnerfrage              Michael Röder

              Bibliotheken

 

1.      „Weg damit“
Die von der jetzigen Leiterin des Fachbereichs Bibliotheken betriebene Behandlung des Medienbestandes nach der buchhalterischen Leitlinie „Wenig ausgeliehen, also weg damit“ wurde von Ihnen bei Ihrem Amtsantritt kritisiert: Inwieweit ist es Ihnen seitdem gelungen, eine Korrektur gegenüber dem Fachbereich durchzusetzen?

 

2.      Literaturnobelpreisträger unwillkommen
Die Stadtbücherei am Ubf. Blissestraße will deshalb nicht einmal einen als Geschenk überlassenen Band mit Gedichten des Literaturnobelpreisträgers 2011 einstellen, weil Gedichte zu wenig ausgeliehen würden: Wie stehen Sie als zuständiger Stadtrat dazu?

 

3.      Sachverstand nicht gefragt
Die Bibliotheken dieses Bezirkes müssen sich – im Gegensatz zu anderen Bezirken – fast ausschließlich auf die Anschaffungsvorschläge der „ekz“ beschränken, so dass der Ankauf von Ratgebern erkennbar sehr im Vordergrund steht und die Bibliothekarinnen kaum noch Spielraum zur Nutzung ihrer Fachkenntnisse haben: Beabsichtigen Sie hier Änderungen vorzunehmen, bzw. welche Schritte haben Sie bereits eingeleitet?

 

4.      Bibliothek am Ubf. Blissestraße
Welche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen haben seit den 90er Jahren in der Wilmersdorfer Bibliothek am Ubf. Blissestraße stattgefunden (unter Angabe der Hauptmaßnahme), und wie viel haben die jeweiligen Maßnahmen gekostet? (Bitte: nicht wieder mit dem Hinweis auf „erheblichen Recherchebedarf im Hochbauamt“ antworten, sondern auf die bei der Leiterin des Fachbereichs Bibliotheken befindlichen Unterlagen zurückgreifen)

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die nehme ich wie folgt schriftlich Stellung.

 

Zu 1.

 

Grundlage für den Bestandsaufbau sind die mit der BVV abgestimmten Bausteine „Unterhaltung“, „Alltagsbewältigung“, „Tor zum Lernen“, „Freizeit Kinder“, „Lernen individuell“ und „musikalische Versorgung“. Darüber hinaus orientieren sich die bezirklichen Bibliotheken selbstverständlich auch am Gebrauchsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, da sie keine Archivbibliotheken sind. Das gesellschaftliche Interesse befindet sich stetig im Wandel, dies muss sich auch in einer modernen Bibliothekslandschaft widerspiegeln. Möchte man ein an den Nutzerinnen und Nutzern orientierten Medienbestand vorhalten, der auch durch die entsprechenden Besucher- und Entleihzahlen honoriert wird, muss man hierbei auch Medienbestände einer kritischen Prüfung unterziehen. Dieses gilt umso mehr, als dass sich die Bibliotheken über die Kosten- und Leistungsrechnung finanzieren müssen.

 

Zu 2.

 

Die Entscheidung über die Einarbeitung eines Geschenkes folgt den gleichen Kriterien wie für einen Neukauf, es erfolgt somit ein Abgleich mit dem genannten Bestandsprofil. Neben der Entscheidung über die inhaltliche Stimmigkeit mit dem Bestandsprofil sind auch der äußere Zustand des Geschenkes, Alter sowie die Ausleiherwartung ein Entscheidungskriterium. Darüber hinaus verursacht jede Bearbeitung und Einarbeitung eines Geschenkes Personal- und Sachkosten. Daher ist eine genaue Prüfung auch im Sinne des wirtschaftlichen Handelns und im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung notwendig. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der Literaturnobelpreisträger Tomas Tranströmer mit seinen Werken durchaus in den bezirklichen Bibliotheken vertreten ist.

 

Zu 3.

 

Die Anschaffungswege für Medien wurden in Zusammenhang mit dem inhaltlichen Profil ebenfalls umgestellt. Neben – teilweise auch auf unsere bezirklichen Bedürfnisse zurechtgeschnittenen – Angeboten der ekz wurde zum Beispiel der „Trendscout“ eingeführt als unmittelbare, sehr schnelle (Wochenrhythmus) Ergänzung des Sachbuchbestandes zu tagesaktuellen Themen mit Ankauf im örtlichen Buchhandel. Der „hohe“ Anteil Ratgeberliteratur ist als Element der Bausteine gewollt und würde sich durch eine Titelauswahl durch im Bezirk beschäftigte Bibliothekare nicht verändern. Die Fachkenntnisse der Bibliothekare sind weiterhin gefragt im Bestandsaufbau, z.B. bei der Schärfung der Profile und entsprechende Anpassung der ekz-Lieferungen auf unsere Bedürfnisse und in der Bestandsevaluierung. Die vorgenommenen Personaleinsparungen der letzten Jahre führten zu der Entscheidung der Umstellung des Einkaufes durch Inanspruchnahme von Fremdleistung. Nur die ekz bietet neben der Titelauswahl auch eine regalfertige Bearbeitung und entlastet dadurch auch von einfachen Routineaufgaben (foliieren der Medien). Die vorhandenen Personalkapazitäten und das damit verbundene fachliche Wissen können daher verstärkt direkt am Kunden im Auskunftsdienst, im Bereich der Leseförderung etc. eingesetzt werden.

 

Zu 4.

 

In den Jahren 2002 bis 2012 fanden Umbau- und Renovierungsmaßnahmen von insgesamt ca. 690 T€ statt. Neben den eher überwiegend kleinteiligeren Renovierungsmaßnahmen fanden in den Jahren 2005 und 2009 größere Baumaßnahmen statt. Im Jahr 2005 erfolgten u.a. Umbau- und Sanierungsarbeiten der Bibliothek, der Einbau eines Aufzuges und Elektroverteilungs- und Installationsarbeiten. Im Jahr 2009 erfolgten u.a. die im Rahmen von RFID notwendigen Arbeiten sowie die Sanierung der Fenster einschl. Sonnenschutz und der Umbau der Heizungsanlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

5. Einwohnerfrage              Ute Becker

Hotelneubau Gervinusstraße 43 – Befreiungen und Berechnungen

 

1.      Welche Traufhöhe weist die Bebauung der Gervinusstraße in der Umgebung des geplanten Hotelneubaus, Gervinusstraße 43) auf, bzw. wie wirkt sich die genehmigte Traufhöhe von 19,90 m auf umbauten Raum und Nutzfläche aus, wenn diese von der vor Ort üblichen Traufhöhe abweicht?

 

2.      Da so genannte „Staffelgeschosse“ durchaus auch als Vollgeschosse (Café u.a.m.) genutzt werden, stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, ob es sich bei dem Erdgeschoss (Tiefgarage) und dem Dachgeschoss (Staffelgeschoss) um Vollgeschosse handelt (bei Bejahung also sieben Geschosse), ergänzt durch die Frage, wie hoch die lichten Höhen in der Mitte des Erdgeschosses (Tiefgarage) sind sowie die lichten Höhen in einem gedachten Querschnitt durch das Dachgeschoss an 3 Punkten: je einmal hinter den Außenwänden und einmal unter der Firstlinie?

 

3.      Welches sind die wesentlichen, am 3./4. Mai 2012 im Bauprojekt „Frühstückshotel Gervinusstraße 43“ genehmigten Befreiungen, die sich in der Steigerung der GFZ von 1,5 auf 1,981 niederschlagen, und welche Gegenleistungen hat der Investor zu erbringen?

 

4.      Verstehe ich recht, dass die im Städtebaulichen Vertrag vom 21. Dezember 2004 projektierte Geschossflächensumme von 5.650,00 m² dem gesuchten Investor eine GFZ von ca. 1,98 darbot, was zu der üblichen GFZ von 1,5 ((1,5 x 2850 = 4.275,00 m²) ein Mehr von 1.375,00 m² entspräche – im vorliegenden Fall mit der Geschossflächensumme von 5.651,55 m² (bei GRZ = 1,981).gar um 1,55 m² überschritten wurde

 

5.      Da sich aus dem Verhältnis der bebauten Hotelfläche von 1.070,17 m² zur Grundstücksfläche von 2.850,00 m² die Grundflächenzahl (GRZ) von 3,76 ergibt, da sich bei mindestens zu erwartenden 6 Vollgeschossen 6.424,26 m² Geschossflächensumme ergäben, was den Rahmen der im Städte­bau­lichen Vertrag vom 21. Dezember 2004 (laut Genehmigungsakte) anvisierten Geschossflächensumme von 5.650,00 m² um mehr als 700 m² sprengen würde, muss ich endlich die Frage stellen, wer hier irrt: das Bezirksamt oder ich, und dringend um Begründungen, gegebenenfalls um nachvollziehbare Korrektur bitten, wo auch immer notwendig.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Ute Becker teile ich Folgendes schriftlich mit:

 

1.    Welche Traufhöhe weist die Bebauung der Gervinusstraße in der Umgebung des geplanten Hotelneubaus, Gervinusstraße 43 auf, bzw. wie wirkt sich die genehmigte Traufhöhe von 19,90 m auf umbauten Raum und Nutzfläche aus, wenn diese von der vor Ort üblichen Traufhöhe abweicht?

 

Bei der Einschätzung des Projekts wurde von der allgemeinen Berliner Traufhöhe ausgegangen. Eine Ermittlung der einzelnen Gebäudehöhen erfolgte nicht. In der Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung vom 6. Oktober 2011 heißt es:

 

„Mit einer Traufhöhe von 19,90 Meter und einer Oberkante Attika/Staffelgeschoss von 22,30 Meter überschreitet der Baukörper nicht eine ortsübliche Höhenentwicklung und fügt sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in das städtebauliche Gefüge ein. Durch den geplanten Baukörper wird der Eckbereich baulich definiert, er erhält eine bauliche Fassung.“

 

2.    Da so genannte „Staffelgeschosse“ durchaus auch als Vollgeschosse (Café u.a.m.) genutzt werden, stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, ob es sich bei dem Erdgeschoss (Tiefgarage) und dem Dachgeschoss (Staffelgeschoss) um Vollgeschosse handelt (bei Bejahung also sieben Geschosse), ergänzt durch die Frage, wie hoch die lichten Höhen in der Mitte des Erdgeschosses (Tiefgarage) sind sowie die lichten Höhen in einem gedachten Querschnitt durch das Dachgeschoss an 3 Punkten: je einmal hinter den Außenwänden und einmal unter der Firstlinie?

 

Es sind sechs Vollgeschosse, da das Staffelgeschoss kein Vollgeschoss ist! Die lichte Höhe des Erdgeschosses beträgt 2,85 Meter. Die lichten Höhen im Dachgeschoss betragen 2,25 bis 2,29 Meter, und haben somit keine Aufenthaltsraumqualität. Eine Firstlinie ist nicht vorhanden, da es sich um ein Flachdach handelt.

 

3.    Welches sind die wesentlichen, am 3./4. Mai 2012 im Bauprojekt „Frühstückshotel Gervinusstraße 43“ genehmigten Befreiungen, die sich in der Steigerung der GFZ von 1,5 auf 1,981 niederschlagen, und welche Gegenleistungen hat der Investor zu erbringen?

 

Im städtebaulichen Vertrag wurde geregelt, dass die Freiflächen gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten sind und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

 

4.    Verstehe ich recht, dass die im Städtebaulichen Vertrag vom 21. Dezember 2004 projektierte Geschossflächensumme von 5.650,00 m² dem gesuchten Investor eine GFZ von ca. 1,98 darbot, was zu der üblichen GFZ von 1,5 ((1,5 x 2850 = 4.275,00 m²) ein Mehr von 1.375,00 m² entspräche – im vorliegenden Fall mit der Geschossflächensumme von 5.651,55 m² (bei GRZ = 1,981) gar um 1,55 m² überschritten wurde.

 

5.    Da sich aus dem Verhältnis der bebauten Hotelfläche von 1.070,17 m² zur Grundstücksfläche von 2.850,00 m² die Grundflächenzahl (GRZ) von 3,76 ergibt, da sich bei mindestens zu erwartenden 6 Vollgeschossen 6.424,26 m² Geschossflächensumme ergäben, was den Rahmen der im Städtebaulichen Vertrag vom 21. Dezember 2004 (laut Genehmigungsakte) anvisierten Geschossflächensumme von 5.650,00 m² um mehr als 700 m² sprengen würde, muss ich endlich die Frage stellen, wer hier irrt: das Bezirksamt oder ich, und dringend um Begründungen, gegebenenfalls um nachvollziehbare Korrektur bitten, wo auch immer notwendig.

 

Zu 4. und 5.:

 

Das Grundstück hat eine Größe von 2850 m2. Laut Stellungnahme der Stadtplanung ist eine GRZ von 0,3 zulässig und eine GFZ von 1,8. Bei einer GRZ von 0,3 kann eine Fläche von 855,00 m2 bebaut werden. Die im Rahmen der Befreiung genehmigte GRZ von 0,37 entspricht einer bebauten Fläche von 1062,37 m2. Damit wurde eine Fläche von 207,37 m2 zusätzlich zugelassen. Bei einer GFZ von 1,8 kann eine Geschossfläche von 5031,00 m2 bebaut werden. Es wurde durch Befreiung eine GFZ von 1,98 zugelassen (5645,33 m2). Im städtebaulichen Vertrag wurde eine Geschossfläche von 5650 m2 festgelegt. Die Geschossfläche liegt also damit nicht über dem Wert, der im städtebaulichen Vertrag festgelegt worden ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

6. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Probleme rund um den Stuttgarter Platz

 

1.      Die  Beantwortung meiner Bürgerfragen zur BVV am 24.5.Mai wurde mit der Begründung abgelehnt: "Es handele sich um eine laufendes Antragsverfahren. "Wie ist das mit der vorliegenden Information über eine Anfang Mai erteilte Baugenehmigung in Einklang zu bringen?

 

2.      Wie können in diesem Zusammenhang dann die baupolitischen  Sprecher der Parteien folgendermaßen zitiert werden: "Da uns das Projekt nicht bekannt ist, können wir dazu keine Antwort geben"?

 

3.      Obwohl seit Jahren (mit dem Abschluss des baupolitischen Vertrages von BA und Grundstückseigentümer über die Gesamtfläche beiderseits der Lewisham/Gervinusstr. 2004)Bürger immer wieder den Stadtrat zu einer offenen Informationspolitik aufgefordert haben, wird behauptet "dem Bezirksamt sind bisher keine Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner bekannt  geworden, zu dem Bauvorhaben Rede und Antwort zu stehen"?

 

4.      In der Stellungnahme des BA zum BVV Beschluss vom 24.5. zur Situation südlich des Stuttgarter Platzes,(Runder Tisch) geht dieses  mit keinen Worten auf das Bauprojekt ein,  obwohl es nachweislich entscheidend auf das Kiezumfeld einwirken wird (Hotel mit weit über 300 Betten), ja selbst die betroffenen Vermieter und Mieter des gegenüberliegenden Straßenfeldes wurden nicht informiert .Welche Form der Bürgerbeteiligung praktiziert der Stadtrat, trotz des Anspruches auf Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung (Thema des Monates September)?

 

5.      In der Stellungnahme des BA zum BVV Beschluss vom 16.8.12 (Gaslicht) wird der Bereich Altcharlottenburg und Lietzensee von der Gaslichtumrüstung ausgenommen. Bedeutet dies, dass in den Straßen Rund um den Stuttgarter Platz und das Amtsgericht Charlottenburg (insbesondere in der Leonhardtstr.) die Gaslaternen entfernt werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Joachim Neu teile ich Folgendes schriftlich mit:

 

1.    Die  Beantwortung meiner Bürgerfragen zur BVV am 24.5.Mai wurde mit der Begründung abgelehnt: "Es handele sich um eine laufendes Antragsverfahren." Wie ist das mit der vorliegenden Information über eine Anfang Mai erteilte Baugenehmigung in Einklang zu bringen?

 

Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Einwohneranfrage war die Baugenehmigung dem Antragsteller noch nicht bekannt gegeben. Eine Zustellung erfolgt erst nach dem Eingang der geforderten Gebühr, das entsprechende Schreiben wurde am 20. Juli 2012 versandt.

 

2.    Wie können in diesem Zusammenhang dann die baupolitischen Sprecher der Parteien folgendermaßen zitiert werden: "Da uns das Projekt nicht bekannt ist, können wir dazu keine Antwort geben"?

 

Da eine Information über das Vorliegen der Bauvoranfrage am 25. April 2012 im Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgte, kann das Bezirksamt diese Frage nicht beantworten.

 

3.    Obwohl seit Jahren (mit dem Abschluss des baupolitischen Vertrages von BA und Grundstückseigentümer über die Gesamtfläche beiderseits der Lewisham/Gervi-nusstr. 2004)Bürger immer wieder den Stadtrat zu einer offenen Informationspolitik aufgefordert haben, wird behauptet "dem Bezirksamt sind bisher keine Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner bekannt  geworden, zu dem Bauvorhaben Rede und Antwort zu stehen"?

 

Gerne steht das Bezirksamt Rede und Antwort, wenn entsprechende Wünsche konkret geäußert werden.

 

4.    In der Stellungnahme des BA zum BVV Beschluss vom 24.5. zur Situation südlich des Stuttgarter Platzes,(Runder Tisch) geht dieses  mit keinen Worten auf das Bauprojekt ein,  obwohl es nachweislich entscheidend auf das Kiezumfeld einwirken wird (Hotel mit weit über 300 Betten), ja selbst die betroffenen Vermieter und Mieter des gegenüberliegenden Straßenfeldes wurden nicht informiert .Welche Form der Bürgerbeteiligung praktiziert der Stadtrat, trotz des Anspruches auf Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung (Thema des Monates September)?

 

Da bekannt war und ist, dass auf dem Grundstück Gervinusstraße 43 eine Bebauung vorgesehen ist, wurde auf eine Erwähnung in der Vorlage zur Kenntnisnahme 0135/4 verzichtet.

 

5.    In der Stellungnahme des BA zum BVV Beschluss vom 16.8.12 (Gaslicht) wird der Bereich Altcharlottenburg und Lietzensee von der Gaslichtumrüstung ausgenommen. Bedeutet dies, dass in den Straßen Rund um den Stuttgarter Platz und das Amtsgericht Charlottenburg (insbesondere in der Leonhardtstr.) die Gaslaternen entfernt werden?

 

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bleiben die Gaslaternen in der Leonhardtstraße und an der Ecke Stuttgarter Platz erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

7. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

Im Tagesspiegel vom 15.09.2012 wurde veröffentlicht, dass Herr Schulte mit dem Investor verhandeln möchte, um Teile der Anlage zu sichern.

 

1.      Welcher Teil der Anlage ist gemeint (die Frage ist örtlich gemeint: Forckenbeckstr? Oder ein zweiter Riegel an der Cunostr? Oder ein anderer Teil?)
 

2.      Um wie viel m² wird es bei den Verhandlungen gehen?
 

3.      Man hört, Herr Nussbaum hätte die Absicherung des Klagerisikos nicht vollständig abgelehnt sondern gesagt, dass der Bebauungsplan unterzeichnet werden soll und Lorac/Lonestar klagen soll. Erst, wenn ein Gericht entschieden hat, ob überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung oder auf Übernahme besteht – was ja nach dem ersten Gutachten, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan erst aufgestellt wurde, verneint wird -, werde er sich mit der Frage nach der Übernahme einer Entschädigung oder der Stellung eines Ersatzgrundstückes (siehe Morgenpost vom 09.09.2012) beschäftigen. Stimmt das?
 

4.      Warum will man nun, durch Verhandlungen über eine Teilsicherung des Areals mit dem Investor, seine Verhandlungsposition derart einschränken? Laut erstem Gutachten besteht dieses Risiko überhaupt nicht, und wenn nur in Höhe eines Betrages, den die Kleingärtner und der Bezirk/Landesverband bereit sind, abzusichern.

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.


 

 
 

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