Drucksache - 0107/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Judith Stückler 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage                            Carsten Schmidt

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße             

 

1.      Ist es korrekt, dass die Sperrung der Knobelsdorffstraße / Sophie-Charlotten-Straße zu Ende Februar 2012 zurück gebaut wird?
 

2.      Die BVV hatte 2010 die endgültige Sperrung beschlossen und umsetzen lassen. Welche Gründe gibt es, diese Sperrung jetzt zurück zu nehmen?
 

3.      Was tut die SPD jetzt (nach der gewonnen Wahl), um dieses Ziel der Sperrung wieder zu erreichen, nachdem Mitte 2010 (vor der Wahl) die SPD Unterschriften im Kiez für eine Schließung sammelte?
 

4.      Welches Verkehrsaufkommen (vielleicht Anzahl / Stunde) ist in einer Verkehrsberuhigten Zone noch tolerabel? Wann muss wie eingegriffen werden?
 

5.      Warum wird der Ermessensspielraum, der dem Baustadtrat zur Verfügung steht, nicht gemeinsam mit den betroffenen entwickelt.

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Schmidt,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.    Ist es korrekt, dass die Sperrung der Knobelsdorffstraße/Sophie-Charlotten-Straße zu Ende Februar 2012 zurück gebaut wird?

 

Vor Öffnung der Knobelsdorffstraße muss die Ampelschaltung zwingend geändert werden. Dies kann nur von der Verkehrslenkung vorgenommen werden, die erst nach der Informationsveranstaltung beauftragt wird. Eine Öffnung wird somit wohl frühestens im März erfolgen.

 

2.    Die BVV hatte 2010 die endgültige Sperrung beschlossen und umsetzen lassen. Welche Gründe gibt es, diese Sperrung jetzt zurück zu nehmen?

 

Bei der Frage 2 verweise ich auf den Vorspann.

 

3.    Was tut die SPD jetzt (nach der gewonnenen Wahl), um dieses Ziel der Sperrung wieder zu erreichen, nachdem Mitte 2010 (vor der Wahl) die SPD Unterschriften im Kiez für eine Schließung sammelte?

 

Die Frage kann ich nicht beantworten, da ich als Bezirksstadtrat die Fragen zu beantworten habe und nicht als Parteimitglied. Ich weiß aber, dass die örtliche SPD Abteilung sich auch klar positioniert hat für eine Beibehaltung der Sperrung, aber die Schwierigkeiten bei der politischen Bewertung auch sieht. Ich hoffe, dass sich die SPD an den weiteren konzeptionellen Überlegungen um Klausenerplatz beteiligen wird.

 

4.    Welches Verkehrsaufkommen (vielleicht Anzahl/Stunde) ist in einer verkehrsberuhigten Zone noch tolerabel? Wann muss wie eingegriffen werden?

 

Hier gibt es keine gesetzlichen klaren Vorgaben und es bedarf in jedem Fall einer Einzelfallbetrachtung. Natürlich hat das Bezirksamt auch die Entscheidung des VG Koblenz ausgewertet. Mit der Argumentation, dass nur 20 Autos pro Stunde zulässig seien, kommen wir dann nämlich im Umkehrschluss zu der Frage, ob die verkehrsberuhigte Zone insgesamt dann rechtsmäßig ist. Deswegen wird in Berlin anders als in Bad Kreuznach stärker auf die Frage des Prozentanteils des Durchgangsverkehrs eingegangen. Der betrug vor der Schließung in Bad Kreuznach 55 %.

 

5.    Warum wird der Ermessensspielraum, der dem Baustadtrat zur Verfügung steht, nicht gemeinsam mit den betroffenen entwickelt?

 

Bei der Frage 5 verweise ich auf den Vorspann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

2. Einwohnerfrage                            Martina Gabriel

                                                        Sperrung Knobeldorffstraße

 

1.      Warum kann der Baustadtrat Schulte trotz eines Mehrheitsbeschlusses der BVV einfach die Sperrung der Knobelsdorffstr./Sophie-Charlotten-Str. anweisen?
 

2.      Wie kann eine beschlossene Straßensperrung ohne eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden?
 

3.      Wie können dabei einfach öffentliche Gelder für einen Rückbau der Sperrung verschwendet werden?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Gabriel,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.    Warum kann der Baustadtrat Schulte trotz eines Mehrheitsbeschlusses der BVV einfach die Sperrung der Knobelsdorffstr./Sophie-Charlotten-Str. anweisen?

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass in der Frage statt Sperrung Öffnung gemeint war. In einem Rechtsstaat kann das Interesse Weniger manchmal die Umsetzung einer Mehrheitsentscheidung verhindern. Das Bezirksamt ist natürlich an Recht und Gesetz gebunden.

 

2.    Wie kann eine beschlossene Straßensperrung ohne eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden?

 

Bei der Frage 2 verweise ich auf den Vorspann.

 

3.    Wie können dabei einfach öffentliche Gelder für einen Rückbau der Sperrung verwendet werden?

 

Wenn eine Maßnahme rechtlich erforderlich ist, muss sie auch umgesetzt werden, insofern wird dann auch kein Geld verschwendet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

3. Einwohnerfrage                            Brigitte Caspers

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Gibt es dazu eine konkrete Planung?
 

2.      Wenn ja- auf welcher rechtlichen Grundlage?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Caspers,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

 

1.    Gibt es dazu eine konkrete Planung?

2.    Wenn ja – auf welcher rechtlichen Gründlage?

 

Bei der Bürgeranfrage 3 verweise ich auf den Vorspann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage                            Claudia Gdaniec

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Warum will der Baustadtrat die Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Ecke Sophie-Charlotten-Straße bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung aufheben?
 

2.      Warum plant das Bezirksamt nicht, gegebenenfalls Widerspruch einzulegen bzw. in Berufung zu gehen, falls das Gericht gegen die Bedürfnisse der Mehrheit der Anwohner entscheidet, die sich vor einiger Zeit in einer inoffiziellen Befragung ganz deutlich mehrheitlich für eine Sperrung aussprachen? Die Handvoll Kunde/Kundinnen für die paar Geschäfte hier im Abschnitt, die mit dem Auto kommen, können leicht von einer Seite hereinfahren. Das Problem ist doch eher eins der Parkmöglichkeit, nicht der Zufahrt.
 

3.      Warum liegt es der BVV und dem Bezirksamt nicht am Herzen, in einer Zeit der Verunsicherung der Bürger/innen und der viel beschworenen Politikverdrossenheit das Interesse der Basis zu wahren?
 

4.      Kann die Sperrung an der Ecke nicht mechanisch so umorganisiert werden, dass Müllabfuhr und Feuerwehr von beiden Seiten Zugang hat (wie in anderen Städten gesehen)?
 

5.      Kann das Bezirksamt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten, in Berufung gehen/Widerspruch einlegen, und erst handeln, nachdem alle Mittel ausgeschöpft sind und den Anwohner/innen die Lage einleuchtend erklärt wurde, und dann die Sperrung ausschließlich in Richtung Autobahn aufheben?
 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Gdaniec,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Warum will der Baustadtrat die Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Ecke Sophie-Charlotten-Straße bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung aufheben?

 

Bei der Frage 1 verweise ich auf den Vorspann.

 

2.              Warum plant das Bezirksamt nicht, gegebenenfalls Widerspruch einzulegen bzw. in Berufung zu gehen, falls das Gericht gegen die Bedürfnisse der Mehrheit der Anwohner entscheidet, die sich vor einiger Zeit in einer inoffiziellen Befragung ganz deutlich mehrheitlich für eine Sperrung aussprachen? Die Handvoll Kund_innen für die paar Geschäfte hier im Abschnitt, die mit dem Auto kommen, können leicht in einer Seite hereinfahren. Das Problem ist doch eher eins der Parkmöglichkeit, nicht der Zufahrt.

 

Das Bezirksamt schätzt ein weiteres Austragen vor Gericht als wenig erfolgreich ein. Diese Entscheidung basiert nicht darauf, dass dem Interesse etwaiger Kundinnen und Kunden der Vorrang eingeräumt wurde.

 

3.              Warum liegt es der BVV und dem Bezirksamt nicht am Herzen, in einer Zeit der Verunsicherung der Bürger_innen und der viel beschworenen Politikverdrossenheit das Interesse der Basis zu wahren?

 

Das Interesse der Basis hebelt rechtliche Vorgaben nicht aus. Insofern ist es wichtig, dass rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene geändert werden, damit auch Handlungsspielräume für Maßnahmen bestehen, die allein aufgrund von verkehrspolitischen Überlegungen geleitet werden. Deswegen ist es auch meine Pflicht über die getroffene Entscheidung breit zu informieren und mich der Diskussion zu stellen. Vor Gericht als Held unterzugehen, führt nach meiner Ansicht nicht weiter und fördert gerade die von Ihnen kritisierte Politikverdrossenheit.

 

4.              Kann die Sperrung an der Ecke nicht mechanisch so umorganisiert werden, dass Müllabfuhr und Feuerwehr von beiden Seiten Zugang hat (wie in anderen Städten gesehen)?

 

Ja, technisch ist das z.B. durch sehr kostenintensive und reparaturanfällige versenkbare Poller möglich.

 

5.              Kann das Bezirksamt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten, in Berufung gehen/Widerspruch einlegen, und erst handeln – nachdem alle Mittel ausgeschöpft sind und den Anwohner_innen die Lage einleuchtend erklärt wurde – und dann die Sperrung ausschließlich in Richtung Autobahn aufheben?

 

Grundsätzlich kann das Bezirksamt so vorgehen, ich halte solch ein Vorgehen aber nicht für sinnvoll.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

5. Einwohnerfrage                            Martina Riede

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße zwei Kinderläden befinden? Um die Ecke in der Nehringstraße sind zwei Schulen und weitere Einrichtungen für Kinder. Die Knobelsdorffstraße wird von etlichen Kindern/Schülern/Jugendlichen an nahezu jeder Stelle tagsüber zu nahezu jeder Uhrzeit auf Hin- Und Rückwegen überquert. Wie soll Sicherheit dieser Kinder gesichert werden, wenn die Sperrung der Knobelsdorffstraße zur Sophie-Charlotten-Straße aufgehoben würde?
 

2.      Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße in den letzten Jahren eine rege und sehr beliebte Gaststätten- und Cafe-Kultur entwickelt hat? Dort kommen viele Eltern mit Kindern sowie zahlreiche andere Gäste gerade deswegen hin, weil es sich dort um einen relativ sicheren und vergleichsweise ruhigen Ort handelt. Wie soll die Attraktivität des Standortes nach der geplanten Öffnung erhalten bleiben?
 

3.      Wissen Sie, dass sich auch jetzt nur ein sehr kleiner Teil der Autofahrer an die bestehende Regelung mit Schrittgeschwindigkeit hält? Ein großer Teil der Autofahrer fährt auch jetzt mit krass überhöhter Geschwindigkeit durch den verkehrsberuhigten Bereich.
Aufgrund der bestehenden Sperrung wird der von der Stadtautobahn anbrandende Verkehr jetzt immerhin an der Sophie-Charlotten-Straße in der Geschwindigkeit gebrochen. Wie wollen Sie das Durchbrettern – vormals ein sehr beliebter Sport, nicht nur bei jungen Autofahrern – in Zukunft verhindern?
 

4.      Wäre es nicht viel sinnvoller, auch im Horstweg, der jetzt sicher durch einen Teil des sonst durch die Knobelsdorffstraße brausenden Durchgangsverkehrs belastet ist, die Schrittgeschwindigkeit einzuführen und/oder die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch bauliche Maßnahmen (Straßenerhöhungen etc.) zu gewährleisten?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Riede,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße zwei Kinderläden befinden? Um die Ecke in der Nehringstraße sind zwei Schulen und weitere Einrichtungen für Kinder. Die Knobelsdorffstraße wird von etlichen Kindern/Schülern/Jugendlichen an nahezu jeder Stelle tagsüber zu nahezu jeder Uhrzeit auf Hin- und Rückwegen überquert. Wie soll Sicherheit dieser Kinder gesichert werden, wenn die Sperrung der Knobelsdorffstraße zur Sophie-Charlotten-Straße aufgehoben würde?

 

Ja, die Kinderläden sind bekannt.

Zum Thema Verkehrssicherheit: In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fahrzeugführer „Fußgänger weder gefährden noch behindern.“ Das Ordnungsamt und die Polizei werden gebeten, verstärkt Kontrollen vorzunehmen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften umzusetzen.

 

2.              Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße in den letzten Jahren eine rege und sehr beliebte Gaststätten- und Cafe-Kultur entwickelt hat? Dort kommen viele Eltern mit Kindern sowie zahlreiche andere Gäste gerade deswegen hin, weil es sich dort um einen relativ sicheren und vergleichsweise ruhigen Ort handelt. Wie soll die Attraktivität des Standortes nach der geplanten Öffnung erhalten bleiben?

 

Ja, auch das Bezirksamt bedauert die befürchteten negativen Auswirkungen.

 

3.              Wissen Sie, dass sich auch jetzt nur ein sehr kleiner Teil der Autofahrer an die bestehende Regelung mit Schrittgeschwindigkeit hält? Ein großer Teil der Autofahrer fährt auch jetzt mit krass überhöhter Geschwindigkeit durch den verkehrsberuhigten Bereich. Aufgrund der bestehenden Sperrung wird der von der Stadtautobahn anbrandende Verkehr jetzt immerhin an der Sophie-Charlotten-Straße in der Geschwindigkeit gebrochen. Wie wollen Sie das Durchbrettern – vormals ein sehr beliebter Sport, nicht nur bei jungen Autofahrern – in Zukunft verhindern?

 

Es ist mein erklärtes Ziel durch die Auswertung der veranlassten Verkehrszählungen jetzt endlich ein Gesamtkonzept für den Kiez Klausenerplatz zu entwickeln, der die Problematik des Durchgangsverkehrs in den Mittelpunkt stellt. Je größer hier für die unterschiedlichen Bereiche des Kiezes Lösungen gefunden werden, um so eher sind erneute rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

 

4.              Wäre es nicht viel sinnvoller, auch im Horstweg, der jetzt sicher durch einen Teil des sonst durch die Knobelsdorffstraße brausenden Durchgangsverkehrs belastet ist, die Schrittgeschwindigkeit einzuführen und/oder die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch bauliche Maßnahmen (Straßenerhöhungen etc.) zu gewährleisten?

 

Auch diese Maßnahmen werden in die Prüfungen mit einbezogen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

6. Einwohnerfrage                            Michael Roeder

                                                        Ökokiez 2020

 

1.      Warum hat das Bezirksamt  über 100.000 € Steuergelder für das Klimaschutzkonzept zum „Ökokiez 2020“ ausgegeben, wo doch das Umweltamt kostenlos jederzeit entsprechende Handlungsvorschläge in den vielen Konzepten derselben Firma im Internet hätte finden können?
 

2.      Wie erklärt das Bezirksamt in diesen Zeiten der Haushaltsdisziplin, dass es bisher im Zusammenhang mit „Ökokiez 2020“ schon über 100.000 € Steuergelder ausgegeben und viele Arbeitsstunden im Umweltamt aufgewendet hat, ohne dass dafür irgendetwas Praktisches für die Umwelt geschaffen wurde und wegen fehlender Gelder vermutlich auch nicht geschaffen wird?
 

3.      Will das Bezirksamt zusätzlich die Förderung eines Klimaschutzmanagers für das ½ km² große Viertel am Klausenerplatz bei weiteren Kosten von etwa 155.000 € Steuergeldern beantragen, obwohl es im Dezember 2011 endgültig die vier Jahre alte Forderung der BVV nach einem Klimaschutzkonzept für den Gesamtbezirk mit seinen 64 ¾ km² wegen mangelnder rechtlicher Eingriffsmöglichkeiten abgelehnt hat?
 

4.      Wie kommt es, dass zwei – vom selben Geschäftsführer geleitete und im Klausenerplatzkiez ansässige –  Firmen vom Bezirksamt/Umweltamt immer wieder im Zusammenhang mit „Ökokiez 2020“ bevorzugt beteiligt werden?
 

5.      Hat das Bezirksamt bereits – wie die Kollegen in Pankow – mit der Gewobag Verhandlungen aufgenommen, um die Mietpreissteigerungen, die durch das Klimaschutzkonzept (Stichwort:  energetische Sanierung) nachdrücklich gefördert werden, zu dämpfen und sozialverträglich zu gestalten?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

 

Sehr geehrter Herr Roeder,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt hat für das Vorhaben keine eigenen Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgte über Mittel der Kommunalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Kofinanzierung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Sen Stadt) und der Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG. Die Projektsumme für das Klimaschutzkonzept zum „Ökokiez 2020“ betrug insgesamt 82.824 €. Die Mittel der Kommunalen Klimaschutzinitiative des BMU speisen sich nach unserer Erkenntnis aus zweckgebundenen Mitteln des Emissionszertifikatehandels.

 

Die Annahme, das Umweltamt könne ohne Bestandsaufnahme und Ableitung von Maßnahmen aus der örtlichen Situation „baukasten-artig“ Handlungsvorschläge zusammenstellen, entspricht nicht den fachlich-wissenschaftlichen Mindeststandards. Wesen eines Klimaschutzkonzeptes ist, dass es aus Analysen des betroffenen Gebietes gespeist und die Sachkunde der örtlichen Experten/Expertinnen einbezogen wird.

 

Zu 2.:

Auf die Frage der Finanzierung wurde bereits eingegangen.

 

Die Erstellung eines Konzeptes ist ein notwendiger erster Schritt, um Maßnahmen zu definieren, die als nächstes umgesetzt werden sollen. Das nun folgende Klimaschutzmanagement ist beantragt und ich bin zuversichtlich, dass eine Bewilligung erfolgen wird und wir mit der Umsetzung bald beginnen können.

 

Zu 3.:

Die Beantragung der Förderung eines Klimaschutzmanagers wurde im Bezirksamt einstimmig beschlossen und im Umweltausschuss fraktionsübergreifend befürwortet. Die von Ihnen genannte Summe kann ich nicht bestätigen; die Summe wird erst im Zusammenhang mit der Antragstellung ermittelt. Die Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Mitteln und nicht aus Haushaltsmitteln des Bezirks.

 

Zu dem Klimaschutzkonzept für den Bezirk: Das Bezirksamt hat die Forderung der BVV nach einem Klimaschutzkonzept für den Gesamtbezirk nicht abgelehnt. Es sieht lediglich vorerst davon ab, „ein bezirkliches Klimaschutzprogramm (im Sinne einer Konzeptentwicklung, die inhaltlich und flächenhaft den gesamten Bezirk abdeckt) zu entwickeln“ (Vorlage zur Kenntnisnahme Drs. 1182/3). Das Bezirksamt hat sich entschieden, die für ein solches Konzept erforderlichen personellen Ressourcen zunächst in das Öko-Kiez-Vorhaben zu lenken mit dem Ziel, erfolgreiche Maßnahmen zur CO²-Minderung auch auf weitere Teile des Bezirks übertragen zu können.

 

Zu 4.:

Es wurden keine Firmen vom Bezirksamt bevorzugt beteiligt.

 

Zu 5.:

Das Bezirksamt hat bisher keine Verhandlungen mit der GEWOBAG aufgenommen. In den Steuerungsrunden wurde diese – nicht nur auf Maßnahmen der GEWOBAG zutreffende -  Problematik aber thematisiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

 

7. Einwohnerfrage                            Christian Bade

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Welche konkreten Gründe führten seinerzeit zur Sperrung der KS (BVV-Beschlüsse, Beschlussvorlagen, Gutachten, Verkehrszählungen, etc.)?
 

2.      Wer ist für den damaligen Beschluss verantwortlich, der endgültig zur Sperrung der KS führte: Wer hat seinerzeit für und wer gegen die Sperrung gestimmt und wer war federführend?
 

3.      Welchem konkreten Ziel dient die nun kurzfristig geplante Verkehrszählung im Kiez (Sperrung der KS oder anderer Straßen, Diagonalsperrung in der KS, Einbahnstraßenregelungen, Straßenkissen, bauliche Änderungen im Straßenraum)?
 

4.      Hat der Bezirk zurzeit finanzielle Möglichkeiten, ggf. nach dem Abbau der Sperrung andere verkehrsberuhigende und/oder –vermindernde Maßnahmen in der KS zu realisieren?
 

5.      Wie ist es möglich, das Einzelne diese Maßnahme zu Fall bringen können, die doch von der großen Mehrheit der Kiezbewohner und der Politiker gewollt wird (ist die Gesetzgebung hier lücken- oder fehlerhaft)?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Bade,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Welche konkreten Gründe führten seinerzeit zur Sperrung der KS (BVV-Beschlüs-se, Beschlussvorlagen, Gutachten, Verkehrszählungen etc.)?

 

Die Sanierung der Spandauer Damm Brücke und die Veränderung der Verkehrsströme war Ursache der Straßensperrung im Mai 2008.

 

2.              Wer ist für den damaligen Beschluss verantwortlich, der endgültig zur Sperrung der KS führte: Wer hat seinerzeit für und wer gegen die Sperrung gestimmt und wer war federführend?

 

Das Bezirksamt war und ist verantwortlich, seit dem 1. Januar 2011 bin ich als Stadtrat für den Bereich der Straßenverkehrsbehörde zuständig.

 

3.              Welchem konkreten Ziel dient die nun kurzfristig geplante Verkehrszählung im Kiez (Sperrung der KS oder anderer Straßen, Diagonalsperrung in der KS, Einbahnstraßenregelungen, Straßenkissen, bauliche Änderungen im Straßenraum)?

 

Die angeordneten Verkehrszählungen dienen der Ermittlung von Zahlen, die als Grundlage für die Planung weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsberuhigung dienen sollen. Erst nach Analyse der Zahlen werden vom Bezirksamt Vorschläge gemacht, die dann mit der Anwohnerschaft und den bezirklichen Gremien zu diskutieren sind.

 

4.              Hat der Bezirk zurzeit finanzielle Möglichkeiten, ggf. nach dem Abbau der Sperrung andere verkehrsberuhigende und/oder –vermindernde Maßnahmen in der KS zu realisieren?

 

Ja, da geplant ist durch eine Schwerpunktsetzung in der Bewirtschaftung der für die Unterhaltung des Straßenlandes zur Verfügung stehenden Mittel hier Möglichkeiten zu schaffen.

 

5.              Wie ist es möglich, das Einzelne diese Maßnahme zu Fall bringen können, die doch von der großen Mehrheit der Kiezbewohner und der Politiker gewollt wird (ist die Gesetzgebung hier lücken- oder fehlerhaft)?

 

In einem Rechtsstaat kann das Interesse weniger manchmal die Umsetzung einer Mehrheitsentscheidung verhindern. Das ist auch richtig so, auch wenn es in diesem Fall nicht erfreulich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

8. Einwohnerfrage                            Katrin Kotzak

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Von welchen Werten (in _absoluten_ Zahlen) in der aktuellen Verkehrszählung (geschlossene KS) und in der angekündigten nachfolgenden Verkehrszählung (offene KS) macht Herr Schulte abhängig, ob die Knobelsdorffstraße wieder zugemacht wird oder offen bleibt?
 

2.      Welche Punkte fanden in der Beurteilung, die Schließung der Knobelsdorffstraße rückgängig zu machen, seitens des zuständigen Stadtrats noch Berücksichtigung (vermeintliche fehlende Daten aus Verkehrszählungen hier bitte ausgenommen)?
 

3.      Im Frühjahr 2011 sollte, laut Ankündigung der vorherigen Baustadträtin, der Horstweg in eine Verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden. Hier ist bislang nichts umgesetzt worden. Stimmt der jetzige Baustadtrat, Herr Schulte, zu, dass die aktuelle Sperrung der Knobelsdorffstraße mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Frage gestellt worden wäre (Widersprüche, angekündigte Klagen...), wären diese Baumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Horstweg so wie angekündigt (!) durchgeführt worden?
 

4.      Wird im Kiez aktuell eine Verkehrsstromzählung oder eine Kennzeichenzählung durchgeführt?
 

5.      Ein gängiges Argument für eine Sperrung der Knobelsdorffstraße war der Durchgangsverkehr. Auf welche Weise findet das Thema "Durchgangsverkehr" in der jetzigen Zählung im Kiez Berücksichtigung?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kortzak,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Von welchen Werten (in absoluten Zahlen) in der aktuellen Verkehrszählung (geschlossene KS) und in der angekündigten nachfolgenden Verkehrszählung (offen KS) macht Herr Schulte abhängig, ob die Knobelsdorffstraße wieder zugemacht wird oder offen bleibt?

 

Aus meiner Sicht sind die Ergebnisse der Zählungen abzuwarten, bevor konkrete Zahlen seriös genannt werden, die eine Maßnahme wie die erneute Sperrung rechtlich absichern würde.

 

2.              Welche Punkte fanden in der Beurteilung, die Schließung der Knobelsdorffstraße rückgängig zu machen, seitens des zuständigen Stadtrats noch Berücksichtigung (vermeintliche fehlende Daten aus Verkehrszählung hier bitte ausgenommen)?

 

Bei der Frage 2 verweise ich auf den Vorspann.

 

3.              Im Frühjahr 2011 sollte, laut Ankündigung des vorherigen Baustadtrates, der Horstweg in eine Verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden. Hier ist bislang nichts umgesetzt worden. Stimmt der jetzige Baustadtrat, Herr Schulte, zu, dass die aktuelle Sperrung der Knobelsdorffstraße mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Frage gestellt worden wäre, (Widersprüche, angekündigte Klagen ...), wären diese Baumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Horstweg so wie angekündigt (!) durchgeführt worden?

 

Leider hatte die vorgenommene Prüfung ergeben, dass eine sofortige Umsetzung der Maßnahme alleine nicht möglich ist. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jetzt ein in sich schlüssiges Verkehrskonzept für den gesamten Bereich des Kiezes erstellt und umgesetzt wird. Die Einschätzung der Fragestellerin kann ich nicht teilen, weil es natürlich auch zahlreiche Versuche der Kontaktaufnahme und etliche Gespräche gegeben hat mit dem Versuch, dass die Klage zurückgezogen wird.

 

4.              Wird im Kiez aktuell eine Verkehrsstromzählung oder eine Kennzeichenzählung durchgeführt?

 

Es findet eine Verkehrsstromzählung statt.

 

5.              Ein gängiges Argument für eine Sperrung der Knobelsdorffstraße war der Durchgangsverkehr. Auf welche Weise findet das Thema "Durchgangsverkehr" in der jetzigen Zählung im Kiez Berücksichtigung?

 

Da an drei Knoten gemessen wird und somit Zu- und Abflüsse des Verkehrs erkennbar sind, ergeben sich hieraus auch Aussagen über den Durchgangsverkehr.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

9. Einwohnerfrage                            Norbert Tessmer

                                                        Kfz des Ordnungsamts

 

1.      Es ist immer wieder zu beobachten, dass die Fahrzeuge des Ordnungsamtes ohne entsprechende Parkscheine in Zonen der Parkraumbewirtschaftung oder in Bereichen der Parkautomaten parken.
Seit wann sind Kfz des Ordnungsamtes davon ausgenommen?
 

2.      Sonderrechte bei nichteilbedürftigen Einsätzen für Kfz des Polizeipräsidenten werden verneint. Weshalb sollen dann für das Ordnungsamt spezielle Sonderregelungen gelten?
 

3.      Was ist von Seiten des Bezirksamtes geplant diesen Umstand zu beenden und eine Gleichbehandlung herzustellen?
 

4.      Ab wann wird die Gleichstellung mit den Kfz des Polizeipräsidenten hergestellt?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

Sehr geehrter Herr Tessmer,

 

zu der Bürgeranfrage des Herrn Tessmer teile ich in einer Gesamtbeantwortung Folgendes mit:

 

Frage 1:

Es ist immer wieder zu beobachten, dass die Fahrzeuge des Ordnungsamtes ohne entsprechende Parkscheine in Zonen der Parkraumbewirtschaftung oder in Bereichen der Parkautomaten parken. Seit wann sind Kfz. des Ordnungsamtes davon ausgenommen? 

 

Frage 2:

Sonderrechte bei nichteilbedürftigen Einsätzen für Kfz. des Polizeipräsidenten werden verneint. Weshalb sollen dann für das Ordnungsamt spezielle Sonderregelungen gelten?

 

Frage 3:

Was ist von Seiten des Bezirksamtes geplant diesen Umstand zu beenden und eine Gleichbehandlung herzustellen?

 

Frage 4:

Ab wann wird die Gleichstellung mit den Kfz des Polizeipräsidenten hergestellt?

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind mit der Erfüllung unterschiedlicher hoheitlicher Aufgaben betraut, u. a. auch mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Zum Zwecke dieser hoheitlichen Aufgabenerfüllungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zwar gehalten, für die Diensteinsatzfahrzeuge nach Maßgabe der Verfügbarkeit vorrangig regulären Parkraum in Anspruch zu nehmen, jedoch bestehen Sonderrechte zum Abstellen der Dienstfahrzeuge in diesen Fällen seit Errichtung der Ordnungsämter im Jahre 2004. Diese beinhalten auch das Parken in parkraumbewirtschafteten Zonen ohne einen entsprechenden Parkschein. Vergleichbares gilt auch für die Polizeieinsatzfahrzeuge. Insofern besteht - entgegen der Annahme des Fragestellers - keine Ungleichbehandlung. Sollten Sie den Eindruck haben, dass diese Sonderrechte ungerechtfertigt in Anspruch genommen werden, bitte ich um eine kurze Mitteilung der konkreten Daten. Eine Prüfung wird dann umgehend vom Bezirksamt veranlasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

10. Einwohnerfrage                            Wolf-Christian Strauss

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Was ist der Anlass und das Ziel der geplanten Verkehrszählung, was wird gezählt (Feststellung Durchgangsverkehr von ... nach, Ziel- und Quellverkehr, Verteilung der Verkehrströme, Verkehrsarten) und wer führt die Zählung durch?
 

2.      An welchen Punkten bzw. Kreuzungen im verkehrsberuhigten Bereich des Kiezes Klausenerplatz (Knobelsdorffstraße, Seelingstraße, Christstraße, Neue Christstraße, Gardes-du-Corps-Straße, Klausenerplatz, Neufertstraße, Danckelmannstraße, Nehringstraße, Wundtstraße), dem südlichen Teil des Kiezes (Horstweg) und den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen (Spandauer Damm, Schloßstraße, Kaiserdamm, Sophie-Charlotte-Straße) wird gezählt?
 

3.      Falls nur an wenigen Einzelpunkten in der Knobelsdorffstraße gezählt wird: warum geschieht diese Einschränkung und wie sollen damit zuverlässige Informationen über Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr gewonnen werden?
 

4.      Wird eine einfache Verkehrsstromzählung oder eine Kennzeichenzählung durchgeführt?
 

5.      Sollen die in der geplanten Verkehrszählung ermittelten Daten mit Ergebnissen anderer bzw. früherer Zählungen in Beziehung gesetzt werden (verglichen werden) und wenn ja, welche anderen/früheren Zählungen sind dies?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Strauss,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Was ist der Anlass und das Ziel der geplanten Verkehrszählung, was wird gezählt (Feststellung Durchgangsverkehr von ... nach, Ziel- und Quellverkehr, Verteilung der Verkehrströme, Verkehrsarten) und wer führt die Zählung durch?

 

Um ein in sich schlüssiges Verkehrskonzept zu erstellen, sind konkrete Zahlen notwendig, die nur durch Verkehrszählungen erhoben werden können. Die Verkehrszählungen werden von der Verkehrslenkung Berlin beauftragt.

 

2.              An welchen Punkten bzw. Kreuzungen im verkehrsberuhigten Bereich des Kiezes Klausenerplatz (Knobelsdorffstraße, Seelingstraße, Christstraße, Neue Christstraße, Gardes-du-Corps-Straße, Klausenerplatz, Neufertstraße, Danckelmannstraße, Nehringstraße, Wundtstraße), dem südlichen Teil des Kiezes (Horstweg) und den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen (Spandauer Damm, Schloßstraße, Kaiserdamm, Sophie-Charlotte-Straße) wird gezählt?

 

Die Verkehrszählung wird nach Absprache und in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin an den drei Knoten Seelingstraße/ Danckelmannstraße, Horstweg/ Danckelmannstraße und Knobelsdorffstraße/ Nehringstraße/ Kläre-Bloch-Platz durchgeführt.

 

3.              Falls nur an wenigen Einzelpunkten in der Knobelsdorffstraße gezählt wird: warum geschieht diese Einschränkung und wie sollen damit zuverlässige Informationen über Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr gewonnen werden? Baumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Horstweg so wie angekündigt (!) durchgeführt worden?

 

Durch die genannte Wahl der drei Knoten kann die Auswertung für die Knobelsdorffstraße, sowie in den Parallelstraßen Seelingstraße und Horstweg erfolgen. Die Beschränkung auf 3 Knoten hat natürlich auch finanzielle Ursachen. Dankenswerter weise war die Verkehrslenkung Berlin trotz Haushaltssperre bereit, jetzt eine Zählung vornehmen zu lassen und die Kosten voll zu übernehmen.

 

4.              Wird eine einfache Verkehrsstromzählung oder eine Kennzeichenzählung durchgeführt?

 

Es wird eine Verkehrsstromzählung durchgeführt.

 

5. Sollen die in der geplanten Verkehrszählung ermittelten Daten mit Ergebnissen anderer bzw. früherer Zählungen in Beziehung gesetzt werden (verglichen werden) und wenn ja, welche anderen/früheren Zählungen sind dies?

 

Alle zur Verfügung stehenden Daten werden ausgewertet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

11. Einwohnerfrage                            Karsten Lenzer

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

             

1.      Welches öffentliche Interesse besteht an der Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse?
 

2.      Welche Nachteile hätte die Allgemeinheit durch die Beibehaltung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse?
 

3.      Mit welchen Kosten wäre die Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse verbunden?
 

4.      Gibt es für den Fall der Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse ein Konzept bzw. geplante Maßnahmen, um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der verkehrsberuhigten Zone durchzusetzen?
 

5.      Welche Maßnehmen zum Lärmschutz der Anwohner sind geplant, sollte die Sperrung der Knobelsdorffstrasse aufgehoben werden.

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Lenzer,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Welches öffentliche Interesse besteht an der Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse?

 

2.              Welche Nachteile hätte die Allgemeinheit durch die Beibehaltung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse?

 

Bei den Fragen 1 und 2 verweise ich auf den Vorspann.

 

3.              Mit welchen Kosten wäre die Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse verbunden?

 

Das Tiefbauamt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Kosten der Sperrung auf 1.500 € belaufen. Die Kosten für den Rückbau werden leicht darüber liegen. Die Verkehrslenkung Berlin teilt mit, dass die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Lichtzeichenanlage bei ca. 5000 € liegen.

 

4. Gibt es für den Fall der Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse ein Konzept bzw. geplante Maßnahmen, um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der verkehrsberuhigten Zone durchzusetzen?

 

5. Welche Maßnahmen zum Lärmschutz der Anwohner sind geplant, sollte die Sperrung der Knobelsdorffstrasse aufgehoben werden.

 

Ein Konzept zum weiteren Ausbau der Verkehrsberuhigung und damit zur Lärmminderung soll nach Auswertung der Verkehrszählungen erarbeitet werden. Vor der Öffnung der Knobelsdorffstraße werden das Ordnungsamt und die Polizei gebeten, verstärkt Kontrollen vorzunehmen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften umzusetzen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

12. Einwohnerfrage                            Julia Bock

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

Es dürften einige Anträge auf Beibehaltung der Sperrung bei der Straßenverkehrsbehörde eingegangen sein. Werden diese noch vor der Öffnung der Knobelsdorffstraße bearbeitet und die Antragsteller noch vor der Öffnung der Knobelsdorffstraße per Bescheid über das Ergebnis informiert?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Bock

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Es dürften einige Anträge auf Beibehaltung der Sperrung bei der Straßenverkehrsbehörde eingegangen sein. Werden diese noch vor der Öffnung der Knobelsdorffstraße bearbeitet und die Antragsteller noch vor der Öffnung der Knobelsdorffstraße per Bescheid über das Ergebnis informiert?

 

 

Grundsätzlich ja. Die Anträge werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen zeitnah bearbeitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

13. Einwohnerfrage                            Stephan Jochemczyk

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der
(BVV -) Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.spd-fraktion-cw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im Jahre 2012 keine Rolle mehr spielen?
 

2.      Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur Schließung führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden Öffnung führen, um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.
 

3.      Was hat sich an der Belastung der Anwohner und dort befindlichen Schulen und Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass Sie eine kostenintensive und Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der Knobelsdorffstraße umsetzen wollen?
 

4.      Ich bin mit meiner Freundin seit 2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr. 47 gezogen, weil dort die Schließung der Knobelsdorffstraße als dauerhaft beschlossen galt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen als gewählter Vertreter vereinbaren, dass man sich nicht mehr auf Ihre Beschlüsse verlassen kann?
 

5.      Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten Bereich nicht umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a. zur Klage und Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur jetzigen Situation führte?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Jochemczyk,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der (BVV -) Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.spd-fraktion-cw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im Jahre 2012 keine Rolle mehr spielen?

 

2.              Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur Schließung führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden Öffnung führen, um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.

 

3.              Was hat sich an der Belastung der Anwohner und dort befindlichen Schulen und Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass Sie eine kostenintensive und Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der Knobelsdorffstraße umsetzen wollen?

 

Bei den Fragen 1-3 verweise ich auf den Vorspann.

 

4. Ich bin mit meiner Freundin seit 2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr. 47 gezogen, weil dort die Schließung der Knobelsdorffstraße als dauerhaft beschlossen galt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen als gewählter Vertreter vereinbaren, dass man sich nicht mehr auf Ihre Beschlüsse verlassen kann?

 

Ja, ich kann mein Vorgehen mit meinem Gewissen vereinbaren, da ich als Wahlbeamter auf Zeit an das Gesetz und Recht gebunden bin und nicht wissentlich dagegen verstoßen darf.

 

5. Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten Bereich nicht umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a. zur Klage und Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur jetzigen Situation führte?

 

Die Diskussion um die Sperrung der Knobelsdorffstraße wurde und wird sehr emotional geführt. Da ich selbst Veranstaltungen zur Verkehrsproblematik im Kiez Klausenerplatz miterlebt habe, ist festzustellen, dass die Frontstellungen sehr verhärtet sind. Ein Versuch meinerseits und anderer Personen hier in Gespräch mit den Gegner einer Sperrung einen Weg zu finden, so dass auf eine Klage verzichtet wird, war leider nicht erfolgreich. Insofern teile ich Ihre in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Position nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

14. Einwohnerfrage                            Vanessa Grollmus

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf von Berlin 16.2. 2012. Bezug nehmend auf die von Ihnen für März 2012 geplante erneute Öffnung der Knobelsdorffstraße, welche aus Sicht der Anwohner als dauerhaft verstanden wurde, habe ich als direkter Anwohner folgende Fragen:
Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der
(BVV -) Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.spd-fraktion-cw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im Jahre 2012 keine Rolle mehr
 

2.      Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur Schließung führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden Öffnung führen, um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.
 

3.      Was hat sich (im Hinblick auf die seit Jahren steigende Verkehrsbelastung, Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsobergrenze und Unfallgefahr für Anwohner inklusive Kinder und Senioren) an der Belastung der Anwohner und dort befindlichen Schulen und Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass Sie eine kostenintensive und Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der Knobelsdorffstraße umsetzen wollen?
 

4.      Ich bin mit meinem Freund seit 01.07.2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr. 47 gezogen, weil dort ein verkehrsberuhigter Bereich existierte bzw. die Schließung der Knobelsdorffstraße an der Ecke Sophie-Charlotten-Straße als dauerhaft beschlossen galt, was man in Ihren BVV - Protokollen nachlesen kann. Können Sie es (von der Minderung der Wohnqualität mal abgesehen) mit Ihrem Gewissen und Ihrem Verantwortungsgefühl als gewählter Vertreter vereinbaren, dass man sich anscheinend nicht mehr auf Ihr Wort und auf Ihre Beschlüsse verlassen kann?
 

5.      Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten Bereich (und ggf. des restlichen Bereichs bis zum Kaiserdamm) nicht umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a. zur Klage und Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur jetzigen Situation führte?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Grollmus,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der (BVV -) Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.spd-fraktion-cw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im Jahre 2012 keine Rolle mehr spielen?

 

2.              Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur Schließung führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden Öffnung führen, um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.

 

3.              Was hat sich an der Belastung der Anwohner und dort befindlichen Schulen und Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass Sie eine kostenintensive und Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der Knobelsdorffstraße umsetzen wollen?

 

Bei den Fragen 1-3 verweise ich auf den Vorspann.

 

4. Ich bin mit meiner Freundin seit 2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr. 47 gezogen, weil dort die Schließung der Knobelsdorffstraße als dauerhaft beschlossen galt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen als gewählter Vertreter vereinbaren, dass man sich nicht mehr auf Ihre Beschlüsse verlassen kann?

 

Ja, ich kann mein Vorgehen mit meinem Gewissen und meinem Verantwortungsgefühl vereinbaren, da ich als Wahlbeamter auf Zeit an das Gesetz und Recht gebunden bin und nicht wissentlich dagegen verstoßen darf.

 

5. Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten Bereich nicht umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a. zur Klage und Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur jetzigen Situation führte?

 

Die Diskussion um die Sperrung der Knobelsdorffstraße wurde und wird sehr emotional geführt. Da ich selbst Veranstaltungen zur Verkehrsproblematik im Kiez Klausenerplatz miterlebt habe, ist festzustellen, dass die Frontstellungen sehr verhärtet sind. Ein Versuch meinerseits und anderer Personen hier im Gespräch mit dem Gegner einer Sperrung einen Weg zu finden, so dass auf eine Klage verzichtet wird, war leider nicht erfolgreich. Insofern teile ich Ihre in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Position nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

15. Einwohnerfrage                            Christian Heyne

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Wie können Akten verschwunden sein bei Einsichtversuch -dann wieder auftauchen, und was ist der Zusammenhang dieser fehlenden Dokumente mit der Entscheidung des Amtes, die Knobelsdorffstr. wieder zu öffnen?
 

2.      Wie kann es sein, dass Gelder da sind für Arbeiten zur Wiederöffnung der Knobelsdorffstr. (inkl. B-Kissen) und damit Verschlimmerung der Lebensqualität für die große Mehrheit der Bürger, aber nicht für die längst beschlossene Beruhigung des südlichen Kiezes?
 

3.      Wie kann ein Amt in einer Demokratie- trotz jahrelanger Bekanntheit des Volkswillens- die Rechtsausschöpfung unterlassen und dann so ungewöhnlich schnell gegen die bekannte Bürgermehrheit agieren?
 

4.      Sind die Volksvertreter alle Autofahrer, dass sie nicht wissen, dass
'Berliner-Kissen' sehr gefährlich für Radfahrer ( besonders durch Glätte im Winter ) und nur minimal störend für Autos und Lastwagen sind, sprich: total kontraproduktiv um Radfahren zu fördern?
 

5.      Herr Schulte, angesichts des klaren Mehrheitswillens der Kiezbewohner, die Beruhigung des gesamten Kiezes zu erreichen, was meinen Sie mit, ich zitiere: “die verkehrliche Situation im Kiez war und ist Gegenstand kontroverser Diskussionen.“?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Heyne,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.              Wie können Akten verschwunden sein bei Einsichtversuch -dann wieder auftauchen, und was ist der Zusammenhang dieser fehlenden Dokumente mit der Entscheidung des Amtes, die Knobelsdorffstr. wieder zu öffnen?

 

Die Frage kann vom Bezirksamt nicht nachvollzogen werden. Bei der Akteneinsicht wurde nach Unterlagen gefragt, die bei der Verkehrslenkung archiviert sind. Die Verkehrslenkung hat inzwischen zugesichert, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

2.              Wie kann es sein, dass Gelder da sind für Arbeiten zur Wiederöffnung der Knobelsdorffstr. (inkl. B-Kissen) und damit Verschlimmerung der Lebensqualität für die große Mehrheit der Bürger, aber nicht für die längst beschlossene Beruhigung des südlichen Kiezes?

 

Wenn eine Maßnahme rechtlich geboten ist, ist sie auch umzusetzen. Leider hatte die vorgenommene Prüfung ergeben, dass eine sofortige Umsetzung der Maßnahme Beruhigung des südlichen Kiezes alleine nicht möglich ist. Eine Umsetzung ist nicht an fehlenden Mitteln gescheitert. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jetzt ein in sich schlüssiges Verkehrskonzept für den gesamten Bereich des Kiezes erstellt und umgesetzt wird.

 

3.              Wie kann ein Amt in einer Demokratie- trotz jahrelanger Bekanntheit des Volkswillens- die Rechtsausschöpfung unterlassen und dann so ungewöhnlich schnell gegen die bekannte Bürgermehrheit agieren?

 

In einem Rechtsstaat kann das Interesse weniger manchmal die Umsetzung einer Mehrheitsentscheidung verhindern. Das ist auch richtig so, auch wenn es in diesem Fall nicht erfreulich ist. Die Maßnahme der Öffnung der Knobelsdorffstraße wurde am 16. Dezember im zuständigen Ausschuss angekündigt und zugesichert, dass die Umsetzung erst nach einer Informationsveranstaltung und der Sicherstellung von Verkehrszählungen erfolgt, das ist mit Verlaub – wir haben heute den 16. Februar – nicht ungewöhnlich schnell.

 

4. Sind die Volksvertreter alle Autofahrer, dass sie nicht wissen, dass
'Berliner-Kissen' sehr gefährlich für Radfahrer ( besonders durch Glätte im Winter ) und nur minimal störend für Autos und Lastwagen sind, sprich: total kontraproduktiv um Radfahren zu fördern?

 

Es gibt neben den Moabiter Kissen noch andere Formen von Schwellen. Insofern wird darauf zu achten sein, dass der Fahrradverkehr hier nicht zu stark behindert wird. Eine statische Erhebung über den Autobesitz der Volksvertreter ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

5. Herr Schulte, angesichts des klaren Mehrheitswillens der Kiezbewohner, die Beruhigung des gesamten Kiezes zu erreichen, was meinen Sie mit, ich zitiere: “die verkehrliche Situation im Kiez war und ist Gegenstand kontroverser Diskussionen.“?

 

Es gibt auch Briefe, in denen die Öffnung der Knobelsdorffstraße begrüßt wird. Und ich habe bei vielen Veranstaltungen im Kiez Klausenerplatz den Eindruck gewonnen, dass die Diskussion im Verkehrsbereich immer sehr emotional und eben auch kontrovers geführt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

16. Einwohnerfrage                            Heidi zu Klampen

                                                        Nutzung Lietzensee

 

1.      Ist diese Belüftungsanlage für die Fische im Lietzensee zwingend notwendig? Da es normal ist, dass Fische im Winter sterben, die meisten aber in Winterstarre überleben, sollte man die Bevölkerung nicht durch die Installation dieser Anlagen gefährden. Wenn ich Ihre Informationen richtig verstanden habe, gibt es ohnehin zuviel Fische in den Berliner Gewässern.
 

2.      Hat der Erholungs- und Freizeitwert für des (zugefrorenen) Lietzensees für tausende Berliner nicht Vorrang vor der Lebensqualität der Fische (Ihre Formulierung)? Im Winter bietet der zugefrorene Lietzensee vielfältige Sportmöglichkeiten wie Eishockey, Schlittschuhlaufen u. a. in dieser bewegungsarmen Zeit. Auch Erholungswert für Spaziergänger.

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau zu Klampen,

 

zu der Bürgeranfrage von Frau zu Klampen teile ich Folgendes mit:

 

1.    Ist diese Belüftungsanlage für die Fische im Lietzensee zwingend notwendig? Da es normal ist, dass Fische im Winter sterben, die meisten aber in Winterstarre überleben, sollte man die Bevölkerung nicht durch die Installation dieser Anlagen gefährden. Wenn ich Ihre Informationen richtig verstanden habe, gibt es ohnehin zuviel Fische in den Berliner Gewässern.
 

Aus dem Lietzensee mussten im Winter 2009 nach dem Abtauen der Eisflächen insgesamt 18 Tonnen Fischkadaver entsorgt werden. Grund dieses Sterbens war der massive Sauerstoffverlust bei geschlossener Eis- und Schneedecke. Daher wurde die Belüftungsanlage auch auf ausdrücklichen Wunsch von vielen Bürgerinnen und Bürgern in dem damals besonders betroffenen südlichen Teil des Lietzensees Ende Januar 2012 vom Bezirk installiert

 

Diese Maßnahme erfolgte natürlich auch in enger Absprache mit der Wasserschutzpolizei.

 

2.              Hat der Erholungs- und Freizeitwert für des (zugefrorenen) Lietzensees für tausende Berliner nicht Vorrang vor der Lebensqualität der Fische (Ihre Formulierung)? Im Winter bietet der zugefrorene Lietzensee vielfältige Sportmöglichkeiten wie Eishockey, Schlittschuhlaufen u. a. in dieser bewegungsarmen Zeit. Auch Erholungswert für Spaziergänger. 

    Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

    Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

Das Betreten sämtlicher Eisflächen in Berlin erfolgt generell auf eigene Gefahr. Insofern ist die sportliche Nutzung der Eisfläche in einer öffentlichen Grünanlage, z. B. durch Eislaufen, grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Die Installation der Belüftungseinrichtung wurde in der Presse bekannt gegeben. Die Wasserschutzpolizei hat den Lietzensee diesbezüglich konrolliert und Nutzerinnen und Nutzer vom Eis verwiesen. Der Bezirk hat des Weiteren eintsprechende Warnschilder um den See installiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

17. Einwohnerfrage                            Martin Burth

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

1.      Die Sperrung der Knobelsdorffstr. an der Sophie-Charlotten-Str. war immer mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere dem Horstweg verbunden (siehe BVV-Beschluss Drs. 1877/3 vom 18.11.2010): "Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss der Bürgerversammlung am 2. November 2010 die derzeitige Sperrung an der Knobelsdorffstraße betreffend unter Berücksichtigung verkehrsberuhigender Maßnahmen für andere Straßen, insbesondere den Horstweg, zügig umzusetzen." Was ist bisher an verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere dem Horstweg umgesetzt worden und wann werden welche weiteren Maßnahmen umgesetzt?
 

2.      Ist der BVV bzw. dem Bezirksamt das Urteil 4 K 932/10.KO des OVG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2011 bekannt, in dem u. a. festgestellt wird, dass bereits bei einem Fahrzeugaufkommen von mehr als 20 PKW pro Stunde (!) die Nutzung einer verkehrsberuhigten Zone unzumutbar erschwert wird und wg. der Gefahr für Gesundheit und Leben von Fußgängern und spielenden Kindern auf der Fahrbahn - die dort Vorrang haben - nach § 45 Abs. 9 die Anordnung von Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung "zwingend geboten" seien, zu denen u. a. auch die Ausbildung von Sackgassen also Straßensperrungen gehören?
 

3.      Ist die BVV/das Bezirksamt der Meinung, dass der angekündigte Rückbau der Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Sophie-Charlottenstraße und die damit verbundene direkte Verbindung der nahen Autobahnabfahrt Kaiserdamm über Knobelsdorffstraße und Schlossstraße in Richtung Innenstadt eine Maßnahme zur Verkehrsreduzierung in der verkehrsberuhigten Zone der Knobelsdorffstr. ist?
 

4.      Welche Kosten waren bisher für den Bezirk mit der dauerhaften Sperrung der Knobelsdorffstr. verbunden und welche (Mehr)Kosten erwartet der Bezirk, wenn er statt seinen Verpflichtungen zur Verkehrsreduzierung in der verkehrsberuhigten Zone (vgl. siehe Frage 2) nachzukommen und die unbegründete Klage gegen die Sperrung vor Gericht abzuwehren, die Sperrung zurückbaut und die Ampelschaltung wieder herstellt, um sie dann nach zukünftigen (Gegen)Klagen wieder errichten zu müssen?
 

5.      Ist der BVV/dem Bezirksamt bekannt, dass die Verkehrsberuhigung im gesamten Kiez (bis zum Kaiserdamm) ein zentrales Anliegen des gerade vom Bezirksamt beschlossenen "kommunalen Klimaschutzkonzepts für den Klausenerplatzkiez" ist und die Wiederöffnung der Knobelsdorffstraße in diesem Zusammenhang ein fatales Signal des Bezirks an die Bürger im Kiez bezüglich der Aufrichtigkeit kommunaler Klima- und Ressourcenschutzabsichten ist?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Burth,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:

 

1.    Die Sperrung der Knobelsdorffstr. an der Sophie-Charlotten-Str. war immer mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere dem Horstweg verbunden (siehe BVV-Beschluss Drs. 1877/3 vom 18.11.2010): "Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss der Bürgerversammlung am 2. November 2010 die derzeitige Sperrung an der Knobelsdorffstraße betreffend unter Berücksichtigung verkehrsberuhigender Maßnahmen für andere Straßen, insbesondere den Horstweg, zügig umzusetzen." Was ist bisher an verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere dem Horstweg umgesetzt worden und wann werden welche weiteren Maßnahmen umgesetzt?

 

Nachdem sich abzeichnete, dass auch eine schnelle Umsetzung von verkehrsberuhigten Maßnahmen im Horstweg nicht dazu führen würde und es rechtliche Bedenken u.a. von der Polizei gab, erschien es mir sehr viel sinnvoller, dass jetzt ein in sich schlüssiges Verkehrskonzept für den gesamten Bereich des Kiezes erstellt und dann umgesetzt wird. Hierzu bedarf es aber konkreter Zahlen und Fakten.

 

2.    Ist der BVV bzw. dem Bezirksamt das Urteil 4 K 932/10.KO des OVG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2011 bekannt, in dem u. a. festgestellt wird, dass bereits bei einem Fahrzeugaufkommen von mehr als 20 PKW pro Stunde (!) die Nutzung einer verkehrsberuhigten Zone unzumutbar erschwert wird und wg. der Gefahr für Gesundheit und Leben von Fußgängern und spielenden Kindern auf der Fahrbahn - die dort Vorrang haben - nach § 45 Abs. 9 die Anordnung von Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung "zwingend geboten" seien, zu denen u. a. auch die Ausbildung von Sackgassen also Straßensperrungen gehören?
 

Ja, die Entscheidung des VG Koblenz ist hier natürlich bekannt. Da verkehrliche Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen sind, glaube ich nicht, dass ein Fall aus Bad Kreuznach auf Charlottenburg-Wilmersdorf übertragen werden kann.  Mit der Argumentation, dass nur 20 Autos pro Stunde zulässig seien, kommen wir dann nämlich im Umkehrschluss zu der Frage, ob die verkehrsberuhigte Zone insgesamt dann rechtmäßig ist. Deswegen wird in Berlin anders als in Bad Kreuznach stärker auf die Frage des Prozentanteils des Durchgangsverkehrs einzugehen sein. Der betrug vor der Schließung in Bad Kreuznach übrigens 55 %.

 

3.    Ist die BVV/das Bezirksamt der Meinung, dass der angekündigte Rückbau der Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Sophie-Charlottenstraße und die damit verbundene direkte Verbindung der nahen Autobahnabfahrt Kaiserdamm über Knobelsdorffstraße und Schlossstraße in Richtung Innenstadt eine Maßnahme zur Verkehrsreduzierung in der verkehrsberuhigten Zone der Knobelsdorffstr. ist?
 

Nein

 

4.    Welche Kosten waren bisher für den Bezirk mit der dauerhaften Sperrung der Knobelsdorffstr. verbunden und welche (Mehr)Kosten erwartet der Bezirk, wenn er statt seinen Verpflichtungen zur Verkehrsreduzierung in der verkehrsberuhigten Zone (vgl. siehe Frage 2) nachzukommen und die unbegründete Klage gegen die Sperrung vor Gericht abzuwehren, die Sperrung zurückbaut und die Ampelschaltung wieder herstellt, um sie dann nach zukünftigen (Gegen)Klagen wieder errichten zu müssen?

 

Das Tiefbauamt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Kosten der Sperrung auf 1.500 € belaufen. Die Kosten für den Rückbau werden leicht darüber liegen. Die Verkehrslenkung Berlin teilt mit, dass die Kosten bei ca. 5.000 € für die Wiederinstandsetzung der Lichtzeichenanlage liegen. In der Rechtsauffassung gibt es Unterschiede zwischen Fragesteller und Bezirksamt, so dass die Suggestiv-Frage nicht seriös beantwortet werden kann.

 

5.    Ist der BVV/dem Bezirksamt bekannt, dass die Verkehrsberuhigung im gesamten Kiez (bis zum Kaiserdamm) ein zentrales Anliegen des gerade vom Bezirksamt beschlossenen "kommunalen Klimaschutzkonzepts für den Klausenerplatzkiez" ist und die Wiederöffnung der Knobelsdorffstraße in diesem Zusammenhang ein fatales Signal des Bezirks an die Bürger im Kiez bezüglich der Aufrichtigkeit kommunaler Klima- und Ressourcenschutzabsichten ist?

 

Ja, dem Bezirksamt ist der in der ersten Teilfrage genannte Umstand bekannt. Da das Bezirksamt sein Handeln ausführlich begründet und dargelegt, setzt es aber darauf, dass die Bürger und auch die Bürgerinnen erkennen, dass die Klima- und Ressourcenschutzabsichten als aufrichtig erkannt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                         

Marc Schulte

 

18. Einwohnerfrage                            Martin Hoffmann (Mieterbeirat Klausenerplatz)

                                                        Unterstützung der Mieter im Kiez

 

1.      Die Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hat am Klausenerplatz ein "Sanierungsvorhaben 2012-2022" angekündigt. Die ersten 4 Häuser, die für das Jahr 2012 mit umfangreichsten Modernisierungen auf dem Programm stehen, werden in den nächsten Tagen die offizielle Modernisierungsankündigung erhalten. Warum unterstützt das Bezirksamt nicht die betroffenen Mieter im Kiez am Klausenerplatz?
 

2.      In anderen Bezirken hat sich das dortige Bezirksamt bei ähnlichen Modernisierungsankündigungen rechtzeitig eingeschaltet und hat mieterfreundliche und sozialverträgliche Lösungen mit den jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften gefunden und sogar vertraglich vereinbart. (Tempelhof-Schöneberg und Spandau haben schon reagiert. Friedrichshain-Kreuzberg handelt Vertrag aus. Pankow hat bereits einen Vertrag mit der GEWOBAG unterzeichnet.) Warum ist das im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht möglich?
 

3.      Der Mieterbeirat Klausenerplatz, die von den Mietern gewählte Mietervertretung, hat bei Herrn Bezirksstadtrat Marc Schulte entsprechend nachgefragt. Herr Schulte hat dem Mieterbeirat einen Termin für Ende März gegeben. Die Modernisierungsankündigungen werden aber bereits in den nächsten Tagen den betroffenen Mietern zugestellt. Ein schnelles Handeln wäre also dringend nötig. Warum wird das Bezirksamt nicht umgehend aktiv und versucht zusammen mit der GEWOBAG, dem Mieterbeirat Klausenerplatz und den betroffenen Bürgern noch schnell eine mieter- und sozialverträgliche Lösung für die zum großen Teil langjährigen, alteingesessenen Mieter zu finden?
 

4.      Wird das Bezirksamt an den, Ende Februar stattfindenden, zwei Mieterversammlungen (jeweils für zwei der vier betroffenen Häuser) teilnehmen (und auch an künftigen) und sich für die berechtigten Sorgen und Befürchtungen der Mieter, die bereits auf einer Hausversammlung im Vorfeld deutlich wurden (z.B. Mieterhöhungen, Baulärm, ev. Umsetzung, Härtefälle bei Krankheit, usw.) einsetzen?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hoffmann,

 

zu der Bürgeranfrage von Herrn Hoffmann teile ich Folgendes mit:

 

1.    Die Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hat am Klausenerplatz ein "Sanierungsvorhaben 2012-2022" angekündigt. Die ersten 4 Häuser, die für das Jahr 2012 mit umfangreichsten Modernisierungen auf dem Programm stehen, werden in den nächsten Tagen die offizielle Modernisierungsankündigung erhalten. Warum unterstützt das Bezirksamt nicht die betroffenen Mieter im Kiez am Klausenerplatz?

 

Die Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes sind hier sehr gering.

 

2.    In anderen Bezirken hat sich das dortige Bezirksamt bei ähnlichen Modernisierungsankündigungen rechtzeitig eingeschaltet und hat mieterfreundliche und sozialverträgliche Lösungen mit den jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften gefunden und sogar vertraglich vereinbart. (Tempelhof-Schöneberg und Spandau haben schon reagiert. Friedrichshain-Kreuzberg handelt Vertrag aus. Pankow hat bereits einen Vertrag mit der GEWOBAG unterzeichnet.) Warum ist das im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht möglich?
 

In Pankow bestand seitens der Wohnungsbaugesellschaft z.B. ein großes Bedürfnis an Ersatzwohnungen, die der Bezirk Pankow erfüllen konnte, da er noch etliche Belegungswohnungen zur Verfügung hatte. Deswegen bestand von der Wohnungsbaugesellschaft ein Interesse mit dem Bezirk Pankow eine Vereinbarung zu treffen. In Charlottenburg-Wilmersdorf besteht diese Notwendigkeit nicht.

 

3.    Der Mieterbeirat Klausenerplatz, die von den Mietern gewählte Mietervertretung, hat bei Herrn Bezirksstadtrat Marc Schulte entsprechend nachgefragt. Herr Schulte hat dem Mieterbeirat einen Termin für Ende März gegeben. Die Modernisierungsankündigungen werden aber bereits in den nächsten Tagen den betroffenen Mietern zugestellt. Ein schnelles Handeln wäre also dringend nötig. Warum wird das Bezirksamt nicht umgehend aktiv und versucht zusammen mit der GEWOBAG, dem Mieterbeirat Klausenerplatz und den betroffenen Bürgern noch schnell eine mieter- und sozialverträgliche Lösung für die zum großen Teil langjährigen, alteingesessenen Mieter zu finden?

 

Der Terminwunsch beinhaltete die Vorgabe, dass der Termin donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr stattfinden soll. Hier war in der Tat erst Ende März 2012 ein Termin frei.

 

4.    Wird das Bezirksamt an den, Ende Februar stattfindenden, zwei Mieterversammlungen (jeweils für zwei der vier betroffenen Häuser) teilnehmen (und auch an künftigen) und sich für die berechtigten Sorgen und Befürchtungen der Mieter, die bereits auf einer Hausversammlung im Vorfeld deutlich wurden (z.B. Mieterhöhungen, Baulärm, ev. Umsetzung, Härtefälle bei Krankheit, usw.) einsetzen?

 

Nein, derzeit ist eine Teilnahme nicht geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

19. Einwohnerfrage                            Jutta Schröder

                                                        Sperrung Knobelsdorffstraße

 

Die Knobelsdorffstraße ist im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Spandauer-Brücke jahrelang erstmal provisorisch geschlossen worden und dann von der BVV mit Beschluss vom 14.12.10 dauerhaft geschlossen. Dies geschah unter der vorherigen grünen Stadträtin. Es heißt, dass eine Klage gegen die Sperrung der Knobelsdorffstraße eingereicht wurde und wohl Recht erhalten werden, weil ein  Detail in der Schließung nicht beachtet wurde und auch Unterlagen fehlen. Bitte, nennen Sie mir dieses Detail und was das für Unterlagen sind, die fehlen und die man bräuchte.

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Schröder,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten 14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung Knobelsdorffstraße.

 

Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:

 

1.              Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes Klausenerplatz.

 

2.              Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

              In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende Grundsätze verankert:

Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (wie Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO)

Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.

Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung dieses Ziel erreicht hätte. 

Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der folgenden Anfragen darstellen.

Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden muss.

 

3.              Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr, sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die Fronten nur noch weiter verhärtet würden.

 

4.              Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat, um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass ich mich vor einer Diskussion verstecken werde. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

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