BA-Beschlussprotokoll 16. Januar 2024

Beschluss Nr. 135 (16.01.2024)

Öffentlich

Beschlüsse:

3.1 Aufstellungsbeschluss – gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, für das Grundstück Hubertusallee 1 und das Flurstück 5/458 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Grunewald einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 4-83 VE aufzustellen, der für das südwestliche Gebäude sieben Stockwerke umfassen darf. Die im Geltungsbereich bisher geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen des Baunutzungsplans sollen ersetzt werden.

3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-83 VE
– gemäß § 30 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB–

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-83 VE als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit – gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, sich im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung sowie über das Internet-Portal „mein.berlin“ zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

3.4 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange – gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-83 VE und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.