Öffentlich
Beschlüsse:
Aufstellungsbeschluss:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan VII-3-2 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 11. Dezember 2017 (Reg. Nr. 2246), unter Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes VII-3, geändert durch den Bebauungsplan VII-3-1B, aufzustellen.
Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB –
Der Bebauungsplan VII-3-2 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30
Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten.
Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.
Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen und auf dem Internetportal des Bezirks hinzuweisen.
Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf VII-3-2 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.