BA-Beschlussprotokoll vom 09. Januar 2018

54. Sitzung

Beschluss Nr. 75

Öffentlich

Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan VII-3-2 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 11. Dezember 2017 (Reg. Nr. 2246), unter Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes VII-3, geändert durch den Bebauungsplan VII-3-1B, aufzustellen.

Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB –

Der Bebauungsplan VII-3-2 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30
Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten.

Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.

Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen und auf dem Internetportal des Bezirks hinzuweisen.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf VII-3-2 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Beschluss Nr. 85

Öffentlich

Beschluss zur Sicherung und Planung:
-Veränderungssperre-

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt gemäß Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV-Drucksache Nr. 550/5 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 13 AGBauGB für das Grundstück Cicerostraße 55 A Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Wilmersdorf, eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wilmersdorf, Blatt 24585 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 4-68 sowie den Entwurf der Verordnung über die Veränderungssperre 4-68/30 (Anlage 1).

Beschluss zur weiteren Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV-Drucksache 550/5 sowie den Entwurf der Verordnung über die Veränderungssperre 4-68/30, der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 12 Abs. 4 BezVG vorzulegen.